Neuer Aktions-Fahrplan und 50 Millionen Euro für ein Gender-Institut
Brüssel (eu-int) - Die EU plant in den nächsten fünf Jahren der geschlechterspezifischen
Benachteiligung mithilfe von 21 spezifischen Aktionen zu Leibe zu rücken. Im "Fahrplan für die Gleichstellung
von Frauen und Männern 2006-2010" schlägt die Kommission u. a. vor, die Einrichtung eines neuen,
mit 50 Millionen Euro dotierten Europäischen Institutes für Gleich- stellungsfragen zu unterstützen,
sämtliche derzeit bestehenden EU-Gleichstellungsbestimmungen zu überprüfen, verstärkt auf Fragen
der geschlechterspezifischen Benachteiligung aufmerksam zu machen, dafür zu sorgen, dass der Gleichstellungsaspekt
in allen Politikbereichen berücksichtigt wird, und auf bessere statistische Daten zu drängen. Der Fahrplan
zielt u. a. darauf ab, die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern zu beseitigen, die Work-Life-Balance
zu verbessern, Gewalt und Menschenhandel zu bekämpfen, Gender Budgeting zu unterstützen und die Gleichstellung
der Geschlechter innerhalb und außerhalb der EU zu fördern.
Mit Blick auf seinen Türkei-Besuch vom 4.-7. März erklärte der für Beschäftigung, Soziales
und Chancengleichheit zuständige EU-Kommissar, Vladimír Špidla, dass zwar die Gleichstellung der Geschlechter
außerhalb der EU gefördert werden müsste, gleichzeitig aber auch innerhalb der Union noch viel
zu tun sei. „In der EU haben es Frauen immer noch schwerer, vor allem am Arbeitsplatz. Jede dritte berufstätige
Frau ist nur Teilzeit beschäftigt. Gleichstellung ist nicht bloß eine gute Idee – sie gibt den Menschen
auch die Möglichkeit, ihr Potenzial zu entdecken und zu nutzen und spielt daher eine wichtige Rolle für
die Wettbewerbsfähigkeit der EU. Wir brauchen nicht nur mehr, sondern auch bessere Arbeitsplätze, wir
müssen Frauen helfen, diese Arbeitsplätze zu besetzen und gleichzeitig dafür sorgen, dass sowohl
Frauen als auch Männer Beruf und Privatleben besser vereinbaren können.“
Der Fahrplan legt sechs prioritäre Aktionsbereiche für 2006-2010 fest:
* gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer;
* bessere Vereinbarkeit von Beruf, Privat- und Familienleben;
* Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an
Entscheidungsprozessen;
* Bekämpfung geschlechterbezogener Gewalt und geschlechterbezogenen Menschenhandels;
* Abbau von Geschlechterstereotypen in der Gesellschaft;
* Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU.
Jedem Ziel sind spezielle zentrale Aktionen zugeordnet. Zu diesen Aktionen gehören u. a. Sensibilisierung
für Gleichstellungsfragen in der Schule, Förderung von Unternehmerinnen, Einrichtung (2007) eines EU-weiten
Netzwerks von Frauen in wirtschaftlichen und politischen Führungspositionen, Veröffentlichung einer Mitteilung
zu geschlechterspezifischen Einkommensunterschieden und Hervorhebung der Gleichstellungsthematik im Rahmen des
Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle 2007.
Wie anlässlich des letztjährigen Internationalen Tages der Frau vereinbart, sollte das neue Europäische
Institut für Gleichstellungsfragen mit 1. Jänner 2007 seine Arbeit aufnehmen. Bei Billigung des Vorschlags
erhält das Institut für den Zeitraum 2007-2013 ein Budget von 52,5 Millionen Euro. Das Institut soll
ein Exzellenzzentrum für Gleichstellungsfragen sein, das sein Fachwissen und Können zur Verfügung
stellt und die allgemeinen Kenntnisse verbessert. Es wird u. a. die Aufgabe haben, den EU-BürgerInnen die
Gleichstellungspolitik der Union näher zu bringen, objektive, zuverlässige, auf EU-Ebene vergleichbare
Daten zu erheben und auszuwerten und neue methodische Instrumentarien zu entwickeln.
Neben dem neuen Gender-Institut sollen auch noch einige andere im Fahrplan vorgesehene Aktionen über das vorgeschlagene
neue mit 650 Millionen Euro dotierte Programm PROGRESS finanziert werden. Daneben sollen Finanzmittel sowohl für
den Fahrplan als auch für andere Gleichstellungsaktivitäten der EU über die Strukturfonds und die
Finanzprogramme verschiedener Politikbereiche bereitgestellt werden.
Das neue Netzwerk nationaler Gleichbehandlungsstellen wird gemäß den Bestimmungen der Gleichstellungsrichtlinie
2002/73 eingerichtet. Diese Stellen fördern die Gleichstellung und untersuchen, überwachen und bekämpfen
Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes, indem sie Diskriminierungsopfer unterstützen und ihnen helfen,
ihre Beschwerden zu verfolgen.
Die Überprüfung bestehender Rechtsvorschriften zur Gleichstellung ist ganz im Sinne der Zielsetzung von
Kommissionspräsident Barroso „weniger, dafür bessere Rechtsvorschriften“. Diese Überprüfung
soll dafür sorgen, dass alle Rechtsvorschriften aktuell sind und EU-weit optimale Rahmenbedingungen für
die Chancengleichheit von Frauen und Männern herrschen.
Der Fahrplan wurde im Vorfeld des Internationalen Tages der Frau am 8. März verabschiedet. |