Wien (bgf) - Bei den beiden Schwänen, die am 13. Februar 2006 im Gebiet des Kraftwerks Melach bei
Graz aufgefunden wurden, besteht der dringende Verdacht, dass sie mit dem H5N1-Virus infiziert sind. Das ergaben
erste Labortests der AGES (Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit). Laborproben wurden gleichzeitig
an das zuständige Referenzlabor der EU nach Weybridge, UK, geschickt. Das BMGF veranlasste entsprechend des
Krisenplans gemeinsam mit den zuständigen Behörden des Landes Steiermark zum Schutz der Hausgeflügelbestände
folgende Maßnahmen:
- Im Umkreis von drei Kilometern um den Fundort in der Gemeinde Melach wurde für zumindest 30 Tage eine
Schutzzone eingerichtet.
- Im Umkreis von weiteren 10 Kilometern wurde für die nächsten drei Wochen eine Überwachungszone
eingerichtet.
- In allen von den Veterinärbehörden festgelegten Risikogebieten entlang der Wasserwege und in den
Seengebieten Österreichs gilt ab sofort Stallpflicht für das gesamte Hausgeflügel.
- In der Schutzzone ist den Geflügelbetrieben ab sofort der Handel mit lebendem Geflügel, Geflügelfleisch,
Eiern und Geflügelprodukten un-tersagt.
- In der Überwachungszone können lebendes Geflügel, Geflügelfleisch, Eier und Geflügelprodukte
nur nach behördlicher Genehmigung von den Geflügelbetrieben verbracht werden.
- In der Schutz- und Überwachungszone sind ab sofort alle Geflügelmärkte, Ausstellungen etc. untersagt.
- In beiden Zonen ist die Jagd auf Wildvögel ausnahmslos untersagt.
Totes Wassergeflügel ist in den Risikogebieten jedenfalls den Bezirksverwaltungsbehörden zu melden. Die
Bevölkerung wird dringend gebeten, jeden direkten Kontakt mit toten Wasservögeln zu vermeiden. Dem BMGF
liegen keine Informationen vor, dass heimische Hausgeflügelbestände infiziert sind. Die gesetzten Maßnahmen
dienen der Vorsorge, da die endgültige Bestätigung des Verdachts auf Vorliegen einer H5N1-Infektion durch
das EU-Referenzlabor erst Anfang nächster Woche vorliegen wird.
Hinweise für die Bevölkerung:
Es handelt sich bei den Verdachtsfällen in der Steiermark um eine mögliche Geflügelpest,
also eine Tierseuche, bei zwei toten Schwä-nen. Es handelt sich nicht um die Grippe-Pandemie für Menschen.
Für Menschen besteht daher keine unmittelbare Gefahr.
Daher bitte keine antiviralen Medikamente zur Vorbeugung einneh-men. Was ist jetzt für die Gesundheits- und
Verterinärbehörden zu tun:
Jetzt müssen die Hausgeflügelbestände, wie Hühner und Gänse auf den Bauernhöfen und
in den Geflügelbetrieben, vor dem H5N1-Virus geschützt werden, daher Stallpflicht vorerst in den Risikogebieten.
- Hühnerfleisch und Eier in den Lebensmittelgeschäften sind ungefähr-lich, und können weiterhin
unbedenklich gegessen werden. Die Gesundheitsministerin empfiehlt:
- Die Infektion von Menschen mit H5N1 ist unwahrscheinlich, solange niemand mit Vogelkot oder toten Wasservögeln
in intensiven Kon-takt kommt.
- Daher jeden direkten Kontakt zu toten Wasservögeln und Vogelkot meiden.
- Prinzipiell Abstand zu Wasservögeln halten.
- Größere Kinder über mögliche Gefahren informieren und kleine Kin-der bitte besonders entlang
von Gewässern beaufsichtigen, damit sie nicht mit Vogelkot in Berührung kommen.
- Tote Wasservögel sind den Bezirkshauptmannschaften zu melden, aber bitte nicht anzugreifen.
- Bei unvermeidbaren direkten Kontakt mit Vogelkot Hände waschen und Schuhe und Kleidung sorgfältig
reinigen.
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