Umsetzung eines VfGH-Erkenntnisses
Wien (pk) - Die Zustimmung aller Fraktion fanden Änderungen beim Zivildienst, die der Verfassungsgerichtshof
angestoßen hatte. In der Debatte im Plenum des Nationalrats am Mittwoch (01. 03.) begrüßte
Abgeordneter WÖGINGER (V), dass das nun vorliegende positive Endergebnis der Diskussion von allen Fraktionen
mitgetragen wird. Er erläuterte die Bestimmungen des Gesetzes und betonte, insgesamt würden dadurch 100
Mill. € für den Zivildienst zur Verfügung gestellt. Die Zivildiener erhalten so viel Geld wie nie zuvor,
wobei auch die Trägereinrichtungen großzügig abgegolten werden, stellte Wöginger zufrieden
fest.
Abgeordneter Mag. DARABOS (S) replizierte, die Zivildiener würden mit dieser Regelung nun auf Grund von zwei
Verfahren, die die SPÖ beim Verfassungsgerichtshof angestrengt hatte, jenes Geld bekommen, das ihnen die Regierung
über sechs Jahre lang vorenthalten hat.
Abgeordneter FAULAND (F) bekannte sich zur Umsetzung des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs, gab aber zu
bedenken, im Sinne der Gleichberechtigung wäre es nun wünschenswert, auch die Präsenzdiener in gleicher
Weise zu versorgen wie die Zivildiener.
Abgeordnete HAIDLMAYR (G) sah durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs eine langjährige Forderung
der Grünen bestätigt und betonte, ihre Fraktion sei die einzige gewesen, die von Anfang an die Anliegen
der Zivildiener unterstützt hatte.
Abgeordneter Dr. LOPATKA (V) würdigte Innenministerin Prokop als "Mutter" einer Lösung, mit
der sowohl die Zivildiener als auch die Trägereinrichtungen zufrieden sein können.
Abgeordnete Mag. WURM (S) wertete die Regelung als Kompromiss und meinte zudem, Zivildiener seien keine billigen
Arbeitskräfte, sondern eine tragende Säule des Gemeinwesens.
Abgeordnete FUHRMANN (V) sprach von einer fairen Regelung im Interesse der Zivildiener und bemerkte, man solle
nun nicht über die Urheberschaft streiten.
Abgeordneter PACK (V) plädierte in einem Vier-Parteien-Entschließungsantrag für eine Evaluierung
des Systems der Verpflegung von Zivildienern.
Abgeordneter Dr. PILZ (G) warf kritisch ein, der heutige Erfolg sei nicht der Regierung, sondern einzig und allein
dem Verfassungsgerichtshof zu verdanken. Er stellte ferner pointiert fest, die Koalition habe den Zivildienst entdeckt,
um den Wehrdienst überhaupt noch irgendwie rechtfertigen zu können. Doch spätestens im Jahr 2008,
nach dem Beitritt der nördlichen und östlichen Nachbarländer Österreichs zum Schengen-Raum,
werde die Notwendigkeit eines Assistenzeinsatzes an der Grenze und damit das letzte Argument für die Beibehaltung
des Wehrdienstes und des Zivildienstes als Wehrersatzdienst fallen. Pilz rief unter Hinweis auf die Bedeutung der
Zivildiener im Gesundheitswesen die Regierung auf, schon jetzt für den dann eintretenden Pflegenotstand Vorsorge
zu treffen.
Abgeordneter SCHEIBNER (F) warnte in diesem Zusammenhang vor einer Abschaffung von Wehrpflicht und Zivildienst,
sei ein solches Begehr doch keine seriöse Sicherheitspolitik. Auch könne man nicht von einem Pflegenotstand
sprechen, wenn Zivildiener ausfielen. Für eine ordentliche Pflege brauche es qualifiziertes Personal, und
auch dafür sorge diese Regierung. Persönlich sei er davon überzeugt, dass man a la longue zu einem
Freiwilligenheer mit Berufssoldaten kommen müsse, vorerst aber gelte es mit den gegenwärtigem System
zu arbeiten. Und dies mit der erforderlichen Sorgfalt.
In einer zweiten Wortmeldung präzisierte Abgeordneter Dr. PILZ (G) seine zuvor gebrachten Ausführungen,
dabei insbesondere auf den Pflegebereich eingehend. Die Aufrechterhaltung des Grundwehrdienstes sei vor dem Hintergrund
von "Schengen II" inadäquat, zumal für den Katastropheneinsatz wahrlich keine Ausbildung an
Kampfpanzern und weit reichender Artillerie nötig sei. Vielmehr solle der Ausstieg aus dem Präsenzdienst
für das Jahr 2008 vorbereitet werden, und zwar aus Gründen der sozialen Sicherheit, meinte Pilz.
In einer zweiten Wortmeldung ging Abgeordneter SCHEIBNER (F) auf die Argumente seines Vorredners ein und meinte,
man habe es hier mit einer Grundsatzdebatte zu tun. Es stelle sich die Frage, ob der einzelne bereit sei, für
seine Heimat einen Beitrag zu leisten, im sozialen Bereich, im Bundesheer oder an anderer Stelle. Dieser Dienst
an der Gemeinschaft sei ein Beitrag für die Aufrechterhaltung der Sicherheit unseres Landes, und dafür
werde er, Scheibner, auch weiterhin eintreten.
Abgeordneter MURAUER (V) erteilte den Aussagen des Abgeordneten Pilz, wonach Wehr- oder Zivildienst Zwangsdienste
seien, eine Absage. Seine Partei bekenne sich jedenfalls zur allgemeinen Wehrpflicht, betonte der Redner. Man habe
im In- und Ausland Verpflichtungen übernommen, dies sollte auch Pilz zur Kenntnis nehmen.
Die Vorlage wurde einstimmig angenommen. Der Vierparteienentschließungsantrag fand gleichfalls einhellige
Zustimmung. |