Brüssel (eu-int) - Die Europäische Kommission wird am Freitag (17. 02.), also am ersten Jahrestag
des Inkrafttretens der Verordnung über Fluggastrechte, mit den nationalen Durchsetzungsstellen zusammentreffen,
um die Umsetzung dieser Rechtsvorschrift in den Mitgliedstaaten zu erörtern. Die Verordnung garantiert Fluggästen
mehr Rechte bei Nichtbeförderung sowie Annullierung oder großer Verspätung von Flügen.
„Der Schutz der Fluggastrechte muss mit der stärkeren Mobilität in Europa Schritt halten“, so Jacques
Barrot, Vizepräsident der Kommission und zuständig für Verkehrsfragen. „Wenn es darum geht, dafür
zu sorgen, dass die Bürger auch wirklich in den Genuss dieser Rechte kommen, spielen die nationalen Durchsetzungsstellen
eine wichtige Rolle.“
Auf der morgigen Sitzung, der zweiten seit Inkrafttreten der Verordnung[1], werden die nationalen Durchsetzungsstellen
Gelegenheit haben, Erfahrungen auszutauschen und ihre Zusammenarbeit zu vertiefen, damit eine europaweite Anwendung
der Vorschriften zum Schutz der Fluggäste gewährleistet werden kann. Die Sitzung ist ferner eine Gelegenheit
für die Kommission, einen genaueren Überblick über die aufgetretenen Probleme zu gewinnen und Hinweise
für etwaige Verbesserungsvorschläge zu sammeln.
Die nationalen Durchsetzungsstellen in den Mitgliedstaaten sind die erste Anlaufstelle für Fluggäste,
die sich nicht korrekt behandelt fühlen. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten bereits aufgefordert, dafür
zu sorgen, dass diese Stellen eine vollständige Beilegung der Streitigkeiten zwischen Fluggästen und
Luftfahrt–unternehmen erreichen. Die Vermeidung langwieriger und kostspieliger Gerichtsverfahren für Fluggäste
ist ein zentrales Ziel der neuen Vorschriften. Voraussetzung dafür ist, dass die Durchsetzungsstellen unabhängig
sind und über ausreichende Ressourcen verfügen. Die Kommission wird diese Aspekte auf der morgigen Sitzung
erneut zur Sprache bringen.
Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung ist der Begriff der „außergewöhnlichen Umstände“, der oft
von den Luftfahrtunternehmen ins Spiel gebracht wird, wenn Flüge unterbrochen wurden. Ob derartige Umstände
tatsächlich gegeben sind, kann von den nationalen Durchsetzungsstellen nur von Fall zu Fall beurteilt werden.
Zwar muss der Anspruch auf einen sicheren Flug stets Vorrang haben, doch sollten „außergewöhnliche Umstände"
nicht als Vorwand für Abstriche beim Verbraucherschutz dienen.
Die Kommission wird dem Europäischen Parlament und dem Rat dieses Jahr einen umfassenden Bericht über
die Anwendung der Verordnung vorlegen, bei Bedarf auch mit Vorschlägen für zusätzliche Rechtsvorschriften.
Erste Anzeichen sprechen dafür, dass Fluggäste besser über das Bestehen dieser Verordnung unterrichtet
sind und ihre Rechte mit mehr Nachdruck einfordern, was bereits als positiver Effekt der neuen Rechtsvorschrift
gewertet werden kann. |