Wien (pk) - Die Grünen beantragen gemeinsam mit der SPÖ eine Änderung des Restitutionsgesetzes.
Unter anderem verlangen sie die Ausweitung des Geltungsbereiches des Gesetzes auf österreichische Privatstiftungen,
die unter maßgeblicher Verwendung öffentlicher Gelder errichtet wurden (z.B. die Stiftung Leopold),
einen Rechtsanspruch auf die Rückgabe von Kunstgegenständen für die ursprünglichen Eigentümer
bzw. deren Erben, eine geänderte Zusammensetzung des Kunstrückgabe-Beirats und die Einbeziehung von Kunstgegenständen,
die im Zusammenhang mit der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für andere Objekte um einen nicht angemessenen
Gegenwert von Bundesmuseen erworben wurden. Gleichzeitig sollen auch Kunstgegenstände, die seinerzeit nicht
Gegenstand eines formellen Rückstellungsverfahrens waren, vom Restitutionsgesetz umfasst werden. Die zuständigen
Ministerien will die Opposition verpflichten, aktiv nach den ursprünglichen Eigentümern von zu restituierenden
Kunstgegenständen bzw. deren Erben zu forschen.
Das Restitutionsgesetz wurde 1998 vom Nationalrat beschlossen und regelt die Rückgabe bestimmter, in Bundesbesitz
befindlicher Kunstgegenstände an die ursprünglichen Eigentümer bzw. deren Erben. Insbesondere geht
es um Kunstgegenstände, die nach dem Zweiten Weltkrieg im Zuge von Rückstellungsverfahren unentgeltlich
in das Eigentum des Bundes übergangen sind bzw. nach Ende der NS-Herrschaft als herrenloses Gut in Bundeseigentum
gelangten. |