Wien (bgf) - Frauenministerin Maria Rauch-Kallat begrüßte das am Donnerstag (23. 02.) im
Ministerrat eingebrachte Strafrechtsänderungsgesetz, mit dem die Verjährungsfrist bei Genitalverstümmelung
erst ab der Vollendung des 18. Lebensjahrs beginnt. "Frauen haben dadurch künftig die Möglichkeit,
gegen die Peiniger vorzugehen, die sie als Kind misshandelt haben", sagte Rauch-Kallat am Rande des Ministerrates.
Bisher sei in Österreich unter anderem aus Gründen der Verjährung kein einziger Fall von Genitalverstümmelung
zur Anzeige gebracht worden.
Geändert werde weiters die Regelung im Bezug auf die Zwangsheirat. Bisher musste die/der genötigte Partner/in
eine Anzeige erstatten, um eine strafrechtliche Verfolgung einzuleiten. Künftig solle die Ehenötigung
ein Offizialdelikt werden. Das bedeutet, dass jede/r, der/die von einer drohenden oder bereits vollzogenen Zwangsverheiratung
weiß, dies auch zur Anzeige bringen kann. "Mädchen, die von einer Zwangsverheiratung bedroht und
betroffen sind, wird damit erstmals die Möglichkeiten gegeben, dass ein Außenstehender die Anzeige für
sie übernehmen kann und sie so besser geschützt werden", so Rauch-Kallat. Für die Frauenministerin
seien diese beiden gesetzlichen Änderungen als großer Erfolg für die Rechte von Frauen zu werten.
Auch die ebenfalls im Ministerrat behandelte Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und des Bundeshaushaltsgesetzes
zur Einführung des Gender Budgeting sei begrüßenswert. "Für eine gerechte Beteiligung
von Frauen und Männern an allen finanziellen und materiellen Ressourcen des Staates ist es notwendig, geschlechtsspezifische
Budgetanalysen durchzuführen", zeigte sich Rauch-Kallat über diesen Vorstoß erfreut. |