Weitere Ausdehnung der BBG ist mittelstandsfeindlich und geht auf Kosten
von KMU und Arbeitsplätzen
Wien (pwk) - Die WKÖ lehnt den Gesetzentwurf zur Ausweitung der Aktivitäten der Bundesbeschaffung
GmbH (BBG) auf ausgegliederte Einrichtungen von Ländern und Gemeinden dezidiert ab. Begründet wird dies
laut Reinhold Mitterlehner, Generalsekretär-Stv. der WKÖ damit, dass schon in der jetzigen Rechtssituation
die ausreichende Einbeziehung von Klein- und Mittelbetrieben nicht gewährleistet ist und mit einer Ausweitung
ein Nachfragemonopol der öffentlichen Hand zum Schaden der Klein- und Mittelbetriebe entstehen würde.
Die bisherige Beschaffungspraxis der BBG hat zu großen Emotionen bei den heimischen KMUs geführt. Die
ausgeschriebenen Lose waren technisch und praktisch aber auch hinsichtlich der Referenzwerte teilweise so ausgestaltet,
dass sich regionale Klein- und Mittelbetriebe an den Ausschreibungen nicht beteiligen konnten.
Daher hat die KMU Forschung Austria acht Produktbereiche für die Bundesbeschaffung identifiziert, die KMU-orientiert
auf der regionalen Ebene ausgeschrieben werden sollten. Diese Ausschreibungen, etwa im Lebensmittel-, Reinigungs-
und Elektrogerätebereich, werden allerdings nur teilweise in der Praxis umgesetzt.
Die WKÖ drängt darauf, dass die mittelstandsrelevanten Gesetzesbestimmungen des derzeitigen Gesetzes
umgesetzt und eine Evaluierung der Tätigkeit der BBG vorgenommen wird.
„An eine Ausweitung der Tätigkeiten der BBG zum jetzigen Zeitpunkt ist absolut nicht zu denken. Die Klein-
und Mittelbetriebe erwarten sich, gerade in dieser Konjunktursituation, stimulierende Rahmenbedingen und nicht
weitere Einschränkungen.“, so Mitterlehner. |