Wien (pk) - Seinen Einspruch gegen den Beschluss des Nationalrates für eine Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle
2005 begründet die Länderkammer mit einer "unnötigen Verschärfung der ohnedies strengen
geltenden Bestimmungen des Staatsbürgerschaftsrechts". Da das Gesetz laut Einspruchbegründung nach
Ansicht der LänderreferentInnen vollziehbar und praktikabel sei, gebe es keinen Grund für Verschärfungen;
zudem seien die Länder, die das Staatsbürgerschaftsrecht tagtäglich zu vollziehen haben, in die
Novellierungsverhandlungen nicht eingebunden gewesen.
Anmerkung der Redaktion: Damit geht das Gesetz nach einer gewissen Frist zur Neudebatte und folgender Beschlußfassung
zurück an den Nationalrat. |