Tabakgesetz bedeutet Rauchverbot für alle in allen öffentlichen
Gebäuden seit 2005 - Bildungsministerium stellt mit Rundschreiben Gesetzeslage für Schulen klar
Wien (bm:bwk) - "Das vom Gesundheitsministerium ausgearbeitete Tabakgesetz muss wie alle Gesetze
von den Schulen selbstverständlich eingehalten werden. Das Rauchverbot für alle gilt an den Schulen wie
in allen anderen öffentlichen Gebäuden seit dem In Kraft Treten der Änderungen des Tabakgesetzes
im Jänner 2005 und nicht erst nach dem Versand des ´Erinnerungs-Rundschreibens’", stellt der zuständige
Sektionschef, Wolfgang Stelzmüller klar.
Mit dem Rundschreiben an die Landesschulräte vom Jänner 2006 hat das Bildungsministerium darauf reagiert,
dass die Bestimmungen an manchen Schulen offensichtlich nicht richtig vollzogen wurden und nochmals klargemacht,
dass in Schulgebäuden allen Personen ausnahmslos das Rauchen verboten ist.
Rundschreiben und Erlässe werden grundsätzlich verschickt, wenn sich herausstellt, dass es ein Informationsdefizit
gibt. "Wenn die gesetzlichen Bestimmungen nicht überall richtig befolgt werden, muss konsequent gehandelt
werden. Genau das ist in diesem Fall mit der Klarstellung durch das Rundschreiben geschehen", so Stelzmüller.
Das alleine wäre aber nicht ausreichend: gerade an den Schulen ist es wichtig, dass auch die Hintergründe
der Regeln verstanden werden. Deshalb gibt es im Bildungsbereich schon seit Jahren Initiativen gegen das Rauchen
wie beispielsweise das Projekt "Rauchfreie Schule", den Wettbewerb "Be smart, don’t start"
und die Ausarbeitung eines Info-Paketes zum Thema "Rauchen". |