Fluggastrechte seit einem Jahr in Kraft  

erstellt am
17. 02. 06

Brüssel (eu-int) - Die Europäische Kommission wird am Freitag (17. 02.), also am ersten Jahrestag des Inkrafttretens der Verordnung über Fluggastrechte, mit den nationalen Durchsetzungsstellen zusammentreffen, um die Umsetzung dieser Rechtsvorschrift in den Mitgliedstaaten zu erörtern. Die Verordnung garantiert Fluggästen mehr Rechte bei Nichtbeförderung sowie Annullierung oder großer Verspätung von Flügen.

„Der Schutz der Fluggastrechte muss mit der stärkeren Mobilität in Europa Schritt halten“, so Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission und zuständig für Verkehrsfragen. „Wenn es darum geht, dafür zu sorgen, dass die Bürger auch wirklich in den Genuss dieser Rechte kommen, spielen die nationalen Durchsetzungsstellen eine wichtige Rolle.“

Auf der morgigen Sitzung, der zweiten seit Inkrafttreten der Verordnung[1], werden die nationalen Durchsetzungsstellen Gelegenheit haben, Erfahrungen auszutauschen und ihre Zusammenarbeit zu vertiefen, damit eine europaweite Anwendung der Vorschriften zum Schutz der Fluggäste gewährleistet werden kann. Die Sitzung ist ferner eine Gelegenheit für die Kommission, einen genaueren Überblick über die aufgetretenen Probleme zu gewinnen und Hinweise für etwaige Verbesserungsvorschläge zu sammeln.

Die nationalen Durchsetzungsstellen in den Mitgliedstaaten sind die erste Anlaufstelle für Fluggäste, die sich nicht korrekt behandelt fühlen. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten bereits aufgefordert, dafür zu sorgen, dass diese Stellen eine vollständige Beilegung der Streitigkeiten zwischen Fluggästen und Luftfahrt–unternehmen erreichen. Die Vermeidung langwieriger und kostspieliger Gerichtsverfahren für Fluggäste ist ein zentrales Ziel der neuen Vorschriften. Voraussetzung dafür ist, dass die Durchsetzungsstellen unabhängig sind und über ausreichende Ressourcen verfügen. Die Kommission wird diese Aspekte auf der morgigen Sitzung erneut zur Sprache bringen.

Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung ist der Begriff der „außergewöhnlichen Umstände“, der oft von den Luftfahrtunternehmen ins Spiel gebracht wird, wenn Flüge unterbrochen wurden. Ob derartige Umstände tatsächlich gegeben sind, kann von den nationalen Durchsetzungsstellen nur von Fall zu Fall beurteilt werden. Zwar muss der Anspruch auf einen sicheren Flug stets Vorrang haben, doch sollten „außergewöhnliche Umstände" nicht als Vorwand für Abstriche beim Verbraucherschutz dienen.

Die Kommission wird dem Europäischen Parlament und dem Rat dieses Jahr einen umfassenden Bericht über die Anwendung der Verordnung vorlegen, bei Bedarf auch mit Vorschlägen für zusätzliche Rechtsvorschriften.

Erste Anzeichen sprechen dafür, dass Fluggäste besser über das Bestehen dieser Verordnung unterrichtet sind und ihre Rechte mit mehr Nachdruck einfordern, was bereits als positiver Effekt der neuen Rechtsvorschrift gewertet werden kann.
     
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