Nächste Woche Nachbesserungen notwendig – Mit Herkunftslandprinzip als Angelpunkt bis zu
800.000 Jobs in Europa möglich
Wien (PdI) - „Mit der kürzlichen Einigung über die Grundlinien der Dienstleistungsrichtlinie
hat das europäische Parlament gezeigt, dass es trotz einer über weite Strecken unsachlich geführten
Debatte handlungsfähig ist. Dies ist der positive Aspekt“, sagte der Vize-Generalsekretär der Industriellenvereinigung
(IV) Mag. Peter Koren am Freitag (10. 02.) zur aktuellen Frage der Dienstleistungsrichtlinie. „Vom Kernstück
der Richtlinie, dem Herkunftslandprinzip im ursprünglichen Kommissions-Vorschlag, ist allerdings nicht viel
übrig geblieben. Damit würde die derzeitige Situation kaum verbessert werden“, kritisierte Koren.
Tatsache sei, „dass Waren, Personen und Geld in der EU frei zirkulieren - Dienstleistungen bis dato jedoch nur
sehr eingeschränkt. Dieses Potenzial muss endlich frei gesetzt werden. Das Herkunftslandprinzip ist dafür
der notwendige Dreh- und Angelpunkt.“ Insgesamt seien laut mehreren Studien von anerkannten Wirtschaftsforschern
bis zu 800.000 neue Jobs in Europa möglich. "Diese Jobchance sollten wir uns nicht entgehen lassen",
so der IV-Vize-Generalsekretär. Dienstleistungsexporte seien ein zusätzlicher Hebel für Warenexporte
und schaffen Arbeitsplätze im Inland. „Ein Euro Dienstleistungsexport zieht sieben Euro Warenexport nach sich.
Berechnungen des Industriewissenschaftlichen Instituts (IWI) zeigen, dass jede zusätzliche Million Euro exportierter
Dienstleistungen 0,8 Millionen Euro Wertschöpfung im Inland und damit 17 Arbeitsplätze bringt.“
Nach dem derzeitigen Kompromiss müssen Mitgliedstaaten zwar den freien Zugang und die Ausübung vom Dienstleistungen
weiterhin sicherstellen, die Einschränkungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten wurden aber weit über
das sachlich gerechtfertigte Maß erweitert. Die Dienstleistungrichtlinie solle aber mit vereinfachten Zulassungs-
und Genehmigungsverfahren ungerechtfertigte Schranken für fremde Dienstleistungsunternehmen endlich abbauen.
„Das Herkunftslandprinzip soll bewirken, dass ein Dienstleister nicht bei jeder Grenzüberschreitung zusätzlichen
Anforderungen wie Genehmigungen oder Erklärungen unterworfen wird und so bei einer EU-weiten Tätigkeit
mit 25 verschiedenen Rechtsordnungen konfrontiert ist. Diese grundsätzliche Stoßrichtung der Richtlinie
durch Ausnahmen und Einschränkungen zu verwässern, ist nicht im Geist des freien Dienstleistungsverkehrs“,
so Koren.
„Natürlich müssen die Qualität der Dienstleistungen gesichert und Lohn- und Sozialdumping hintangehalten
werden“, betonte Koren. „Deshalb begrüßen wir, dass die Arbeitnehmerentsenderichtlinie und die Berufsanerkennungsrichtlinie
vom Herkunftslandprinzip ausgenommen werden sollen. Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip müssen jedoch in einem
eng begrenzten Rahmen gehalten werden. Nationale Abschottung ist gerade für ein exportorientiertes Land wie
Österreich kein gangbarer Weg.“ Europäisches Parlament, Rat und Kommission seien nun gefordert, den Weg
einer konsequenten Marktöffnung und Verwirklichung der Dienstleistungsfreiheit fortzusetzen. Wir hoffen sehr,
dass sich nächste Woche bei der Abstimmung im Parlament in Strassburg jene Stimmen durchsetzen, denen es ernst
ist mit der Verfolgung der europäischen Wachstums- und Beschäftigungsziele. Bleibt am Ende der Verhandlungen
nur ein Torso des ursprünglichen Prinzips, wird der Dienstleistungsbinnenmarkt nicht in Schwung kommen“, mahnt
Koren. |