Kommission sagt geschlechterspezifischer Benachteiligung den Kampf an  

erstellt am
03. 03. 06

Neuer Aktions-Fahrplan und 50 Millionen Euro für ein Gender-Institut
Brüssel (eu-int) - Die EU plant in den nächsten fünf Jahren der geschlechterspezifischen Benachteiligung mithilfe von 21 spezifischen Aktionen zu Leibe zu rücken. Im "Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010" schlägt die Kommission u. a. vor, die Einrichtung eines neuen, mit 50 Millionen Euro dotierten Europäischen Institutes für Gleich- stellungsfragen zu unterstützen, sämtliche derzeit bestehenden EU-Gleichstellungsbestimmungen zu überprüfen, verstärkt auf Fragen der geschlechterspezifischen Benachteiligung aufmerksam zu machen, dafür zu sorgen, dass der Gleichstellungsaspekt in allen Politikbereichen berücksichtigt wird, und auf bessere statistische Daten zu drängen. Der Fahrplan zielt u. a. darauf ab, die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern zu beseitigen, die Work-Life-Balance zu verbessern, Gewalt und Menschenhandel zu bekämpfen, Gender Budgeting zu unterstützen und die Gleichstellung der Geschlechter innerhalb und außerhalb der EU zu fördern.

Mit Blick auf seinen Türkei-Besuch vom 4.-7. März erklärte der für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit zuständige EU-Kommissar, Vladimír Špidla, dass zwar die Gleichstellung der Geschlechter außerhalb der EU gefördert werden müsste, gleichzeitig aber auch innerhalb der Union noch viel zu tun sei. „In der EU haben es Frauen immer noch schwerer, vor allem am Arbeitsplatz. Jede dritte berufstätige Frau ist nur Teilzeit beschäftigt. Gleichstellung ist nicht bloß eine gute Idee – sie gibt den Menschen auch die Möglichkeit, ihr Potenzial zu entdecken und zu nutzen und spielt daher eine wichtige Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit der EU. Wir brauchen nicht nur mehr, sondern auch bessere Arbeitsplätze, wir müssen Frauen helfen, diese Arbeitsplätze zu besetzen und gleichzeitig dafür sorgen, dass sowohl Frauen als auch Männer Beruf und Privatleben besser vereinbaren können.“

Der Fahrplan legt sechs prioritäre Aktionsbereiche für 2006-2010 fest:
* gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer;
* bessere Vereinbarkeit von Beruf, Privat- und Familienleben;
* Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an
       Entscheidungsprozessen;
* Bekämpfung geschlechterbezogener Gewalt und geschlechterbezogenen Menschenhandels;
* Abbau von Geschlechterstereotypen in der Gesellschaft;
* Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU.

Jedem Ziel sind spezielle zentrale Aktionen zugeordnet. Zu diesen Aktionen gehören u. a. Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen in der Schule, Förderung von Unternehmerinnen, Einrichtung (2007) eines EU-weiten Netzwerks von Frauen in wirtschaftlichen und politischen Führungspositionen, Veröffentlichung einer Mitteilung zu geschlechterspezifischen Einkommensunterschieden und Hervorhebung der Gleichstellungsthematik im Rahmen des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle 2007.

Wie anlässlich des letztjährigen Internationalen Tages der Frau vereinbart, sollte das neue Europäische Institut für Gleichstellungsfragen mit 1. Jänner 2007 seine Arbeit aufnehmen. Bei Billigung des Vorschlags erhält das Institut für den Zeitraum 2007-2013 ein Budget von 52,5 Millionen Euro. Das Institut soll ein Exzellenzzentrum für Gleichstellungsfragen sein, das sein Fachwissen und Können zur Verfügung stellt und die allgemeinen Kenntnisse verbessert. Es wird u. a. die Aufgabe haben, den EU-BürgerInnen die Gleichstellungspolitik der Union näher zu bringen, objektive, zuverlässige, auf EU-Ebene vergleichbare Daten zu erheben und auszuwerten und neue methodische Instrumentarien zu entwickeln.

Neben dem neuen Gender-Institut sollen auch noch einige andere im Fahrplan vorgesehene Aktionen über das vorgeschlagene neue mit 650 Millionen Euro dotierte Programm PROGRESS finanziert werden. Daneben sollen Finanzmittel sowohl für den Fahrplan als auch für andere Gleichstellungsaktivitäten der EU über die Strukturfonds und die Finanzprogramme verschiedener Politikbereiche bereitgestellt werden.

Das neue Netzwerk nationaler Gleichbehandlungsstellen wird gemäß den Bestimmungen der Gleichstellungsrichtlinie 2002/73 eingerichtet. Diese Stellen fördern die Gleichstellung und untersuchen, überwachen und bekämpfen Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes, indem sie Diskriminierungsopfer unterstützen und ihnen helfen, ihre Beschwerden zu verfolgen.

Die Überprüfung bestehender Rechtsvorschriften zur Gleichstellung ist ganz im Sinne der Zielsetzung von Kommissionspräsident Barroso „weniger, dafür bessere Rechtsvorschriften“. Diese Überprüfung soll dafür sorgen, dass alle Rechtsvorschriften aktuell sind und EU-weit optimale Rahmenbedingungen für die Chancengleichheit von Frauen und Männern herrschen.

Der Fahrplan wurde im Vorfeld des Internationalen Tages der Frau am 8. März verabschiedet.
     
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