Lenkberechtigung für Motorrad und Anhänger ab April leichter zu haben  

erstellt am
23. 02. 06

Massive Erleichterung für "B"-Führerscheinbesitzer, die zusätzlich die Lenkberechtigung für A (Motorrad) oder E (Anhänger) haben wollen
Wien (arbö) - Künftige Motorradlenker, Caravanlenker oder Pferdeliebhaber aufgepasst: Wer ab 1. April zusätzlich neben seinem "B"-Führerschein auch noch die Lenkberechtigung für Motorrad (Klasse A) oder Anhänger (Klasse E) erwerben möchte, braucht nicht mehr den gesamten theoretischen Stoff für eine Führerscheinprüfung nachzulernen. "Damit fällt eine wichtige Hürde für potenzielle Biker weg, aber auch für Campingliebhaber, Segler oder Reiter, die auf Anhänger angewiesen sind", freut sich ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger über die Erfüllung einer langjährigen Forderung des ARBÖ

Wer schon eine Lenkberechtigung der Klasse B hat und die Lenkberechtigung für die Klasse A (Motorrad) oder E (Anhänger) dazumachen will, muss zwar wie bisher einen Theoriekurs machen, der für Motorrad (Klasse A) acht Unterrichtsstunden und für Anhänger (Klasse E) vier Unterrichtsstunden dauert. Bei der anschließenden Prüfung wird nicht mehr der gesamte Führerscheinstoff abgefragt , sondern nur mehr jeweils zehn spezifische Fragen, die freilich vertiefte klassenspezifische Kenntnisse über Motorrad oder Anhänger voraussetzen. Dabei muss jeweils mindestens 80 Prozent der höchstmöglichen Punkteanzahl erreicht werden.

Die praktische Ausbildung bleibt hingegen unverändert: zwölf Unterrichtseinheiten für Motorrad, zwei Unterrichtseinheiten für Anhänger.
     
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