"… trotz steigender Aufgaben", freut sich Tirols Sozialreferent LHStv. Hannes Gschwentner
Innsbruck (lk) - „Trotz Unkenrufen der grünen Sozialsprecherin Elisabeth Wiesmüller kann
von restriktiven Gesetzen oder Verordnungen im Bereich der Grundsicherung keine Rede sein“, weist LHStv. Hannes
Gschwentner zuletzt von der grünen Opposition erhobene Vorwürfe zurück.
„Die soziale Grundsicherung ist kein Schauplatz, um politisches Kleingeld zu machen. Leider hat Frau Wiesmüller
nicht das direkte Gespräch mit mir als verantwortliches Regierungsmitglied, sondern nur die mediale Offensive
gesucht. Ich wünsche mir, dass in den wesentlichen Sozialfragen des Landes grundsätzlich überparteiliche
Übereinstimmung herrscht“, betont Gschwentner, der auf klare Verbesserungen durch die neue Grundsicherungsverordnung
verweist: „Wir haben unter anderem die Zusatzhilfe für außergewöhnliche Notsituationen, den Hilfeplan
zur Wiedereingliederung in ein möglichst eigenständiges Leben und den Kostenersatz für zurückzuzahlende
Grundsicherungsmittel auf eine Basis gestellt, die für Bedürftige Rechtsicherheit bedeutet!“
Zur leidigen zuletzt auch wieder vom Innsbrucker Sozialreferenten Eugen Sprenger angezettelten Diskussion rund
um die zweckgewidmete Zuweisung der Strafgelder für die Grundsicherung betont Gschwentner: „Die in Innsbruck
eingenommenen Strafgelder fließen zum größten Teil dem Bund zu. Eine Regelung über die Aufteilung
dieser Mittel kann daher nur in direkten politischen Verhandlungen über den Finanzausgleich zwischen der Stadt
Innsbruck und dem Bund erfolgen. Das Land, dass ohnehin bereits 65 Prozent aller Sozialhilfekosten auch in Innsbruck
trägt, hat hier keine Kompetenzen. Innsbrucks Vizebürgermeister soll den klaren sozialen Blick nicht
verlieren. Von den rund 10 Mio. Euro Grundsicherungsmitteln in der Stadt zahlt das Land zirka 6,5 Mio. Euro!“ |