Innenausschuss stimmt neuem Passgesetz zu  

erstellt am
01. 03. 06

Reisepässe erhalten Chip mit digitalem Passfoto und Passdaten
Wien (pk) - Österreichische Reisepässe werden künftig mit einem Chip versehen, auf dem das Passfoto und alle wesentlichen Passdaten elektronisch gespeichert sind. Eine entsprechende Gesetzesvorlage der Regierung wurde am Dienstag (28. 02.) vom Innenausschuss des Nationalrats mit VP-SP-F-Mehrheit gebilligt. Damit will Österreich die Fälschungssicherheit von Reisepässen erhöhen und kommt gleichzeitig der EU-Verpflichtung nach, biometrische Merkmale in den Reisepass aufzunehmen. Neu ist darüber hinaus, dass das Lichtbild des Passinhabers nicht mehr in den Pass geklebt, sondern hineingedruckt wird.

Für die Bürgerinnen und Bürger hat die Gesetzesänderung insofern Auswirkungen, als sie den Pass künftig nicht mehr gleich bei Antragstellung erhalten, sondern innerhalb von fünf Arbeitstagen per Post zugestellt bekommen. Im Fall des Falles können aber sofort Notpässe - mit maximal sechsmonatiger Gültigkeit - ausgestellt werden.

Auch die Miteintragung von Minderjährigen in Reisepässe der Eltern und anderer erwachsener Personen soll weiterhin möglich sein, allerdings sind darüber aufgrund von Bedenken einiger Abgeordneter der SPÖ, der Freiheitlichen und der Grünen noch Gespräche bis zur endgültigen Beschlussfassung der Gesetzesnovelle im Plenum geplant. Jedenfalls ist auch ein eigener - kostengünstigerer - Kinderpass vorgesehen.

Die Gebühr für die Ausstellung eines gewöhnlichen Reisepasses bleibt trotz der höheren Kosten mit 69 € unverändert. Für die beschleunigte Ausstellung eines gewöhnlichen Reisepasses, des so genannten Expresspasses, ist eine Gebühr in der Höhe von 100 € in Aussicht genommen.

Vorerst noch Abstand genommen wurde von der ebenfalls auf EU-Ebene vereinbarten Speicherung der Fingerabdrücke des Passinhabers im Reisepass, da, wie es in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage heißt, die notwendigen sicherheitstechnischen Festlegungen noch nicht endgültig vorliegen.

Hauptdiskussionspunkte bei den Ausschussberatungen waren die mögliche Miteintragung von Kindern in Reisepässe erwachsener Personen und Fragen des Datenschutzes. So sprachen sich etwa Abgeordnete Gisela Wurm, Abgeordnete Elisabeth Hlavac (beide S), Abgeordnete Helene Partik-Pable (F) und Abgeordnete Terezija Stoisits (G) dafür aus, die Bestimmungen des Passgesetzes über die Miteintragung von Kindern nochmals zu überdenken, da diese ihrer Meinung nach zum einen Probleme in der Praxis verursachen und zum anderen Missbrauch - etwa in Zusammenhang mit Kinderhandel und Zwangsprostitution - erleichtern. Insbesondere wurde kritisiert, dass Kinder nicht nur in die Reisepässe ihrer Eltern, sondern auch in Pässe anderer erwachsener Personen mit eingetragen werden können.

Generell begrüßte Wurm namens der SPÖ allerdings die Passgesetz-Novelle, da Reisepässe dadurch, wie sie sagte, noch fälschungssicherer würden, ohne dass es für die Bürgerinnen und Bürger zu höheren Gebühren komme. Zudem reiche auch in Hinkunft ein einmaliger Behördengang aus. Auch ÖVP-Sicherheitssprecher Günter Kößl wertete die höheren Sicherheitsstandards als positiv.

Dem gegenüber äußerte Grün-Abgeordneter Peter Pilz massive datenschutzrechtliche Bedenken, denen sich zum Teil auch der Datenschutzexperte der SPÖ, Abgeordneter Johann Maier, anschloss. Pilz sieht keine Notwendigkeit, biometrische Daten in Reisepässe aufzunehmen und meinte, durch die Passgesetznovelle würden "fälschungssichere Pässe durch fälschungssichere Pässe ersetzt". Zwar würden die biometrischen Daten vorerst nur auf den Reisepässen selbst gespeichert, skizzierte Pilz, er rechnet aber damit, dass es in absehbarer Zeit zu einer zentralen Biometrie-Datenbank kommen wird. Auch bei der erweiterten Gefahrenforschung habe man ursprünglich versichert, dass diese keinesfalls im präventiven Bereich eingesetzt werde. Das sei, so Pilz, "die Salamitaktik der Sicherheitspolitik."

Abgeordneter Maier gab zu bedenken, dass keine Sicherheitsstandards in Bezug auf die Speicherung biometrischer Daten existierten. Man müsse die Entwicklung sehr genau verfolgen, damit es zu keinem Missbrauch komme, betonte er. Überhaupt nicht geklärt ist Maier zufolge die Frage des Schadenersatzes, sollte einer Person aufgrund von Daten-Fehlern im Reisepass die Weiterreise in ein Drittland versagt werden.

Abgeordnete Helene Partik-Pable (F) bedauerte, dass vorerst noch keine Fingerabdrücke in den Reisepässen vorgesehen sind.

Innenministerin Liese Prokop wies darauf hin, dass es ausdrücklicher Wunsch der Landeshauptleute-Konferenz gewesen sei, die mögliche Miteintragung von Kindern in Reisepässe erwachsener Personen beizubehalten, sie sagte den Abgeordneten auf Initiative von Ausschussvorsitzendem Rudolf Parnigoni allerdings noch Gespräche über diese Frage zu. Ihrer Meinung nach ist es in manchen Fällen jedoch einfacher, Kinder in Reisepässe mit eintragen als einen eigenen Kinderpass ausstellen zu lassen. Missbräuche fürchtet Prokop, wie sie sagte, nicht, da eine Miteintragung nur bei ausdrücklicher Zustimmung der Obsorgeberechtigten möglich ist.

Auch die geäußerten datenschutzrechtlichen Bedenken wies Prokop zurück. Mit der Speicherung der Passdaten werde nicht in Grundrechte eingegriffen, bekräftigte sie. Im Übrigen sei Österreich durch eine EU-Vereinbarung verpflichtet, zusätzliche Sicherheitsmerkmale in den Reisepass aufzunehmen.

Bei der Abstimmung wurde die Änderung des Passgesetzes unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrag der Koalitionsparteien mit VP-SP-F-Mehrheit gebilligt, wobei mit dem Abänderungsantrag lediglich ein Redaktionsversehen beseitigt wird.

Zudem stimmte der Ausschuss mehrheitlich einer von ÖVP und Freiheitlichen im Rahmen der Ausschussberatungen beantragten Änderung des Meldegesetzes zu. Dabei geht es um ein neues Muster für den Meldezettel, auf dem künftig auch der Familienstand anzugeben ist. Das neue Meldezettel-Muster wurde zwar bereits im Verfassungsausschuss des Nationalrats im Zusammenhang mit den neuen Gesetzesbestimmungen für Volkszählungen beschlossen, aus einem redaktionellen Versehen aber nicht dem Ausschussbericht angeschlossen.

Erleichterter Grenzübertritt nach Tschechien für Wanderer und Reiter
Weiters wurden vom Innenausschuss zwei Abkommen Österreichs mit der Tschechischen Republik angenommen. Zum einen geht es um die Erleichterung des Grenzübertritts auf touristischen Wegen beispielsweise für Wanderer, Radfahrer und Reiter ( 1194 d.B.), zum anderen um eine verstärkte polizeiliche Zusammenarbeit ( 1272 d.B.).


Während zu den Grenzübertrittserleichterungen von allen Fraktionen Zustimmung kam, äußerten die Grünen Bedenken gegen eine verstärkte polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Österreich und Tschechien. Zwar sei auch sie der Meinung, dass die Zusammenarbeit zwischen österreichischer und tschechischer Exekutive forciert werden solle, meinte Grün-Abgeordnete Terezija Stoisits, ihrer Ansicht nach finden Fragen des Datenschutzes und Beschuldigten-Rechte aber zu wenig Beachtung. VP-Abgeordneter Günter Kößl und SP-Abgeordneter Anton Gaal erwarten sich vom Abkommen dem gegenüber mehr Sicherheit für die Bevölkerung auf beiden Seiten der Grenze.
     
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