ÖIAG-Dividende soll Forschungsanleihe finanzieren  

erstellt am
24. 02. 06

Finanzausschuss beschließt "freiwillige Zweckbindung"
Wien (pk) - Ein am Donnerstag (23. 02.) vom Finanzausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien gefasster Beschluss eröffnet die Möglichkeit, in Zukunft die Forschungsanleihe durch eine unterjährige ÖIAG-Dividende zu finanzieren. In diesem Sinn sieht eine von den Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Thomas Prinzhorn (F) initiierte Änderung des ÖIAG-Gesetzes einen Abschlag auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn der ÖIAG vor. Staatssekretär Alfred Finz sprach von einer "freiwilligen Zweckbindung" des Bundes, die Opposition hingegen befürchtete, dass die Gewinne eher zum "Stopfen von Budgetlöchern" verwendet werden

So meinte etwa Abgeordneter Christoph Matznetter (S), im Gesetzestext sei keine Rede von einer Zweckbindung der Mittel für die Forschung. Es gehe vielmehr einzig und allein darum, die Dividende der ÖIAG vorzeitig an den Staatshaushalt abzuführen.

Es sei "einzigartig", dass das Gesetz bereits auf einen Ertrag zurückgreift, bevor dieser erwirtschaftet worden ist, zeigte sich auch Abgeordneter Johann Moser (S) irritiert, der zudem die Befürchtung aussprach, der Gewinn werde zum Stopfen von Budgetlöchern verwendet. Überhaupt stimme es nicht, dass die ÖIAG schuldenfrei sei, wie dies die Regierung in einer teuren Werbekampagne behauptet, fügte Moser an.

Breiten Raum nahmen in der Debatte die geplante Privatisierung der Post und die Schließung einzelner Postämter ein. Die Sozialdemokraten übten heftige Kritik am bevorstehenden Börsegang und warnten vor negativen Auswirkungen vor allem für die Bevölkerung im ländlichen Raum.

Abgeordneter Kurt Gaßner (S) warf der Regierung vor, durch die Schließung von Postämtern die Landgemeinden auszubluten, die Abgeordneten Johann Moser und Marianne Hagenhofer (beide S) lehnten grundsätzlich die Postprivatisierung ab und forderten ein Kernaktionärskonzept des Staates.

Abgeordneter Werner Kogler (G) wiederum sorgte sich um die zukünftige Kapitalausstattung der Post.

Abgeordneter Werner Fasslabend (V) reagierte mit Verwunderung auf die Haltung der SPÖ zur Entstaatlichung und stellte pointiert fest, die Ansichten der Sozialdemokraten würden weltweit heute nur noch durch die Rückkäufe Putins überholt.

Abgeordneter Reinhold Mitterlehner (V) bemerkte an die Adresse der SPÖ gerichtet, das Leben bestehe nicht mehr aus RSA- und eingeschriebenen Briefen, die Postzustellung durch die Postpartner funktioniere viel besser. Die SPÖ schüre Unzufriedenheit, die es überhaupt nicht gibt. Die Strukturschwächen des ländlichen Raumes könne man jedenfalls besser durch Betriebsansiedlungen als durch die Beibehaltung der Postämter bekämpfen.

Auch Abgeordneter Jakob Auer (V) konnte keine Nachteile für die Bevölkerung durch die Schließung der Postämter erkennen. Die Menschen in den ländlichen Gemeinden seien mit den neuen Postpartnern sehr wohl zufrieden, in vielen Fällen gebe es jetzt sogar längere Öffnungszeiten als früher.

Abgeordneter Ferdinand Maier (V) qualifizierte die Kritik an der Postprivatisierung als "Redeübungen", die erkennen lassen, dass die SPÖ in der Vergangenheit lebt.

Staatssekretär Alfred Finz stellte klar, durch die Gesetzesänderung werde die Möglichkeit von Abschlagszahlungen vom voraussichtlichen Bilanzgewinn bereits auf den Beginn des Geschäftsjahres auf Basis einer Zwischenbilanz erweitert. Es handle sich um eine Selbstbindung des Bundes hinsichtlich der Verwendung der ÖIAG-Dividende. Die Gewinne werden nicht für den Haushalt, sondern für den Ausbau der Forschungsanleihe eingesetzt, versicherte er mit Nachdruck.

Zur Postprivatisierung betonte Finz, die diesbezüglichen Erlöse würden für die endgültige Schuldentilgung der ÖIAG und darüber hinaus für die Dividende und auf diesem Weg ebenfalls für die künftige Finanzierung der Forschungsförderung verwendet. Die ÖIAG-Nettoverschuldung werde jedenfalls mit dem Börsegang der Post leicht getilgt werden können, war Finz überzeugt.

Ausschuss genehmigt Tätigkeitsbericht über Austria-Center
Schließlich nahm der Ausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien auch den "19 . Bericht über die Tätigkeit der Internationalen Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG 2001 bis 2004" zur Kenntnis, aus dem u. a. hervorgeht, dass die für den Betrieb des Wiener Konferenzzentrums, des "Austria Center Vienna" (ACV), zuständige Gesellschaft 2004 ihre Umsatzerlöse gegenüber 2003 um 1,5 Mill. € auf 15,09 Mill. € erhöht hat.

Staatssekretär Alfred Finz begründete die von Abgeordnetem Werner Kogler (G) kritisierte Steigerung der Aufwendungen für den Aufsichtsrat mit der Berufung von ausländischen Experten in das Gremium und dadurch anfallenden höheren Entschädigungen.

Thomas Rupperti teilte seitens des Vorstandes mit, dass für dieses Jahr 120 Veranstaltungen vorgesehen sind. Auf den Einwand des Abgeordneten Kurt Eder (S), dass keine einzige EU-Veranstaltung während der Präsidentschaft im Austria Center stattfindet, meinte Rupperti, diese Konferenzen hätten einen zu kleinen Teilnehmerkreis, um das Platzangebot des Konferenzzentrums auszulasten. Das Austria Center sei jedenfalls das einzige Kongresszentrum in Europa, das mittlerweile positiv wirtschafte.

Kompetenzerweiterung der Finanzmarktaufsicht einstimmig beschlossen
Die Bundesregierung hat dem Nationalrat kürzlich einen Entwurf für ein Finanzmarktaufsichtsänderungsgesetz vorgelegt, das die behördlichen Möglichkeiten der Finanzmarktaufsicht (FMA) bei der Verfolgung von unerlaubten Bank-, Versicherungs-, Pensionskassen- und Wertpapiergeschäften erweitert. Dieser Vorschlag wurde von allen Fraktionen unterstützt und einstimmig angenommen.

Künftig soll die FMA solche Geschäfte untersagen und die Öffentlichkeit darüber informieren können; zudem werden ihre Ermittlungsbefugnisse ausgedehnt. Die Höchststrafe für den unerlaubten Betrieb von Bank-, Börse-, Pensionskassen- und Versicherungsgeschäften sowie von Wertpapierdienstleistungen wird auf 50.000 €, andere Verwaltungsstrafen werden "auf ein zeitgemäßes Ausmaß" angehoben. Die Höchststrafe für die Verletzung von Sorgfaltsbestimmungen beim Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung wird auf 30.000 € vereinheitlicht. Bei bestimmten Pflichtverletzungen soll die Finanzmarktaufsicht in Zukunft verschuldensunabhängige Säumnisgebühren vorschreiben können.

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (S) unterstützte die Initiative der Regierungsfraktionen. Angesichts einer weiteren Ausdehnung der Kompetenzen der FMA sollte man sich jedoch grundsätzlich einmal überlegen, ob diese Behörde nicht einer parlamentarischen Kontrolle unterzogen werden soll. Auch ihr Fraktionskollege Abgeordneter Christoph Matznetter gab zu bedenken, dass bei der FMA Prüf-, Aufsichts- und Strafagenden in einer Hand gebündelt sind.

Abgeordneter Jakob Auer (V) räumte ein, dass sich natürlich die Frage stelle, wer prüft eigentlich die Finanzmarktaufsicht. Auch Ausschussvorsitzender Günter Stummvoll (V) erachtete er für sinnvoll, noch ausführlicher über dieses Thema zu diskutieren.

Staatssekretär Alfred Finz erinnerte daran, dass früher die einzelnen Aufsichtsbereiche getrennt und teilweise –zum Beispiel die Bankenaufsicht - personell stark unterbesetzt waren. Eine umfassende Neuregelung auf diesem Sektor war daher dringend notwendig. Er glaube, dass mit der FMA, der insgesamt 23 Mill. € zur Verfügung stehen, ein sehr gelungenes Modell entstanden sei, das international anerkannt wird. Es sei aber richtig, dass gerade bei einer jungen Einrichtung regelmäßig Evaluierungen vorgenommen werden sollten, weshalb er den angekündigten Gesprächen sehr positiv gegenüberstehe. In Richtung der Abgeordneten Hagenhofer gab er zu bedenken, dass Ermessensbestimmungen unbedingt erforderlich sind, um fallgerecht und flexibel agieren zu können.

Antrag der SPÖ und Grünen auf Einführung einer Tobin-Tax vertagt
Abgeordnete der Grünen und SPÖ erinnerten in einem gemeinsamen Antrag an den amerikanischen Nobelpreisträger James Tobin und dessen Vorschlag, die Finanzmärkte durch eine Steuer zu stabilisieren und zugleich den Faktor Arbeit gegenüber dem Faktor Kapital fiskalisch zu entlasten. Ihr Entschließungsantrag zielt auf Einführung der Tobin-Tax in der vom deutschen Ökonomen Bernd Spahn weiterentwickelten Form. Eine sehr niedrige Steuer (0,01 bis 0,04 %) auf alle Devisentransaktionen wird gemäß diesem Konzept mit einer Zusatzabgabe bei spekulationsbedingten Wechselkursänderungen kombiniert. Die Antragsteller fordern die Regierung auf, ein Gesetz auszuarbeiten, mit dem alle Devisentransaktionen in Österreich aufgrund von Sätzen besteuert werden sollen, die der Ecofin beschließt. Die Einnahmen sollen in einen EU-Fonds zur Finanzierung sozialer, ökologischer sowie von EZA-Projekten fließen. In Kraft treten soll das Gesetz, sobald in allen EU-Staaten entsprechende Regelungen gelten.

Abgeordnete Petra Bayr (S) kam auf einen Antragsentwurf der Regierungsfraktionen zu sprechen, der ihr gestern übermittelt wurde. Darin werde zwar eine ähnliche Zielsetzung verfolgt wie im vorliegenden S-G-Antrag, allerdings soll keine gesetzliche Regelung gefunden, sondern bloß die Durchführbarkeit solcher Maßnahmen diskutiert werden. Nicht einverstanden sei sie auch damit, dass die eingenommenen Mittel in erster Linie zur Finanzierung des EU-Budgets herangezogen werden sollen. Weiters merkte Bayr an, dass es sich bei der Devisentransaktionssteuer nicht um ein Instrument handle, mit dem man sich von der nationalen Verpflichtung, Entwicklungshilfeprojekte zu finanzieren, frei kaufen könne.

Es sei das Bestreben seiner Partei, zu einer gemeinsamen Beschlussfassung zu kommen, meinte Abgeordneter Franz Glaser (V). Auch wenn man sich in der Zielsetzung einig sei, sei der Weg ein anderer. So halte er etwa die Fixierung auf die Entwicklungshilfe für nicht richtig. Es habe auch wenig Sinn, auf nationalstaatlicher Ebene einen Beschluss zu fassen, argumentierte er. Man brauche eine gemeinsame Vorgangsweise auf EU-Ebene.

Mit der Aussicht, noch weitere Gespräche zwischen den Fraktionen führen zu wollen, stimmten alle Fraktionen für eine Vertagung des Antrags.

Einstimmig angenommen wurde schließlich ein Protokoll, in dem Österreich und Norwegen darin übereingekommen sind, das zwischen den beiden Ländern geltende Doppelbesteuerungsabkommen zu revidieren. Zweck der Vertragsänderung ist die Herstellung gleicher steuerlicher Wettbewerbsverhältnisse in Relation zu den anderen EU-Mitgliedstaaten.
     
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