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Ab 1. März kommt Führerschein in Scheckkartenformat |
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Keine generelle Umtauschpflicht: Alle "Rosa Scheine" gelten weiter Wien (arbö) - Wer ab 1. März die Führerscheinprüfung macht oder die Lenkberechtigung ändert, bekommt den neuen Führerschein in Scheckartenformat. "Niemand muss sein altes 'Rosa Papier' umtauschen, denn es gilt keine generelle Umtauschpflicht", informiert ARBÖ- Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger. Nach bestandener Führerscheinprüfung kostet der neue Plastikführerschein 55 Euro. Wer will, kann seinen "Rosa Schein" allerdings in einen Plastikführerschein umtauschen. Das kostet 45 Euro, also zehn Euro weniger als ein neuer Führerschein. Wegen des zu erwartenden Andrangs bei der Behörde, empfiehlt die ARBÖ-Verkehrsjuistin damit aber noch etwas zu warten. Die wichtigsten Fragen und Antworten hat der ARBÖ übersichtlich zusammengestellt: 1. Was passiert, wenn ich beim alten Führerschein mein Foto ändern muss, weil ich inzwischen eine Brille brauche? Eine Ausstellung eines Papierführerscheines ist ab dem 1. März nicht mehr möglich. Man muss sich bei jeder Änderung einen Plastikführerschein ausstellen lassen. Kostenpunkt 45 Euro. 2. Wie bekommt man den neuen Plastikführerschein? Man bekommt ihn mit der Post zugeschickt. Führerscheinneulinge erhalten sofort nach bestandener Fahrprüfung von der Fahrschule einen vorläufigen Führerschein. Mit diesem können sie sofort fahren. Fünf bis zehn Tage später erhalten sie den Plastikführerschein per Post zugeschickt. 3. Was muss ich tun, wenn ich den alten "Rosa Schein" auf einen Plastikschein umtauschen möchte? Wer freiwillig auf den papierlosen Führerschein umsteigen will, muss zur Führerscheinbehörde und einen Plastikführerschein beantragen. Man kann dann entweder das alte Papier weiter behalten und die neue Plastikkarte selber bei der Führerscheinbehörde abholen. Oder man lässt seinen alten Schein gleich bei der Behörde, bekommt einen vorläufigen Führerschein (wie die Führerschein-Neulinge) und wartet, bis die neue Plastikkarte per Post zugeschickt wird. 4. Was passiert, wenn's mit der Zustellung nicht funktioniert? Zwei Wochen nach Versenden des Scheckkartenführerscheins wird ein Kontrollschreiben geschickt, mit dem Hinweis, dass 14 Tage vorher der Scheckkartenführerschein per Post zugesandt wurde. Bei Nichterhalt ist die Führerscheinbehörde zu kontaktieren. 5. Kann ich mir den Scheckkartenführerschein auch Express zustellen lassen? Eine Expressproduktion und -zustellung ist möglich und kostet zusätzlich 16 Euro. 6. Wie viele Fotos braucht man für den Plastikführerschein? Ein einziges (und nicht mehr zwei!). Das Foto muss 35 x 45 mm sein und die Person muss frontal in die Kamera schauen. Es dürfen keine anderen Gegenstände als der Kopf auf dem Foto sein. Der Hintergrund muss einfärbig hell sein. Freundlich schauen ist nach wie vor erlaubt! 7. Was muss ich beim Ausfüllen des Formulares beachten? Wichtig ist, das ausgefüllte Formular auf keinen Fall zu Hause auch zu unterschreiben! Die Unterschrift muss vor den Augen der Beamten bzw. dem Fahrprüfer geleistet werden, weil sie gleichzeitig der Identifizierung dient! 8. Gibt es eine Informationsseite im Internet? Ja: http://www.scheckkartenfuehrerschein.at |
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