Städte und Gemeinden befürchten Kostenlawine durch Aufgabenüberwälzung - Nebenbahnen
sind strukturell gefährdet
Wien (rk) - Der Städtebund spricht sich eindeutig gegen eine Umsetzung des durch das BMVIT vorgelegten
Entwurfs für ein novelliertes Nah- und Regionalverkehrsgesetz (ÖPNRV-G) aus und hat deshalb den Konsulationsmechanismus
ausgelöst.
Pramböck: "Bund lagert finanzielles Restrisiko aus"
"Der Bund tritt einerseits Aufgaben an Länder und Gemeinden ab, von der Planung bis zur Bestellung
von Verkehren, allerdings gehen die Mittel nur an die Länder. Städte und Gemeinden können sich dann
auf Länderebene anstellen. Das können Österreichs Nah- und Regional- verkehrsdrehscheiben nicht
hinnehmen", meinte Städtebund-Generalsekretär Pramböck. Die vom Bund weitergereichten Mittel
seien zu gering dotiert und zudem unzureichend valorisiert. "Auf Länder, Städte und Gemeinden kommt
gesamthaft eine Kostenlawine im Ausmaß von mindestens 150 Mio. Euro zu, Tendenz steigend", warnte Pramböck,
der eine "Auslagerung des finanziellen Restrisikos" durch den Bund diagnostizierte.
Hohe Gefahr für Nebenbahnen: Mitzahlen oder einstellen
Durch die Streichung des Auftrages einer Aufrechterhaltung des bestehenden Grundverkehrsangebots werde
es vor allem im Bereich der Nebenbahnen Probleme geben. "Die ÖBB werden hier sagen: Entweder mitzahlen
- oder wir stellen die Linie ein. Allerdings kann es nicht Aufgabe der Städte und Gemeinden sein, Bahnlinien
quasi mitzubetreiben oder Bahnhöfe zu erhalten. Sollen Magistratsmitarbeiter dann in Bälde die Fahrkarten
zwicken?", erklärte Pramböck. Der angedachte Einsatz von Bussen wird vom Städtebund strikt
abgelehnt bzw. nur für späte Tagesrandverbindungen als Alternative gesehen. "Es ist den Pendlern
nicht zumutbar, dass sie auf einer Pendlerstrecke von 50 km dann hin und retour eine Stunde mehr im Bus sitzen",
so Pramböck. Aufgrund der Reform dürften viele Pendler gezwungen sein, in Zukunft den Privat-Pkw zu verwenden,
um ihren Arbeitsplatz zeitgerecht zu erreichen.
Städtebund verlangt stärkere Einbindung
Laut Pramböck habe es an der Einbindung der Städte in die Ausarbeitung des Gesetzes von Anfang
an gemangelt, punktuelle Gespräche seien für Städte und Gemeinden nicht ausreichend. "Wir fordern
nach Vorlage eines bundesweiten Gesamtverkehrskonzepts durch den Bund eine Vereinbarung gem. Art 15a B-VG zwischen
Bund, Ländern und Städtebund, um die organisatorischen und finanziellen Grundlagen zu normieren. Wir
brauchen schon aus verkehrspolitischen Erwägungen - Stichwort Zunahme des Individualverkehrs - ausreichende
Mittel für den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr. Und wir brauchen ein qualitativ hochwertiges, leistbares
und kundengerechtes Angebot in ganz. Durch den Teilrückzug der zuständigen Gebietskörperschaft Bund
werden wir das Ziel jedenfalls nicht erreichen", so Pramböck abschließend. |