Schabl: Nächster Schritt Festlegung einer Hilfsfrist
St. Pölten (nlk) - Das Thema „Monitoring im NÖ Rettungswesen - Qualitätssicherung
und Weiterentwicklung“ stand am Dienstag (21. 02.) im Landhaus in St. Pölten im Mittelpunkt eines Pressegespräches
mit Landesrat Emil Schabl. Mit dem Qualitätsbeirat, der demnächst wieder zusammenkommt, habe man ein
Instrument, das alle ExpertInnen in Niederösterreich mit einschließt, die mit dem Rettungswesen inhaltlich
oder organisatorisch etwas zu tun hätten, so Schabl. Dieser Qualitätsbeirat als „Rückgrat des Rettungswesens“
definiere wichtige Bereiche, etwa die Festlegung der Hilfsfrist. Die Hilfsfrist von 15 Minuten als Zeitraum, bis
der Notarztwagen beim Patienten eingetroffen sein muss, sei international angewandter Standard.
Einige „weiße Flecken“ habe man bereits schließen können, meinte Schabl weiter. So habe man in
Aspang, Pöggstall und Groß-Gerungs Notfalleinsatzfahrzeuge bereitgestellt. Weitere notwendige Einsatzfahrzeuge
- auch durch neue Autobahnen, Hochleistungsstrecken und Umfahrungen – würden noch fehlen, meinte Schabl.
Aber auch andere Parameter müssten erfasst werden, um die erbrachten Leistungen der Rettungsdienste in Niederösterreich
hinsichtlich ihrer Qualität evaluieren zu können. Etwa die Rückmeldung des Arztes, wie der Einsatz
gelaufen sei. Schabl: „Diese Einsätze müssen nach einem gleichen medizinischen Qualitätsstandard
ablaufen.“
Mit der Einführung der LEBIG sei jetzt das Datenmaterial für das Monitoring der Qualität im Rettungs-
und Krankentransport gegeben, erklärte Schabl. Als Testregion seien die Bezirke Neunkirchen und Wiener Neustadt
sowie die Statutarstadt Wiener Neustadt vorgesehen, die Ergebnisse würde man dann auf ganz Niederösterreich
übertragen. Die Ziele dabei seien z. B. die Definition von Versorgungsfristen im Rettungswesen, das Schließen
von Lücken und der Umbau von Strukturen sowie das Erkennen von Verbesserungspotenzialen.
Bei der Finanzierung habe man aber nach wie vor Handlungsbedarf, meinte Schabl weiter. Man habe ein kostengünstiges
Rettungssystem, wisse aber auch, dass der Abgang beim Notarztwagenbereich in Niederösterreich z. B. im Jahr
2004 662.000 Euro betragen habe. Die Zusagen, dass verhandelt werde, wenn es tatsächlich Finanzbedarf gebe,
seien nicht eingehalten worden. |