KfV unterstützt die Initiative von Staatssekretär Kukacka und korrigiert den Einwand
der Mopedauto-Händler
Wien (kfv) - "Es ist sehr erfreulich, dass Staatssekretär Kukacka mit besseren Reglements
für das Fahren von Moped-Autos eine Sicherheitslücke im österreichischen Führerscheinsystem
thematisiert", sagt Dr. Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV). Der Einwand
der Händler, dass Pkw-Lenker, denen der Führerschein wegen Alkoholisierung entzogen wurde, auch kein
Mopedauto lenken dürften, sei nicht richtig, betont Thann. Beim Entzug der Lenkberechtigung müsste die
Behörde theoretisch immer daran denken, dass der betroffene Fahrer auch einen Mopedausweis haben könnte,
mit dem er ein Microcar lenken kann. In der Praxis geschieht diese umfassende Erhebung aber nicht, weil es eben
keinen rechtlich vorgesehenen Automatismus gibt. Das KfV hat bereits im Jahr 2000 in der Novelle zum Führerscheingesetz
angeregt, dass für den Zeitraum einer Entziehung der Lenkberechtigung der Klasse B auch das Lenken von Motorfahrrädern
und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen automatisch unzulässig sein sollte - leider wurde dieser Vorschlag
damals nicht umgesetzt.
Das heißt also: Solange kein generelles Lenkverbot ausgesprochen wurde, kann ein Alkohollenker jederzeit
den Mopedausweis machen und auf ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug umsteigen. "Unglücklicher Weise
ist der Mopedausweis ja mit keiner amtsärztlichen Untersuchung verbunden, daher stellen auch schwere gesundheitliche
Mängel überhaupt kein Hindernis dar", gibt Thann zu bedenken. In der geplanten EU-Führerscheinrichtlinie
ist übrigens vorgesehen, aus dem Mopedausweis einen vollwertigen Führerschein zu machen.
Berechnet man die Getöteten Lenker pro Unfall so zeigt sich, dass Microcars rund zehn Mal so gefährlich
sind wie Pkw oder Mopeds. Außerdem spielt Alkohol bei Moped-Auto-Unfällen doppelt so oft eine Rolle
wie bei Pkw. 2005 wurden neun Insassen eines Moped-Autos getötet. |