LH Dr. Herwig van Staa fordert mehr Rechte für die Regionen innerhalb der EU  

erstellt am
03. 03. 06

Innsbruck (universität) - Im Rahmen der europaweiten Vortragsreihe „1000 Diskussionen über Europa“ hielt LH Dr. Herwig van Staa am Donnerstagabend (02. 03.) einen Vortrag zum Thema „Europa der Regionen – gelebte Subsidiarität“. Er äußerte darin seinen Wunsch nach mehr Mitspracherecht und einer besseren Etablierung der einzelnen Regionen innerhalb der EU. Organisiert wurde die Veranstaltung vom ALUMNI Verein der LFU.

Der Vizerektor für Forschung und Entwicklung der LFU, Dr. Tilmann Märk, eröffnete feierlich die Veranstaltung. Er betonte dabei, dass es unbedingt notwendig sei, sich sowohl in der Forschung und Lehre, als auch in der interessierten Öffentlichkeit kritisch mit dem Thema Europa auseinander zu setzen. Indem er auf den Lebenslauf von LH Dr. van Staa verwies, gab er den Ausblick auf einen spannenden und aktuellen Vortrag „aus berufenem Munde“, den er als Antrittsrede von Dr. van Staa als Ehrensenator der LFU interpretierte.

„Die Würfel für die EU-Verfassung sind noch nicht gefallen“
Der Vorsitzende des 2003 gegründeten ALUMNI Vereins, Dr. Dietmar Bachmann, gab in seiner Einführungsrede zu bedenken, dass das Bestreben Europas um eine neue Friedensordnung sehr schwer realisierbar sei, da die „Geschichte der einzelnen Kulturen unheimlich verschieden“ sei. Er zeigt sich aber zuversichtlich, dass „die Würfel für die EU-Verfassung noch nicht gefallen sind“ und dass „wir am richtigen Weg sind, eine neue große Gesellschaft“ zu werden.

"Ein Europa der Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis"
LH Dr. van Staa setzte sich in seiner Rede sehr kritisch mit dem Subsidiaritäts-Grundsatz, der die Ausübung der Zuständigkeiten innerhalb der EU bestimmt, auseinander. Persönlich ist er der Meinung, dass es sinnvoll sei, bei der Verteilung der Zuständigkeiten „ein Europa der Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis“ in Betracht zu ziehen.

Demzufolge betonte er in seinem Vortrag den Wunsch, dass die EU auch den einzelnen Regionen bzw. Regionszusammenschlüssen ein Klagerecht einräumt. Die Frage, ob „nur die nationalen Regierungen oder nicht auch die Regionen ein Recht auf Klage haben sollten“, ist seiner Meinung nach „noch nicht vom Tisch“. Die positive Beantwortung würde er als einen „wesentlichen Fortschritt“ begrüßen, nicht zuletzt weil für ihn das Recht auf Demokratie „ein fundamentales Menschenrecht“ ist.

Recht auf Gesundheit
Außerdem setzt sich van Staa in seiner Funktion als Vizepräsident des Ausschusses der Regionen und als Leiter der österreichischen Delegation des Ausschuss der Regionen intensiv dafür ein, in Zukunft zu erwirken, dass auch das Recht auf die Gesundheit des Menschen als Menschenrecht anerkannt wird. Vor allem in Bezug auf das Transitproblem würde das „eine wichtige Rolle“ spielen.

Weiters betonte er die Wichtigkeit einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Seiner Meinung nach war „Tirol mit Südtirol und Trentino diesbezüglich bahnbrechend“, da diese drei Regionen sich für eine gemeinsame Vertretung im Ausschuss der Regionen (AdR) entschieden hätten.

Europaweite Vertretung der Regionen
Nachdem er die derzeitige Organisationsstruktur innerhalb der EU ausführlich erklärte, stellte der Landeshauptmann diesbezüglich kurz seine persönliche Idealvorstellung vor: Für ihn wäre ein Europa mit einer parlamentarischen Verfassung, in der die Regierungen dem Parlament verpflichtet sind, ein erstrebenswertes Ziel. Außerdem solle es zusätzlich eine zweite Kammer geben, in der die Regionen vertreten wären. Allerdings sieht er ein, dass es sich dabei zwar um eine„wünschenswerte, aber in der näheren Zukunft nicht realisierbare“ Vorstellung handelt.

Abschließend wies er darauf hin, dass die Subsidiarität vor allem deshalb von Bedeutung sei, damit „sich die Bürgerinnen und Bürger besser mit Europa identifizieren können“ und damit das Vorurteil, dass „alles Böse nur von Brüssel kommt und alles Gute auf nationaler Ebene stattfindet“, ausgeräumt wird.
     
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