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Pröll macht Vogelgrippe-Aktionsprogramm zu Priorität im Agrarrat |
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Prioritäten: Eindämmung der Seuche, Schutz von Hausgeflügel
und Solidarität mit Erzeugern Wien / Brüssel (aiz.info) - Landwirtschaftsminister und Ratsvorsitzender Josef Pröll zog am Dienstag (21. 02.) auf Grund der aktuellen Ereignisse den Bericht von EU-Gesundheits- und Verbraucherschutzkommissar Markos Kyprianou über die aktuelle Situation der Bekämpfung der Vogelgrippe in den Mitgliedstaaten und Beratungen der 25 Minister darüber an den Beginn des Rates Landwirtschaft und Fischerei in Brüssel vor. Die Hauptverantwortung bei der Umsetzung der von der Europäischen Kommission EU-weit vorgegebenen Sicherheitsvorkehrungen tragen die Mitgliedstaaten. Pröll: "Die Eindämmung der Seuche, der Schutz der Hausgeflügelbestände und Solidarität mit den unschuldig zu Schaden kommenden Erzeugern sind Gebot der Stunde." Die Menschen in der EU können angesichts der umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen und der wissenschaftlichen Erkenntnisse sicher sein, dass die menschliche Gesundheit nicht gefährdet und der Genuss von Geflügelfleisch und Eiern absolut unbedenklich ist. Pröll nannte fünf zentrale Punkte der Beratungen: Zum Ersten betrifft die Vogelgrippe in der EU bisher ausschließlich Wildvögel, aber kein einziges Stück Haus- oder Nutzgeflügel. Der Schutz von Hausgeflügel steht daher absolut im Vordergrund. Dieses Vorhaben sei auf Grund der "sehr guten Zusammenarbeit" zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten bislang gelungen. Es sei "nicht die Zeit für Panik", betonte Pröll. Zweitens sei man bei der Frage der Importverbote aus Drittstaaten für bestimmte Produkte vorangekommen. Mit einer "Selbstdeklarationspflicht" für Reisende in die EU, keine möglichen Infektionsträger mitzuführen, müsse man "diese Eintragungswege möglichst verhindern", sagte Pröll weiter. Die Kommission soll dahingehend aktiv werden. Zum Dritten werden am Freitag dieser Woche in Wien die EU-Gesundheitsminister beim informellen Ratstreffen unter Vorsitz der in Österreich zuständigen Ministerin Maria Rauch-Kallat weitere Maßnahmen einer EU-weit akkordierten Vorgangsweise beraten. Geteilte Meinungen über Impfungen Zum vierten Diskussionspunkt, breitflächige Impfungen für Hausgeflügel, wie von Frankreich und den Niederlanden ins Auge gefasst, herrscht, so Pröll, im Rat "geteilte Meinung". Die Immunisierung verhindert nämlich nur die Erkrankung von Geflügel, nicht aber die Infektion. Die EU-Kommission wies darauf hin, dass derartige Präventivimpfungen angemeldet und genehmigt werden müssten. Schutzimpfungen seien nur unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll und setzten voraus, dass nach der Impfung zwischen immunisierten und infizierten Tieren unterschieden werden kann. Außerdem, so Kyprianou, könnten bei geimpftem Geflügel Handelsprobleme mit Drittstaaten auftreten und müsse das Verhältnis von Kosten und Nutzen abgewogen werden. Schwierige Rechtslage bei Entschädigung - Kommission soll Vorschläge machen Fünftens wird die EU mit einer weiteren Erhöhung der Exporterstattungen für Geflügel versuchen, den wirtschaftlichen Schaden aus Einbrüchen des Geflügelfleischkonsums zu lindern - Italien spricht von bis zu 70%, Griechenland von 40 bis 50% und Frankreich von 15% Markteinbruch. Pröll zeigte Verständnis für entsprechende Forderungen dieser Staaten, die Frage von Entschädigungszahlungen für Verluste aus vorsorglichen Notschlachtungen ist aber noch offen. Die EU-Kommission soll entsprechende Möglichkeiten prüfen und Vorschläge machen. Die Kommission sagte, die Geflügelmarktordnung der EU lasse zur Marktentlastung nämlich nur Exporterstattungen zu. Diese seien zwar schon kürzlich von EUR 26 auf EUR 30,- pro 100 kg Geflügelfleisch von Hühnern im Ganzen angehoben worden. Finanzielle Entschädigungen an Erzeuger für Markteinbrüche oder vorbeugende Notschlachtungen sieht die EU nicht vor, sondern nur für den Fall, dass Geflügelbestände nach einer Infektion gekeult werden müssen. Italiens Landwirtschaftsminister Giovanni Alemanno zum Beispiel will aber nationale Entschädigungen für Geflügelbauern schlimmstenfalls auch ohne Zustimmung der EU anbieten. Der Rat wird diese weiteren Maßnahmen und Schritte bei seiner nächsten Sitzung im März diskutieren. EU verschärfte Maßnahmen bereits Verdachtsfälle beziehungsweise nachgewiesene Infektionen von Wildvögeln mit dem Virus H5N1 wurden in der Union bisher in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Slowenien, Ungarn, Zypern und Griechenland bekannt. In den EU-Ländern gelten einheitliche Sicherheitsvorkehrungen, um ein Übergreifen der Krankheit auf Nutztiere zu vermeiden. Rund um Fundorte infizierter Wildvögel sind obligatorische Schutz- und Überwachungszonen einzurichten. Darüber hinaus verhängten einige Mitgliedstaaten wie Österreich ab vergangenem Sonntag oder Deutschland eine generelle Stallpflicht für Geflügel. Weiters setzten die Veterinäre der EU vergangene Woche weitere Sicherheitsmaßnahmen in Kraft. Diese verbieten, dass unbehandelte Federn - ein möglicher Überträger von H5N1 - in die EU gelangen. Zudem genehmigte der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit die nationalen Überwachungspläne für die Vogelgrippe und sagte eine 50%ige Kofinanzierung aus dem EU-Haushalt zu. 60.000 Wildvögel und 300.000 gefiederte Nutztiere sollen von den EU-Mitgliedstaaten bis Jahresende auf H5N1 getestet werden. Die EU übernimmt 50% der Kosten und hat dafür EUR 1,964 Mio. bereitgestellt. Der Ausschuss befasste sich auch mit Schutzmaßnahmen für den Fall, dass nicht nur Wildvögel, sondern auch Nutztiere infiziert werden sollten. |
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