Präsidentschaft bei ukrainischen Behörden vorstellig
Wien (bmaa) - Die österreichische Ratspräsidentschaft teilt die vom UN-Hochkommissariat
für Flüchtlingswesen (UNHCR) geäußerte Besorgnis über die Abschiebung von zehn usbekischen
Flüchtlingen durch ukrainische Behörden. Neun der Männer waren beim UNHCR-Büro in Kiew als
Asylwerber registriert, der zehnte wollte einen Asylantrag stellen. Usbekistan stellte aber einen Auslieferungsantrag,
in dem die Flüchtlinge beschuldigt werden, an den gewaltsam niedergeschlagenen Unruhen in der Stadt Andischan
Mitte Mai 2005 beteiligt gewesen zu sein. Die EU hatte damals gegen die Vorgangsweise der usbekischen Behörden
während und nach diesen Unruhen scharfen Protest erhoben.
Die Entscheidung über die Auslieferung traf ein lokales Gericht in Simferopol/Ukraine am 14. Februar. Die
Flüchtlinge wurden noch in der gleichen Nacht ohne vorherige Verständigung des UNHCR-Büros außer
Landes gebracht.
In Absprache mit allen EU-Mitgliedstaaten wurde nun der österreichische Botschafter in Kiew beauftragt, bei
den ukrainischen Behörden nachzufragen, wie es zu dieser Auslieferungsaktion kommen konnte und Zusicherungen
einzuholen, dass sich Ähnliches in der Zukunft nicht wiederholt.
Die Europäische Union wird das weitere Schicksal der zehn nach Usbekistan Zurückgelieferten aufmerksam
verfolgen. |