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Rechtschreibreform mit kleinen Änderungen |
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Rat für deutsche Rechtschreibung schlägt Weiterentwicklungen zu den vier kleinen offenen
Punkten vor – An Österreichs Schulen mit mehrjähriger Übergangsfrist umgesetzt Wien (bmbwk) - Die Rechtschreibreform ist seit einem Jahr in Kraft. Die vier kleinen, noch offenen Punkte, wurden damals ausgesetzt und nun sinnvoll geregelt. Dabei wurden die Erfahrungen der Lehrerinnen und Lehrer berücksichtigt. „Der Rat für Deutsche Rechtschreibung hat zu vier kleinen Punkten, die nach der Rechtschreibreform noch offen waren, Vorschläge für Weiterentwicklungen ausgearbeitet. Die von den österreichischen, deutschen und schweizerischen Experten vorgeschlagenen Verbesserungsvorschläge fanden bei der deutschen Kultusministerkonferenz bereits Zustimmung und werden auch in Österreich umgesetzt werden“, erklärte die zuständige Sektionschefin im Bildungsministerium, Mag. Heidrun Strohmeyer. Die Eckpunkte der Rechtschreibreform bleiben bestehen. In den Punkten Zeichensetzung, Worttrennung am Zeilenende, Groß- und Kleinschreibung sowie Getrennt- und Zusammenschreibung gibt es Weiterentwicklungen. Diese von den österreichischen Experten mitentwickelten Vorschläge werden auch in Österreich angenommen und mit einer mehrjährigen Übergangsfrist an den Schulen umgesetzt. Österreich war im Rat für deutsche Rechtschreibung durch Dr. Helmut Zilk, Dir. Dr. Georg Glöckler, Univ-Prof. Dr. Richard Schrott, Obersenatsrat Dr. Kurt Scholz, Dr. Karl Blüml, OStR Professor Günter Lusser, Mag. Ulrike Steiner und Prof. Dr. Hans Haider vertreten. Die genaue österreichische Vorgangsweise wird im Internet auf der Homepage des BMBWK bekannt gegeben. |
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