Parteien streben gemeinsamen Antrag zur Integration Behinderter an
Wien (pk) - Der Unterrichtsausschuss des Nationalrats bekräftigte am Freitag (24. 02.)
am späten Nachmittag mit den Stimmen von ÖVP und Fden Beschluss des Nationalrats zum Hochschulgesetz
2005, das vom Bundesrat beeinsprucht worden war. Darin ist die Zusammenführung der 51 Pädagogischen Akademien
zu acht staatlichen Hochschulen vorgesehen. (1285 d.B.)
Nach Ansicht der Mehrheit der Bundesratsmitglieder entsprechen die neuen Pädagogischen Hochschulen nicht den
Herausforderungen für eine qualifizierte Neuorientierung der LehrerInnenaus- und –weiterbildung. Außerdem
verweist die Länderkammer unter anderem auf "erhebliche Bedenken" seitens einzelner Bundesländer.
Die Abgeordneten von SPÖ und Grünen schlossen sich der Begründung des Bundesrates vollinhaltlich
an. Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) bedauerte, dass die Koalition nicht bereit sei, auf die zahlreich geäußerten
Bedenken einzugehen. Abgeordnete Beate Schasching (S) hätte sich eine Nachdenkphase gewünscht, um eine
strukturelle Neukonzeption im österreichischen Schulwesen auf die Schiene zu bringen. Während die geplanten
Pädagogischen Hochschulen nur einen "Türschilderwechsel" darstellen, so Schasching, habe die
SPÖ ein Konzept vorgelegt, das eine Zusammenführung aller pädagogischen Berufe, und damit auch der
KindergärtnerInnen-Ausbildung, auf Universitätsniveau vorsieht. Ähnlich die Argumentation der Abgeordneten
Christine Muttonen (S), die die Notwendigkeit, die Kindergartenpädagogik universitär zu gestalten, unterstrich.
Abgeordneter Robert Rada (S) wiederum befürchtete, dass es keine ausreichende Forschung an den Pädagogischen
Hochschulen geben werde.
Auch Abgeordneter Dieter Brosz (G) meinte, ÖVP und F wollen an den bestehenden Strukturen festhalten und seien
nicht bereit, die LehrerInnen-Ausbildung nachhaltig zu ändern. Angesichts der demographischen Entwicklung
und der mangelnden Durchlässigkeit werde die Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen seiner Meinung
nach in eine Sackgasse führen.
Dem gegenüber vertrat Abgeordneter Fritz Neugebauer (V) die Auffassung, es seien keine neuen Argumente vorgebracht
worden, die ein Umdenken rechtfertigen würden. Der Forschungsauftrag sei im Gesetz klar festgelegt und die
Pädagogischen Hochschulen würden auch eine Ausbildung mit hoher Qualität sicherstellen. Seine Klubkollegin
Gertrude Brinek (V) schloss sich dem an, zumal es auch viele positive Stellungnahmen gegeben habe. Außerdem
setze man mit den Pädagogischen Hochschulen einen weiteren Schritt zum so genannten Bologna-Prozess, ein Projekt
zur besseren Vergleichbarkeit der Studiengänge in Europa. Die Kindergarten-Pädagogik sofort auf universitäres
Niveau zu heben, bezeichnete sie als einen zu radikalen Schritt, man könne aber durchaus Modellversuche starten,
so Brinek. Dem SPÖ-Modell warf sie einen zu starken parteipolitischen Ansatz in Bezug auf die Gremien vor,
was von Abgeordnetem Erwin Niederwieser (S) strikt zurückgewiesen wurde. Er zweifle aber daran, dass mit dem
geplanten Gesetz eine völlig unpolitische Konstruktion gewählt werde.
Bundesministerin Elisabeth Gehrer lobte zunächst die derzeitige Ausbildung an den Pädagogischen Akademien,
die besser sei als an den Universitäten. Mit den Hochschulen werde ein "Upgrading" und eine weitere
Evolution eingeleitet. Die Durchlässigkeit zu den Universitäten sei voll gegeben, da die Studien der
Pädagogischen Hochschulen an den Universitäten angerechnet würden, sagte die Ministerin. Sie weise
daher den Ausdruck "Sackgassenausbildung" vehement zurück. Die Pädagogischen Hochschulen können
ihrer Ansicht nach durchaus ein Vorzeigemodell werden und deshalb müsse man für viele Entwicklungen in
der LehrerInnen-Ausbildung offen sein.
In diesem Zusammenhangwurde auch die von Abgeordneter Theresia Haidlmayr (G) als Petition eingebrachte Resolution
der Studienkommission der Pädagogischen Akademie des Bundes in Oberösterreich diskutiert. Darin mahnt
die Studienkommission ein, der Staat möge auch in Oberösterreich seiner Verantwortung für die Pflichtschullehrer-Ausbildung
nachkommen und dafür die Trägerschaft übernehmen. (54/PET)
Der Entschließungsantrag der Grünen betreffend Änderung des Studienförderungsgesetzes wurde
von den Koalitionsparteien abgelehnt und blieb somit in der Minderheit.Die Grünen halten die Bestimmung für
ungerecht, wonach AbsolventInnen der Pädagogischen Akademien keinen Anspruch auf Studienförderung haben,
wenn sie ein Magister- oder Doktoratsstudium an die PÄDAK anschließen. Dem hielt Abgeordnete Gertrude
Brinek (V) entgegen, dass man sowohl für den Bachelor ein Stipendium bekomme als auch für ein darauf
aufbauendes Master-Studium. (644/A[E]) |
Integration behinderter Kinder – Vier-Parteien-Antrag angestrebt
Drei weitere Tagesordnungspunkte des Ausschusses, die die schulische Integration behinderter Kinder betreffen,
wurden einstimmig vertagt. Die Abgeordneten kamen überein, in den nächsten Wochen intensive Gespräche
zu führen, um einen gemeinsamen Entschließungsantrag einbringen zu können.
Die Bürgerinitiative (25/BI) geht auf die Elterninitiative "Integration: Österreich, ungehindert
behindert" zurück, die eine rechtliche Absicherung integrativer Bildungs- und Ausbildungsangebote für
Jugendliche mit Behinderung ab der 9. Schulstufe einfordert. Betroffene Jugendliche sollen nach Ansicht der UnterzeichnerInnen
nicht nur in der Volksschule, der Hauptschule und der AHS-Unterstufe ein Wahlrecht auf integrativen Unterricht,
sondern in allen allgemein bildenden sowie berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, inklusive der Polytechnischen
Schule, ein Recht auf integrativen Unterricht haben.
Das gleiche Ziel verfolgt der Entschließungsantrag der Grünen, in dem sie das Recht auf Integration
in einem gemeinsamen Unterricht auch nach der 9. Schulstufe verlangen (772/A[E]). In einem weiteren Entschließungsantrag
treten die Grünen für die so genannte "umgekehrte Integration" ein, was bedeutet, dass auch
die Möglichkeit geschaffen wird, nicht behinderte Kinder in Sonderschulen zu integrieren. (746/A[E])
Den Antrag auf Vertagung brachte Abgeordneter Franz-Joseph Huainigg (V) ein, der die vorliegenden Initiativen grundsätzlich
begrüßte und vorschlug, hier gemeinsam und überparteilich vorzugehen. Er wies auf zahlreiche Maßnahmen
zur Verbesserung der Integration in den letzten Jahren hin, wie die Adaptierung von Schulgebäuden und die
Öffnung der LehrerInnen-Ausbildung für behinderte StudentInnen. Die Behinderung stelle auch keinen Ausschlussgrund
für die Schulpflicht mehr dar, hielt er fest. Das Recht auf Integration sei als ein Wahlrecht gestaltet und
habe sich bewährt. Leider scheitere die Integration noch oft an der Qualität einiger Standorte.
Die Abgeordneten Christine Lapp (S) und Dieter Brosz (G) betrachteten die Integration ebenfalls als ein Anliegen
aller und sprachen die Hoffnung aus, bald zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen.
Zu einer Debatte kam es heute auch über das so genannte "Schulsponsoring". Grundlage dafür
bot ein Entschließungsantrag der SPÖ-Abgeordneten, worin diese das Fehlen genauer Richtlinien und eine
zunehmende kommerzielle Werbung für Produkte und Dienstleistungen an Schulen kritisieren und entsprechende
Schritte seitens der Bildungsministerin einfordern. ( 739/A[E])
Abgeordnete Carina Felzmann (V) erinnerte in diesem Zusammenhang an die Autonomie der Schulen, die es diesen jederzeit
ohne Angabe von Gründen ermöglichte, Werbesujets abzulehnen. Besonderen Wert lege man im übrigen
darauf, dass die Werbung altersadäquat sei. Der Antrag sei, so scheine ihr, noch nicht genug durchgearbeitet,
weshalb er nochmals überdacht werden sollte. Ihr Fraktionskollege Fritz Neugebauer sah dies ähnlich,
hielt aber gleichwohl fest, dass dieses Thema eingehender Diskussion bedürfe, zumal das Ziel, Kinder vor unlauterer
Werbung zu schützen, sicher von allen unterstützt werde. Neugebauer stellte daher einen Antrag auf Vertagung.
Abgeordnete Sabine Mandak (G) trat für eine werbefreie Schule ein, denn das Sponsoring erweise sich mithin
als überaus problematisch. Mittlerweile sei dieses aber als Geldquelle entdeckt worden, um Projekte und dergleichen
zu finanzieren. Hierbei komme es nun zu einer Spaltung der Schulen, gäbe es doch solche, deren Geschichte,
Ruf oder Standort attraktiv sei, wohingegen andere Schulen als unattraktiv gälten. Was die Autonomie der Schulen
hätte fördern sollen, fördere nun die Ungleichheit. Zudem werde es zunehmend schwerer, Sponsoring
abzulehnen, da die Schulen von diesen Geldern mehr und mehr abhängig seien. Die Stoßrichtung des Antrags
sei daher unbedingt zu begrüßen.
Abgeordneter Johann Maier (S) erläuterte den Inhalt seines Antrags und verwies auf entsprechende Erfahrungen
in Deutschland. Er begehrte detaillierte Informationen über den Ist-Zustand an Österreichs Schulen und
regte eine Studie zu den diesbezüglichen Werbeaktivitäten an. In diese Richtung argumentierten auch seine
Fraktionskollegen Ewald Niederwieser und Robert Rada.
Der Antrag wurde mehrheitlich vertagt.
Ein weiteres Thema bildeten die Möglichkeit für Jugendliche, den Hauptschulabschluss in kostenlosen Kurse
nachzuholen. Die Grünen wenden sich nämlich in einem Entschließungsantrag, der als vorletzter Punkt
auf der Tagesordnung stand, gegen eine Anordnung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur,
wonach der kostenlose Besuch solcher Kurse jenen Jugendlichen nicht zusteht, die keine Schule in Österreich
besucht oder die 7. Schulstufe nicht positiv abgeschlossen haben und auch nicht in der Lage sind, sieben positive
Schuljahre in ihrem Heimatland nachzuweisen. ( 745/A[E])
Abgeordneter Dieter Brosz (G) verwies darauf, dass viele Jugendliche ihren Hauptschulabschluss nicht machen könnten,
da diesem Ziel eine Verordnung des Ministeriums entgegenstehe. Niemand könne jedoch ein Interesse daran haben,
den Betroffenen diesen Weg zu versperren, weshalb er dafür eintrete, besagte Verordnung außer Kraft
zu setzen. Abgeordneter Wolfgang Großruck (V) meinte, der Antrag sei in einigen Punkten unausgereift und
beantragte daher eine Vertagung.
Bundesministerin Elisabeth Gehrer erklärte, es gebe zwei Möglichkeiten, den Hauptschulabschluss nachzuholen.
Einerseits könnten Jugendliche quasi wieder Pflichtschüler werden und ein 10. und 11. Schuljahr absolvieren.
Dazu sei nun laut in Rede stehender Verordnung der erfolgreiche Abschluss der 3. Hauptschulklasse Voraussetzung.
Die Verordnung beziehe sich aber nicht auf jene, die andererseits ihren Abschluss in eigenen Kursen nachholten,
da dort ohnehin der gesamte Hauptschulstoff Gegenstand sei. Brosz erklärte daraufhin, er werde den Sachverhalt
nochmals einer Überprüfung unterziehen. Die Vertagung erfolgte sohin einstimmig.
Vertagt wurde schließlich auch ein Antrag der SPÖ, wonach das Parlament ein "Grundsatzgesetz über
die Errichtung, Erhaltung und Auflassung von öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen" (Kinderbetreuungs-Grundsatzgesetz)
beschließen soll, das die Grundsätze für die Gesetzgebung der Länder regelt( 766/A). Ausschussobmann
Werner Amon (V) zeigte sich überrascht, dass dieser Antrag im Unterrichtsausschuss gelandet sei, weil er eigentlich
in den Verfassungsausschuss gehörte. Er beantragte daher eine Vertagung, um umfassende Gespräche im Verfassungsausschuss,
im so genannten Konventsausschuss und auf Ebene der Bundesländer zu ermöglichen. Abgeordnete Sabine Mandak
(G) sah den Antrag prinzipiell positiv, weil auch sie dafür eintrete, dass sich das "Hin- und Herschieben
der Verantwortung" aufhöre und endlich "ein flächendeckendes Netz an Kinderbetreuungseinrichtungen
zur Verfügung" stehe. Sie stimme dennoch der Vertagung zu, da es noch bei einigen Punkten Klärungsbedarf
gebe. Auch dieser Antrag wurde vertagt. |