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EU-Arbeitsmarkt-Übergangsfrist |
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erstellt am
09. 02. 06
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Bartenstein:
Österreich nimmt Verlängerung in Anspruch
Verlängerung wegen Situation am Arbeitsmarkt und geografischer Nähe zu den neuen
Mitgliedsstaaten notwendig
Wien (bmaa) - Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein hat am Mittwoch (08. 02.)
bei einer Pressekonferenz in Wien eine Verlängerung der Übergangsfristen für drei Jahre angekündigt.
Österreich werde das im Beitrittsvertrag der neuen EU-Mitgliedstaaten festgelegt Recht, die Übergangsfristen
vorläufig bis 2009 zu verlängern, in Anspruch nehmen. 2009 habe Österreich dann die Möglichkeit,
die Übergangsfristen für weitere 2 Jahre zu verlängern. Ob Österreich von diesem Recht Gebrauch
mache, hänge von der Entwicklung des Arbeitsmarktes ab.
Als Grund für die Verlängerung nannte Bartenstein die leicht aber doch steigende Arbeitslosigkeit in
Österreich, den hohen Anteil an ausländischen Arbeitskräften in Österreich, die etwa doppelt
so hohe Arbeitsländerarbeitslosigkeit im Vergleich zur Arbeitslosigkeit von Inländern, sowie bedingt
durch die geografische Nähe Österreichs einen möglichen, derzeit nicht verkraftbarer Zustrom im
Falle einer Arbeitsmarktöffnung. Österreich hat nach Irland, das keine Übergangsfristen hat, schon
jetzt den höchsten Anteil neuer EU-Bürger am inländischen Arbeitsmarkt. Aber auch mit dem Anteil
an Drittstaatsangehörigen am österreichischen Arbeitsmarkt liege Österreich im Spitzefeld der EU.
In Österreich habe es in den letzten Jahren eine Reihe von sinnvollen Erleichterungen für ausländische
Arbeitskräfte gegeben, Bartenstein verwies unter Anderem auf Sonderregelungen für ausländische Pflegekräfte,
den Integrationserlass, Schlüsselkraftbewilligungen und Ausnahmen für Topmanager sowie Forscher. Die
Gemeinschaftspräferenz sichere darüber hinaus die "Bevorzugung" von Arbeitnehmern der neuen
Mitgliedstaaten vor sonstigen ausländischen Arbeitskräften.
Sollte es in den nächsten Jahren zu einer nachhaltigen Trendwende am Arbeitsmarkt kommen und die Analysen
der Wirtschaftsforscher und des Wirtschafts- und Arbeitsministeriums dies auch nachhaltig prognostizieren, sei
ein Überdenken der österreichischen Position, nach Rücksprache mit den Sozialpartnern, möglich.
Zu dem heute von EU-Beschäftigungskommissar Vladimir Spidla veröffentlichten Kommissionsbericht bemerkte
Bartenstein, dass es nun erstmals vergleichbare Daten für die Zuwanderung neuer EU-Bürger in die EU-15-Staaten
gebe. Er begrüße daher den Bericht der Kommission. Allerdings habe der Bericht nicht analysiert, welche
Auswirkungen eine Öffnung der Arbeitmärkte ohne Übergangsfristen bewirkt hätte. Auch die einzigartige
geografische Situation Österreichs - große Teile Österreichs liegen in Tagespendlerdistanz zu den
neuen Mitgliedsstaaten - habe der Bericht nicht berücksichtigt. |
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Ettl: Nackte Zahlen sagen gar nichts aus
Wien (sk) - "Einfach ein paar Zahlen zu präsentieren, die noch dazu Äpfel mit Birnen
vermischen, und darauf aufbauend zu argumentieren ist zu wenig", kritisiert der SPÖ-Europaabgeordnete
Harald Ettl den Bericht der EU-Kommission zu den Übergangsfristen am Arbeitsmarkt. "Das Beispiel Irland
zeigt deutlich, dass neben den Zahlen auch soziale Faktoren eine entscheidende Rolle spielen und Übergangsfristen
sinnvoll sind, sowohl für die ArbeitnehmerInnen aus den neuen Mitgliedstaaten, als auch für die im Zielland."
"Beispiele wie in Irland, wo Arbeitskräfte aus den neuen Mitgliedstaaten um 2,50 Euro pro Stunde arbeiten
müssen, ohne freien Tag oder arbeitsrechtliche Absicherung machen deutlich, dass die soziale Dimension nicht
aus den Augen verloren werden darf. Darüber sagt der Bericht aber nichts aus", meint Ettl. "Sozialdumping
durch billige Arbeitskräfte darf es nicht geben. ArbeitnehmerInnen sind keine reinen Produktionsfaktoren,
die alleine den Unternehmen nützen. Die Menschen müssen zu guten Bedingungen in den Arbeitsmarkt integriert
werden, doch dafür benötigt es Zeit."
"Gerade in der derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Lage und in Zeiten der hohen Arbeitslosigkeit wäre
es ein falsches Signal, die Übergangsbestimmungen aufzuheben", warnt Ettl. "Österreich ist
außerdem in einer geopolitisch besonders exponierten Situation, daher ist der Zustand etwa in Großbritannien
nicht mit dem in Österreich zu vergleichen."
Das nun von der EU-Kommission kritisierte Festhalten an den Übergangsregeln hat zu einem Großteil auch
mit dem eigenen Versagen zu tun. "Schon seit langem drängt das EU-Parlament auf eine Überarbeitung
der Entsenderichtlinie, um die sozialen Absicherungen von entsendeten ArbeitnehmerInnen zu stärken. Wäre
die Kommission hier nicht säumig, könnten auch die Übergangsregelungen leichter gelockert werden",
erklärt Ettl abschließend. |
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Walch: Übergangsfristen müssen eingehalten werden
Wien (bzö) - BZÖ-Arbeisnehmersprecher Max Walch bekräftigte am Mittwoch (08. 02.),
dass die siebenjährige Übergangsfrist bezüglich der Öffnung des Arbeitsmarktes für Arbeitnehmer
aus den neuen EU-Ländern eingehalten werden müsse. "Herbert Haupt hat diese Regelung für Österreich
ausverhandelt. Solange wir in Regierungsverantwortung sind, wird diese Regelung so bleiben", wies Walch die
Forderung von EU-Kommissar Spidla nach einer raschen Öffnung des Arbeitsmarktes scharf zurück. In dieser
Frage sei sich BZÖ-Sozialministerin Ursula Haubner auch mit dem deutschen Vizekanzler Franz Müntefering
einig.
Würden die Fristen gelockert werden, hätte dies gravierende Auswirkungen auf Arbeitslosenzahl. Eine Änderung
komme daher für das BZÖ keinesfalls in Frage. "Wir setzen uns am Arbeitsmarkt für allererstens
für die Österreicher ein. Die illegale Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt wird durch das strengste Asylgesetz
Europas weiter eingeschränkt. Die Schwarzarbeit massiv bekämpft".
"Das BZÖ ist der Garant dafür, dass die Interessen der österreichischen Arbeitnehmer gewahrt
bleiben und es zu keiner vorzeitigen Öffnung des Arbeitsmarktes kommt", so Walch abschließend. |
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Mölzer: Arbeitsrecht- und Sozialstandards nicht auf niedrigstem Niveau vereinheitlichen! Freiheitlicher EU-Abgeordneter teilt Bedenken der AK und des ÖGB zur Dienstleistungsrichtlinie
Wien (fpd) - Der freiheitliche EU-Abgeordnete Andreas Mölzer teilt die Bedenken der Arbeiterkammer
und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes zur geplanten EU- Dienstleistungsrichtlinie. "Die Umsetzung
dieses Vorhabens würde dem Lohndumping Tür und Tor öffnen, die ohnehin schon hohe Arbeitslosigkeit
von einem Rekord zum nächsten eilen zu lassen", betonte Mölzer am Mittwoch (08. 02.). Es könne
nicht Ziel sein, Arbeitsrechts- und Sozialstandards auf dem niedrigstmöglichen Niveau zu vereinheitlichen.
"Aber anstatt die Dienstleistungsrichtlinie zu verwerfen, haben die beiden großen Fraktionen im Europaparlament
nun auf dem Rücken der Arbeitnehmer einen faulen Kompromiß ausgehandelt", kritisierte Mölzer.
Das Streichen von "ideologischen Reizwörtern" sei nichts anderes als billige Kosmetik. Auch seien
die nun geplanten Einschränkungen der Richtlinie ein absolut untaugliches Mittel, um den österreichischen
Arbeitsmarkt vor der Überschwemmung durch Billigarbeitskräfte aus den neuen EU-Ländern zu schützen,
erklärte der freiheitliche EU-Mandatar. "Denn das Kriterium der Nichtdiskriminierung ist ein Blankoscheck
für den EuGH, mißliebige einzelstaatliche Bestimmungen aufzuheben", merkte Mölzer an.
Daß in der EU der unselige Geist der hemmungslosen Liberalisierung herrsche, zeige auch der Vorschlag der
Kommission, die siebenjährige Übergangsfrist zum Schutz des heimischen Arbeitsmarktes nicht zu verlängern,
stellte Mölzer fest. "Vielmehr muß die Übergangsfrist so lange verlängert werden, bis
die osteuropäischen EU-Staaten jenes Lohn- und Sozialniveau erreicht haben, wie es in Österreich und
anderen westeuropäischen Ländern schon seit Jahrzehnten der Fall ist", forderte der freiheitliche
Europaparlamentarier abschließend. |
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Planlose Blockade bringt nur Nachteile
Bundesregierung vergibt Chance auf Vorbereitung
Wien (grüne) - In die Diskussion rund um die Übergangsfristen am EU-Arbeitsmarkt schaltet
sich der stv. Klubobmann der Grünen, Karl Öllinger, am Mittwoch (08. 02.) ein: "Die sture und
planlose Blockade der Bundesregierung, vertreten durch BM Bartenstein, geht erstens an der Wirklichkeit vorbei
und ist zweitens nicht mehr als eine planlose Blockade, die beiden Seiten nichts bringt."
Öllinger verweist darauf, dass es in Österreich längst einen Arbeitskräftezuzug gäbe,
nämlich im Bereich des Beschäftigten-Schwarzmarktes und bei Scheinselbständigen-Arbeitsverhältnissen.
"Wenn Bartenstein weiterhin blockiert nehmen die Negativfolgen noch weiter zu. Schließlich leisten legal
Beschäftigte unverzichtbare Beitrage für das Sozial- und Steuersystem ", so Öllinger.
Kritik übt Öllinger auch daran, dass von Seiten der Bundesregierung wider besseren Wissens bisher kein
Plan vorgelegt wurde, wie mit der Öffnung des Arbeitsmarktes umzugehen sei. "Die Eckdaten sind lange
bekannt. Wenn es keine sorgfältige Vorbereitung gibt – und es gibt leider keine Anzeichen dafür – stehen
wir in fünf Jahren dort, wo wir vor zwei Jahren gestanden sind: Es gibt keine Lösung und die Zeche zahlen
alle ArbeitnehmerInnen", schließt Öllinger. |
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Leitl für Beibehaltung der Übergangsfristen und Vorantreiben bilateraler Beschäftigungsabkommen
Mehr Kontrollen zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit
Wien (pwk) - Die Ergebnisse des von der EU-Kommission vorgelegten Berichts über die Übergangsfristen
für Arbeitnehmer aus den osteuropäischen EU-Ländern bestätigen nach Ansicht der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ) die vorsichtige Vorgangsweise, die in Österreich geltende Einschränkung der
Arbeitnehmerfreizügigkeit noch nicht aufzuheben. Gemäß der Untersuchung ist die Mobilität
der osteuropäischen Arbeitskräfte aus Mittel- und Osteuropa insgesamt gering und hat den Arbeitsmarkt
in den alten EU-Ländern praktisch nicht beeinflusst. Allerdings gibt es Ausnahmen, insbesondere Österreich.
„Die Kernaussagen des Berichts gelten zwar für die meisten EU-Länder, aber explizit nicht für Österreich.
Ganz im Gegenteil: Die Kommission räumt sogar ein, dass Österreich im Vergleich zu anderen Staaten trotz
der Restriktionen stärker von Zuwanderung betroffen ist“, stellt WKÖ-Präsident Christoph Leitl fest.
Auch sei das mögliche Problem der Tagespendler in dem Bericht nicht mit einem Wort erwähnt. „Österreich
ist in einer Sondersituation: Die osteuropäischen Metropolen Brünn, Bratislava, Laibach und Budweis liegen
nur rund eine halbe Stunde von unserer Grenze entfernt. Das löst Ängste um Jobs aus, die ernst zu nehmen
sind.“
Die WKÖ spricht sich daher für eine Verlängerung der Beschränkungen aus, allerdings müssten
im Gegenzug durch bilaterale Beschäftigungsabkommen Kontingente eingeräumt werden, wenn es am heimischen
Arbeitsmarkt keine ausreichend qualifizierten Arbeitnehmer gibt. Dies betrifft insbesondere den Tourismus und Teile
der Industrie.
Derzeit ist ein solches Abkommen nur mit Ungarn in Kraft. Ein entsprechendes Abkommen mit Tschechien ist zwar ratifiziert
aber noch nicht umgesetzt. Ein Abkommen mit der Slowakei ist praktisch fertig ausverhandelt. Zudem fordert die
WKÖ Verwaltungsvereinfachungen bei der Beschäftigung von Schlüsselkräften, sodass die Betriebe
gar nicht die Notwendigkeit für unlautere Methoden sehen.
„Auch die neuen Mitgliedstaaten haben sich in sensiblen Bereichen – Stichwort Umweltschutz oder Grunderwerb – Übergangsfristen
ausbedungen. Was für die neuen EU-Länder rechtens ist, muss natürlich auch für alt eingesessene
wie Österreich gelten, ohne dass wir gleich in die Ecke der Anti-Europäer gestellt werden“, so Leitl.
Das von der Kommission angesprochene Problem der Verdrängung von osteuropäischen Arbeitnehmern in Schwarzarbeit
oder Scheinselbständigkeit stellt sich zwar auch aus WKÖ-Sicht, muss jedoch anders bekämpft werden
als durch die vollständige Öffnung des hiesigen Arbeitsmarktes. „Hier liegt es zum Beispiel an den Behörden,
die Kontrollen zu verstärken“, fordert der Wirtschaftskammer-Chef.
Leitl abschließend: „Ich bin zuversichtlich, dass die Situation in ein paar Jahren anders aussieht. Aber
derzeit gibt es Ängste, und die müssen in Österreich und in Brüssel ernst genommen werden.
Eine Verkürzung der siebenjährigen Übergangsfristen kann es nur im Konsens und im Einverständnis
mit allen Beteiligten geben.“ |
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Verzetnitsch: Übergangsfristen sind weiter ein Gebot der Stunde
Rekordarbeitslosigkeit erlaubt keine Öffnung des Arbeitsmarktes
Wien (öbg) - "Bei Rekordarbeitslosigkeit kann es den heimischen ArbeitnehmerInnen nicht
zugemutet werden den Arbeitsmarkt bereits jetzt zu öffnen. Wir müssen die Übergangsfristen um drei
weitere Jahre in Anspruch nehmen. Diese Zeit muss genützt werden, um für die volle Freizügigkeit
der ArbeitnehmerInnen und der Dienstleistungen gerüstet zu sein", stellt ÖGB-Präsident Fritz
Verzetnitsch zum Bericht über die Auswirkungen der Übergangsfristen für den Arbeitsmarkt im Zuge
des EU-Erweiterung fest.
Österreich sei - durchaus auch wegen der verfehlten Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik der österreichischen
Bundesregierung - einfach noch nicht gerüstet für den freien Zugang der ArbeitnehmerInnen aus den neuen
EU-Ländern. Ein Auslaufen der Übergangsfristen mit Ende April dieses Jahres würde die Arbeitslosigkeit
weiter anheizen und den Druck auf die Unternehmer verstärken.
Das Argument der EU-Kommission, dass Länder wie Schweden, Irland oder Großbritannien ohne Inanspruchnahme
der Übergangsfristen trotzdem keine Probleme am Arbeitsmarkt hätten, hinke. Verzetnitsch: "Diese
Länder zeichnen sich durch eine gute Beschäftigungssituation aus und haben zusätzlich restriktive
Zugangsbestimmungen für ArbeitnehmerInnen aus den neuen EU-Ländern erlassen. Sie haben sich sozusagen
ihre eigenen Übergangsfristen geschaffen."
Für den ÖGB ist eine Verlängerung der Übergangsfristen aber eine Aufforderung dazu, alle Anstrengungen
zu unternehmen um den heimischen Arbeitsmarkt fit für die Freizügigkeit der ArbeitnehmerInnen und der
Dienstleistungen zu machen. Die Zeit muss dazu genützt werden, um grenzüberschreitend für die Vorbereitung
zur Öffnung des Arbeitsmarktes zu arbeiten. |
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