Casinos Austria: EU bestätigt Glücksspielmonopole  

erstellt am
17. 02. 06

EU-Parlament erteilt grenzüberschreitendem Glücksspiel eine klare Absage.
Wien (casinos austria) - Das Europäische Parlament hat am Donnerstag (16. 02.) im Rahmen der Beschlussbefassung über die Dienstleistungsrichtlinie mit überwältigender Mehrheit eine definitive Ausnahme für „Glücksspiele, inklusive Lotterien, Casinos und Wetttransaktionen“ vom Anwendungsbereich der Richtlinie beschlossen.

In seiner Begründung führte das EU-Parlament aus, Glücksspiele seien – etwa in Hinblick auf öffentliche Ordnung und Konsumentenschutz – aufgrund ihrer „spezifischen Natur“ auszunehmen. Insbesondere verwies das EU-Parlament darauf, dass diese Ausnahme vollständig in Einklang stehe mit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes. Es sei überdies „vollkommen unmöglich“ im Bereich des Glücksspiels einen „fairen, grenzüberschreitenden Wettbewerb“ herzustellen.

Damit folgte das EU-Parlament jenem Vorschlag, welcher bereits vom Binnenmarktausschuss am 22. November 2005 mit großer Mehrheit angenommen wurde.

Der Beschluss des EU-Parlaments bedeutet, dass die Mitgliedsstaaten - der durchgehenden, einheitlichen Judikaturlinie des EuGH folgend -, für den Bereich der Regelung und Überwachung des Glücksspiels und der Wetten alleinzuständig bleiben. Dem Europäischen Subsidiaritätsprinzip folgend, soll dieser Bereich auch im Zuständigkeitsbereich der nationalen Gesetzgebungen bleiben. Die inhaltliche Ausgestaltung kann dabei vom gänzlichen Verbot aller Glücksspiele bis hin zu Verbotssystemen mit Ausnahme- und Zulassungsregelungen und der Festlegung, welche Art von Glücksspielen in einzelnen Mitgliedsstaaten vor dem Hintergrund ihrer sozioökonomischen Gegebenheiten zulässig sein sollen, reichen.

Dem grenzüberschreitenden Glücksspiel, das in der Diktion des EU-Parlaments und des EuGH auch Wetten umfasst, ist somit ein weiterer rechtlicher Riegel vorgeschoben worden. Damit wurden die in den meisten Europäischen Staaten existierenden Restriktionen in diesem sehr sensiblen Bereich erneut bestätigt. Grenzüberschreitendes Glücksspiel ist nur dann zulässig, wenn dies vom betreffenden Zielland erlaubt und lizensiert wird, das Gleiche gilt für Wetten. Eine andere Auslegung lässt im Übrigen auch das oft zitierte Urteil des EuGH im Fall Gambelli nicht zu.

Auch die Angemessenheitsprüfung von Beschränkungen des Glücksspiel- und Wettsektors obliegt ausschließlich den nationalen Gerichten, wie das EU-Parlament bestätigt.
     
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