Wien (oenb) - Auf Grund der vom EZB-Rat in seiner Sitzung vom 2. März 2006 gefassten geldpolitischen
Beschlüsse, mit Wirkung vom 8. März 2006 den Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität
um 0,25 Prozentpunkte auf 3,50 % anzuheben, erhöht sich – unter Berücksichtigung der am 6. Dezember 2005
gefassten Zinsbeschlüsse des EZB-Rates (Anhebung des Zinssatzes für die Spitzenrefinanzierungsfazilität
um 0,25 Prozentpunkte) – laut 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz (BGBl. I Nr. 125/1998) in Verbindung mit der Verordnung
BGBl. II Nr. 27/1999 idgF mit Wirksamkeit vom 8. März 2006 der Referenzzinssatz um 0,50 Prozentpunkte auf
3,75 %. Der Basiszinssatz beträgt derzeit 1,47 %. |