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EU-Dienstleistungsrichtlinie |
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erstellt am
15. 02. 06
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Bartenstein: Chance für mehr Wachstum und Beschäftigung
Wien (övp-pd) - "Die Dienstleistungsrichtlinie ist ein wichtiger Teil der Lissabon-Strategie
und eine große Chance für mehr Wachstum und Beschäftigung in Europa", sagte Wirtschaftsminister
und EU-Ratsvorsitzender Martin Bartenstein am Dienstag (14. 02.) im EU-Parlament in Strassburg. Das Ziel der Dienstleistungsrichtlinie,
einen europäischen Markt für Dienstleistungen zu schaffen und ungerechtfertigte Barrieren für Dienstleistungserbringer
zu beseitigen, sei klar und werde grundsätzlich unterstützt.
Breite Mehrheit im Parlament
Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission, der so genannte Bolkestein-Entwurf, sei seit Februar 2004
in den entsprechenden Ratsarbeitsgruppen und auch in der Öffentlichkeit breit diskutiert worden. Dabei habe
dieser Entwurf teilweise zu Recht für Kritik gesorgt. Die österreichische Präsidentschaft und der
Rat würden die Stellungnahme des Europäischen Parlaments nun mit großem Interesse erwarten. Er
hoffe, so Bartenstein, nun auf eine breite Mehrheit im Parlament. Er begrüße in diesem Zusammenhang
auch die Initiativen und Bemühungen der beiden großen Fraktionen dieses Hauses, EVP und SPE, einen breiten
Konsens in kontroversiellen Punkten zu finden.
Einsatz für ausgewogene Richtlinie
Nach der Abstimmung im Plenum des Parlaments sei nun die Kommission gefordert, eine aktive Rolle im Mitentscheidungsverfahren
zu übernehmen. Die Präsidentschaft werde sich - in enger Zusammenarbeit mit dem Parlament und mit der
Kommission - für eine ausgewogene Richtlinie einsetzen, die den geäußerten Bedenken über den
ursprünglichen Vorschlag weitgehend Rechnung trage und gleichzeitig eine Rechtsgrundlage für einen funktionierenden
Binnenmarkt für Dienstleistungen schaffe, der die Wachstums- und Beschäftigungspotenziale bestmöglich
ausschöpfen werde.
Einbringung der europäischen Sozialpartner
Bartenstein begrüßte in diesem Zusammenhang auch die Ankündigung von Kommissionspräsident
Jose Manuel Barroso vom Jänner, dass die Kommission sehr bald nach der Abstimmung im Europäischen Parlament
und rechtzeitig vor dem Frühjahrsgipfel im März die wesentlichen Punkte für eine politische Einigung
vorschlagen werde. Der österreichische Vorsitz werde diesen neuen Vorschlag dann intensiv diskutieren und
unter Einbindung der europäischen Sozialpartner voranbringen.
Nutzen und Vorteile für Bürger Europas
Die Vollendung des Binnenmarktes für Dienstleistungen, so Bartenstein, solle den europäischen Unternehmen
und Europas Bürgern Nutzen und Vorteile bringen. Dabei sei es aber wichtig darauf zu achten, dass das europäische
Lebensmodell nicht ausgehöhlt werde. Europas Bürger, so Bartenstein, hätten ein Recht darauf, einen
Dienstleistungsbinnenmarkt ohne Risiko von Lohn- und Sozialdumping zu bekommen. Dazu bedürfe es der Neutralität
der Dienstleistungsrichtlinie gegenüber dem Arbeitsrecht und einer klaren und unmissverständlichen Regelung,
die sicherstellt, dass die Entsenderichtlinie nicht beeinträchtigt wird. Gleichzeitig sei für eine ausreichende
Kontrollmöglichkeit zu sorgen.
Vertrauen der Bürger nicht gefährden
Ebenso müsse unmissverständlich klar gestellt werden, dass die Dienstleistungsrichtlinie die Qualität,
die flächendeckende Versorgung und die Leistbarkeit von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge nicht beeinträchtigte.
Es muss unser aller Ziel sein, so Bartenstein abschließend, die Wachstums- und Beschäftigungspotenziale
des Dienstleistungsbinnenmarktes bestmöglich auszuschöpfen ohne dabei das Vertrauen der Bürger in
ein soziales Europa zu gefährden. |
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Sburny: Zurück an den Start!
Grüne fordern grundsätzliche Neukonzeption
Wien (grüne) - "Die Dienstleistungsrichtlinie ist von ihrer Konzeption her untauglich und
muss von der Europäischen Kommission grundsätzlich überarbeitet werden. Daher werden die Grünen
den von den Großparteien geplanten Änderungen nicht zustimmen", bekräftigt Michaela Sburny,
die Wirtschaftsprecherin der Grünen, anlässlich der am Dienstag (14. 02.) im Europäischen Parlament
stattfindenden Diskussion zur Dienstleistungsrichtlinie ihre Position: Die Forderungen der Grünen, allen voran
die umfassende und tatsächliche Beseitigung des Herkunftslandprinzips, würden darin nicht ausreichend
berücksichtigt. In der Umsetzung entstünde zusätzliche Rechtsunsicherheit, die lediglich den KritikerInnen
der EU neue Argumente liefern würde. "Seit vor zwei Jahren ein erster Entwurf zur Dienstleistungsrichtlinie
veröffentlich wurde, ist die Position der Grünen klar: Ja zur Weiterentwicklung des Europäischen
Binnenmarkts für Dienstleistungen unter strenger Einbeziehung erreichter Standards. Der heute diskutierte
Kompromiss schafft aber weder die Rahmenbedingungen für mehr Beschäftigung im Dienstleistungssektor,
noch garantiert er bestehende Standards zu sichern", so Sburny. Die beste Lösung sei daher, den aktuellen
Entwurf zurückzuziehen und die vielen guten Ideen der letzten Monate in ein neues Konzept einzubringen. Daher
fordert Sburny abschließend: "Zurück an den Start mit der Dienstleistungsrichtlinie!" |
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Leitl und Verzetnitsch: Ja zu Dienstleistungsfreiheit
Soziale Marktwirtschaft muss allerdings gewährleistet sein – Gemeinsamer Brief von
ÖGB und WKÖ vor Abstimmung über Dienstleistungsrichtlinie
Wien (pwk/ögb) - Im Vorfeld der für Donnerstag (16. 02.) anberaumten ersten Lesung
des Europäischen Parlaments über die Verbesserung der Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen
Union haben Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)
in einem gemeinsamen Brief an die Fraktionsvorsitzenden der Europäischen Volkspartei (EVP) und der Europäischen
Sozialdemokraten (SPE) Verbesserungsvorschläge präsentiert.
"Die Dienstleistungsfreiheit ist im EG-Vertrag als Kernstück des europäischen Integrationsprozesses
verankert. In der Realität bestehen jedoch noch immer zahlreiche Hürden, die das Wachstums- und Beschäftigungspotenzial
des EU-Binnenmarkts gerade auch für Österreich konterkarieren", sagt WKÖ-Präsident Christoph
Leitl. ÖGB-Präsident Fritz Verzetnisch weist ausdrücklich darauf hin, dass die Dienstleistungsfreiheit
keinesfalls zur Aushöhlung der Errungenschaften der sozialen Marktwirtschaft führen darf." Deshalb
müsse sichergestellt werden, so die beiden Sozialpartnerspitzen unisono, "dass ArbeitnehmerInnen, KonsumentInnen
und UnternehmerInnen gleichermaßen vom Dienstleistungsbinnenmarkt profitieren können." Die mittlerweile
erfolgte Klarstellung, dass die Dienstleistungsrichtlinie das Arbeitsrecht unberührt lässt, sei in dieser
Hinsicht ein wichtiger Beitrag und wird von beiden ausdrücklich begrüßt.
Noch nicht zufrieden stellend gelöst sei hingegen die Frage, wie die Einhaltung arbeitsrechtlicher und sozialer
Standards in der Praxis effizient kontrolliert und etwaige Verstöße wirksam sanktioniert werden können.
"Ausreichende Kontrollmöglichkeiten des Ziellandes sind unerlässlich, um einen fairen Wettbewerb
sicherzustellen und Gesetzesverstöße durch ausländische Dienstleistungserbringer zu unterbinden",
warnen Leitl und Verzetnitsch.
Die im Kompromissvorschlag der Europäischen Volkspartei (EVP) und der Europäischen Sozialdemokraten (SPE)
vorgesehene Schaffung verstärkter Kontrollmöglichkeiten des Ziellandes - etwa die Möglichkeit Sicherheiten
zu verlangen und diese zur Vollstreckung verwaltungs-, zivil- und strafrechtlicher Entscheidungen zu nützen
- wird zwar befürwortet. Jedoch seien weitere Verbesserungen notwendig. "Dieser erste, gute Ansatz kann
nicht ein von uns gefordertes EU-weites Verwaltungsvollstreckungsabkommen ersetzen", stellen Verzetnitsch
und Leitl fest. Das gelte etwa für Situationen, in denen der ausländische Dienstleistungserbringer keine
Gegenstände mit sich führt, die als Sicherheit dienen können. In solchen Fällen könne
nur ein EU-Verwaltungsvollstreckungsabkommen eine wirksame Sanktionierung der Gesetzesverstöße ausländischer
Dienstleistungserbringer gewährleisten.
ÖGB und WKÖ appellieren deshalb an das Europäische Parlament, sich dafür einzusetzen, dass
so rasch wie möglich ein solches Instrument geschaffen wird. Zudem sollte in der Dienstleistungsrichtlinie
auch eine praktikable Lösung betreffend die Entsendung von Drittstaatsangehörigen gefunden werden. |
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Bundesrat: Enquete zur EU-Dienstleistungsrichtlinie am 20. April
Wien (pk) - Der Bundesrat wird am 20. April 2006 um 9 Uhr eine parlamentarische Enquete zum Thema
"Die EU- Dienstleistungsrichtlinie und deren Konsequenzen für Österreich" abhalten. Dies hat
das Plenum der Länderkammer auf Antrag der Bundesräte Wolfgang Schimböck (S), Ludwig Bieringer (V)
und Stefan Schennach (G) (148/ABR/2006) vor kurzem einstimmig beschlossen. Die Liste der ReferentInnen umfasst
Evelyn Regner (ÖGB-Europabüro), Georg Rathwallner (Arbeiterkammer Oberösterreich), Christina Fürnkranz
(Industriellenvereinigung), Markus Stock (Wirtschaftskammer Österreich) und Veronika Litschel (Netzwerk Sozialwirtschaft).
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen
aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
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