Nur große Beschaffungsvorgänge über BBG sinnvoll - Bauleistungen ausgenommen -
Keine generelle Verpflichtung
Wien (rk) - "Der lokale Tischler braucht sich um seine Aufträge keine Sorgen zu machen.
Auch Bauleistungen können ohnehin nicht über die BBG abgewickelt werden. Lediglich vergleichsweise große
Beschaffungsvorgänge und wenige Produkte, wie z.B. Software- Lizenzen, Computer, Kopierpapier oder Strom,
die ohnedies meist nur einen geringen regionalen Wertschöpfungsanteil haben, eignen sich de facto für
eine zentrale Beschaffung über die BBG", erklärte Städtebund-Generalsekretär Erich Pramböck
am Montag (06. 02.), der die WKÖ-Kritik am geplanten BBG-Gesetz als "ungerechtfertigte Panikmache"
bezeichnete. Nach dem Gesetzesentwurf soll es in Zukunft auch ausgegliederten Gesellschaften von Ländern,
Städten und Gemeinden möglich sein, die zentrale Beschaffung im Wege der Bundesbeschaffungsgesellschaft
(BBG) in Anspruch zu nehmen. Dies wurde auch in den Gesprächen zur Verwaltungsreform II im Herbst 2005 festgehalten.
"Das BBG-Gesetz muss diese Möglichkeit enthalten und so kommen, wie es geplant war. Das ist für
uns essentiell. Alles andere ist für den Städtebund inakzeptabel", so Pramböck. Nirgends sei
von einer Verpflichtung zu zentralen Beschaffungen über die BBG die Rede, aber den Städten muss diese
Möglichkeit offen stehen.
"WKÖ stellt Verwaltungsreform in Frage"
"Im Klartext: Die WKÖ stellt einen aus kommunaler Sicht zentralen Teil der politischen Vereinbarung
über die Verwaltungsreform vom 15. November 2005 in Frage. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der BBG
ist integraler Teil der Vereinbarung. Ein Abgehen davon können sich Österreichs Städte in ihrer
schwierigen Haushaltssituation sicher nicht leisten", meinte Pramböck. Da den Städten und Gemeinden
gerade von WKÖ-Funktionären laufend Einsparungen medial ans Herz gelegt würden, sei die WKÖ-
Kritik an einer möglichst mittelschonenden Ausrichtung im Bereich zentraler Einkauf "ein schwer kaschierbarer
Widerspruch in sich".
Städte haben an starken lokalen KMUs höchstes Interesse
Österreichs Städte und Gemeinden seien tagtäglich darum bemüht, lokale Wirtschaftstreibende
bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu unterstützen. Dabei hätten die Bürgermeister immer die Interessen
der KMUs im Auge, die ja auch "einen wesentlichen Anteil am Steueraufkommen" hätten. "Die WKÖ
sollte daher schleunigst über praktikable Lösungsansätze nachdenken. KMUs könnten durch das
Mitausschreiben von Serviceleistungen gestärkt werden. Die BBG könnte kleinere Lose vergeben oder auch
Lose pro Bundesland. Im übrigen hätte die WKÖ noch vor kurzem auch die Möglichkeit gehabt,
höhere Schwellenwerte bei der Direktvergabe im Vergabegesetz zu verlangen. In diesem Bereich haben die Gemeinden
nämlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Da war der Einsatz für die KMUs leider für uns nicht
wahrnehmbar", hegte Pramböck Zweifel an der prinzipiellen Ernsthaftigkeit des WKÖ-Vorstoßes.
Zusätzliches Instrument BBG - EU-Recht gilt für alle
Die Inanspruchnahme der BBG sei jedenfalls nur ein zusätzliches Instrument im Handeln ausgegliederter
Gesellschaften auf Gemeindeebene. Zudem gelte es, die EU-Bestimmungen mitzudenken. "Stadt und Gemeinde als
'sichere Bank bei der Auftragsvergabe', das ist schon lange Geschichte. Gerade die EU- weiten Ausschreibungen lassen
hier lokal kaum mehr Spielräume zu. Daran werden sich alle Beteiligten - auch die Auftragnehmer - langsam,
aber sicher gewöhnen müssen", schloss Pramböck. |