Keine Vignettenpflicht bei Umleitungsstrecken  

erstellt am
08. 02. 06

Blachfellner: Mautordnung sieht entsprechende Bestimmung vor
Salzburg (lk) - Auf Grund der heute wieder verhängten Sperre der B 159, Salzachtal-Straße, zwischen Golling und Stegenwald besteht für die Umleitungsstrecken auf Autobahn- oder Schnellstraßenabschnitten keine Vignettenpflicht. Darauf macht Salzburgs Straßenbaureferent Landesrat Walter Blachfellner am Mittwoch (08. 02.) aufmerksam. Er bezieht sich dabei auf die so genannte Mautordnung, die bei einer "unaufschiebbaren Verkehrsbeschränkung im begleitenden Straßennetz" auf die Vignettenpflicht auf den betreffenden Autobahn- oder Schnellstraßenabschnitten verzichtet. Diese Befreiung von der Vignettenpflicht wurde Landesrat Blachfellner von der Asfinag ausdrücklich nochmals bestätigt. Sollte während der Sperre eines niederrangigen Straßennetzes eine Umleitung durch die Behörde, Exekutive oder befugte Organe der Straßenaufsichten erfolgen, so können die Verkehrsteilnehmer die Autobahn nutzen, haben jedoch die Verpflichtung, bei der nächstmöglichen Abfahrt die Autobahn wieder zu verlassen.

Nicht gelten lässt Blachfellner die Haltung der Asfinag, dass im Falle einer großräumigen Ausweichmöglichkeit, bei der Benützung der Autobahn dann aber sehr wohl wieder Vignettenpflicht bestehe. "Es kommt in diesem Fall auf die Verhältnismäßigkeit an und kann vom Verkehrsteilnehmer, der meist ortsunkundig ist, nicht verlangt werden, dass zum Beispiel bei einer Sperre der B 159 Salzachtal-Straße alle Fahrzeuge über das Lammertal ausweichen müssten, was in diesem Bereich bei den derzeitigen Witterungsverhältnissen zu einem völligen Erliegen des Verkehrs führen würde", so Blachfellner.
     
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