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Antidiskriminierungsstelle installiert |
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wHR Mag. Klaus Mezgolits mit Leitung betraut Eisenstadt (blms) - Das Burgenländische Antidiskriminierungsgesetz – Bgld. ADG, das Gesetz über das Verbot der Diskriminierung auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung, ist Ende 2005 in Kraft getreten. Zur Bekämpfung der von diesem Gesetz erfassten Diskriminierungen wurde nunmehr beim Amt der Burgenländischen Landesregierung eine Antidiskriminierungsstelle eingerichtet. Mit der Leitung dieser Stelle wurde von der Burgenländischen Landesregierung nunmehr WHR Mag. Klaus Mezgolits auf die Dauer von fünf Jahren betraut. Die Antidiskriminierungsstelle kann vertraulich und anonym in Anspruch genommen werden. Sie ist insoweit zur Verschwiegenheit über die ausschließlich aus ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, als deren Geheimhaltung im Interesse der von vermuteten Diskriminierungen betroffenen Personen geboten ist. Der Leiter ist bei der Ausübung der sich aus dem Bgld. ADG ergebenden Tätigkeiten unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Zu den Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle zählt die Unterstützung benachteiligter Personen bei der Rechtsverfolgung von Verletzungen des Verbotes der Diskriminierung durch Information und Beratung über die Möglichkeiten nach dem Bgld. ADG, die Formfreie Vermittlung bei Auseinandersetzungen betroffener Personen aufgrund vermuteter Diskriminierungen nach dem Bgld. ADG, sofern die betroffenen Personen mit dieser Vorgangsweise einverstanden sind, die Durchführung von Grundlagenuntersuchungen und Studien, Sensibilisierungsmaßnahmen, Bewusstseinsbildung, Veröffentlichung von anonymisierten Berichten und Vorlage von Empfehlungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Diskriminierungen nach dem Bgld. ADG., die Pflege und Förderung des Dialoges mit privaten Organisationen, die nach ihren festgeschriebenen Zielen ein berechtigtes Interesse an der Einhaltung des Verbotes der Diskriminierung haben und die Begutachtung und Anregung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen. Die Organe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände, der durch Landesgesetz geregelten Selbstverwaltungskörper sowie die Vertreter sonstiger - mit einem konkreten Fall befasster - Stellen haben der Antidiskriminierungsstelle die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Antidiskriminierungsstelle hat der Landesregierung bis zum 31.01. jedes dritten Jahres, erstmals also bis 31.01.2009, über ihre Tätigkeit zu berichten. Die Landesregierung hat diesen Bericht dem Landtag vorzulegen. Die Antidiskriminierungsstelle ist beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, Tel.: 02682/600-2028, E-mail: antidiskriminierungsstelle@bgld.gv.at zu erreichen. |
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