Höhere Rechtssicherheit durch „Safe Harbour-Lösung“ und Regelung bei passivem Kontrollerwerb
Wien (pwk) - „Den Forderungen der Wirtschaft nach mehr Rechtssicherheit und der Schaffung eines so
genannten Safe Harbours beim Beteiligungserwerb wird mit der Einigung weitgehend entsprochen“, begrüßt
Reinhold Mitterlehner, stellvertretender Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ),
die am Mittwoch (08. 02.) von Justizministerin Karin Gastinger und Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin
Bartenstein erzielte politische Einigung zum Übernahmegesetz.
Ein Pflichtangebot werde erst bei einem Beteilungserwerb von 30 Prozent ausgelöst, einem Wert, den nahezu
alle EU-15 Staaten haben. Bei einem Beteiligungserwerb von bis zu 26 Prozent werde weder ein Pflichtangebot ausgelöst
noch kann die Übernahmekommission Auflagen erteilen. Liegt die Beteiligung zwischen 26 und 30 Prozent, besteht
für die Übernahmekommission die Möglichkeit, Auflagen zum Schutz der Minderheitsaktionäre zur
erteilen. In Anbetracht des durch den Verfassungsgerichtshof eingeleiteten Gesetzesprüfungsverfahrens sind
diese jedoch künftig gesetzlich genauer inhaltlich zu bestimmen.
„Auch eine Regelung des so genannten passiven Kontrollerwerbs - d.h. die Erlangung einer kontrollierenden Position
nicht durch eigenes Tätigwerden, sondern durch das Handeln eines anderen Aktionärs - war ein Anliegen
der Wirtschaft“, führt Generalsekretär Mitterlehner weiter aus. Künftig soll diesbezüglich
eine Wahlmöglichkeit für den nunmehr kontrollierenden Aktionär bestehen, ein Pflichtangebot zu legen,
einen Teil der Beteiligung zu verkaufen oder die die Kontrollschwelle übersteigenden Stimmrechte ruhen zu
lassen. „Auch damit wird die unternehmerische Planungs- und Rechtssicherheit gesteigert“, so Mitterlehner abschließend. |