Besondere Vorsicht im Straßenverkehr zum Faschingsausklang  

erstellt am
27. 02. 06

Wien (arbö) - Erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr, das sollte besonders zum Faschingsausklang Gebot der Stunde sein. Zeigt sich doch leider immer wieder, dass speziell am Faschingsdienstag mehr Verkehrsunfälle passieren als im jeweiligen Monatsdurchschnitt, so der ARBÖ.

Laut Erhebungen der Statistik Austria der letzten fünf Jahre, zählt dieser Tag zu den unfallträchtigsten: So ereigneten sich im Jahr 2000 16 Prozent mehr Unfälle, im Jahr 2001 35 Prozent mehr, im Jahr 2002 13 Prozent mehr. In den folgenden Jahren gab es leichte Rückgänge: 2003 passierten vier Prozent weniger Unfälle, 2004 17 Prozent und im Vorjahr sieben Prozent weniger (vorläufiges Ergebnis). Mehr Unfälle an Faschingsdienstagen ist also kein Naturgesetz, aber erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr ist an diesem Tag auf jeden Fall angebracht, so der ARBÖ.

Speziell der Alkohol ist hier einer der gefährlichsten "Mitfahrer". Wer ein Kraftfahrzeug alkoholisiert lenkt, riskiert nicht nur sein eigenes Leben, sondern auch das Leben aller Verkehrsteilnehmer. Passiert ein Unfall muss mit schweren Konsequenzen gerechnet werden, betont der ARBÖ und warnt gleichzeitig, dass es kein "Patentrezept" gibt, wie man sich an die 0,5-Promillegrenze heran trinken kann, denn auf den Alkoholspiegel im Blut haben viele Komponenten wie beispielsweise Körpergewicht, Alter oder vorangegangene Nahrungsaufnahme einen entscheidenden Einfluss.

Alkoholisiert hinter dem Steuer - diese Strafen drohen
Für Führerscheinneulinge, Fahrlehrer, Begleiter von Ausbildungs- und Übungsfahrten, Lkw- sowie Buslenker gilt die 0,1 Promille-Grenze, für alle anderen Fahrzeuglenker 0,5 Promille. Die ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger hat die Strafen zusammengestellt, die denjenigen drohen, die alkoholisiert ein Fahrzeug lenken:

* 0,5 bis 0,79 Promille
Verwaltungsstrafe von 218 bis 3.633 Euro Wird man das erste Mal erwischt erhält man eine Vormerkung im Führerscheinregister, beim zweiten Mal ordnet die Behörde Maßnahmen, wie beispielsweise eine kostenpflichtige Nachschulung an. Beim dritten Verstoß gegen dieses oder ein anderes der 13 Vormerkdelikte binnen zwei Jahren verliert man den Führerschein für mindestens drei Monate.

* 0,8 bis 1,19 Promille
Verwaltungsstrafe von 581 bis 3.633 Euro Bei der ersten Übertretung ist der Führerschein für einen Monat weg, im Wiederholungsfall für mindestens drei Monate.

* 1,2 bis 1,59 Promille
Verwaltungsstrafe von 872 bis 4.360 Euro Man verliert den Führerschein für mindestens drei Monate und muss zur kostenpflichtigen Nachschulung.

* ab 1,6 Promille
Verwaltungsstrafe von 1.162 bis 5.813 Euro Der Führerschein wird für mindestens vier Monate entzogen. Zusätzlich muss eine kostenpflichtige Nachschulung absolviert werden. Weiters muss man zum Amtsarzt und zu einer ebenfalls kostenpflichtigen verkehrspsychologischen Untersuchung.
     
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