Wien (bmlfuw) - Ab sofort gilt eine neue Referenzmengen-Zuteilungs-Verordnung. Damit erfolgt eine Erhöhung
der Milchquote von 1,5% für einen Zeitraum von drei Quotenjahren. „Das ist ein weiterer wichtiger Schritt
zur Absicherung der österreichischen Milcherzeugung,“ so Landwirtschaftsminister Josef Pröll. Aufgrund
dieser Quotenerhöhung im Rahmen der GAP-Reform 2003 erhalten die österreichischen Milcherzeuger eine
gesamte A-Quotenerhöhung von 46.000t ab dem Quotenjahr 2006/07 und eine einmalige D-Quotenerhöhung im
Quotenjahr 2006/07 von 10.000t. Durch die Zuteilung im Quotenjahr 2006/07 von 20.000 t A-Quote und 10.000 t D-Quote
kann vor der Entkoppelung der Milchprämie im Jahr 2007 für die österreichischen Milcherzeuger ein
einkommenswirksamer Betrag von ca. 750.000 € pro Jahr an Direktzahlungen sichergestellt werden. Zusätzlich
ist mit dieser Verordnung auch eine Verwaltungsvereinfachung verbunden: Die Bauern müssen nur einmal den Antrag
stellen, er gilt für drei Quotenzuteilungsjahre. Dies teilt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft mit.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt dieser neuen Regelung ist die Vermeidung der nationalen Überlieferung und
damit die indirekte Dämpfung der Milchquotenpreise. Die zusätzliche A-Quotenzuteilung von 46.000 t steht
der derzeit prognostizierten Überlieferung von ca. 60.000 t und einer damit verbundenen Zusatzabgabe von ca.
18,5 Mio. € pro Jahr gegenüber. Würde die Quotenerhöhung in der nationalen Reserve verbleiben,
würden im Rahmen der Saldierung nur die Überlieferer davon profitieren. Dies wäre nicht im Sinne
des bereits umgesetzten Milchpakets 2006. Die Milcherzeuger sind aber auch gefordert, ihr Anlieferungsverhalten
zu drosseln, um einen Wertschöpfungsabfluss durch die Zusatzabgabe zu vermeiden.
Die Quotenzuteilung wird linear an alle Milchquoteninhaber erfolgen, d.h. zu einem einheitlichen Prozentsatz in
Bezug auf die einzelbetriebliche Referenzmenge, da durch die Herausforderungen der GAP-Reform alle Milcherzeuger
betroffen sind. Dieses Verfahren wird sowohl für alle drei Jahre der A-Quotenzuteilung als auch für die
D-Quotenzuteilung im Quotenjahr 2006/07 angewandt.
Es wird für jedes Jahr eine Sockelmenge von mindestens 50 kg zugeteilt, d.h. selbst wenn sich rechnerisch
eine geringe Zuteilung ergäbe (z.B.: 30kg) wird auf 50 kg aufgestockt. Damit soll vermieden werden, dass kleineren
Betrieben nur ein paar Kilogramm zugeteilt werden und der Aufwand höher als der Nutzen ist. Die kleineren
Betriebe werden damit etwas bevorzugt.
Bis 15. Mai 2006 (wie der Mehrfachantrag) ist ein Rahmenantrag an die Bezirksbauernkammer zu stellen, der für
alle drei A-Quotenzuteilungsjahre gilt und damit für die Milcherzeuger und die Verwaltung eine administrative
Erleichterung bringt. Für die D-Quotenbeantragung gilt dieselbe Antragsfrist. Der Wirksamkeitsbeginn der Zuteilung
wird voraussichtlich Ende September rückwirkend zum 1. April erfolgen.
Der relevante Stichtag als Bemessungsgrundlage für die Quotenzuteilung ist jeweils der 31. März des abgelaufenen
Quotenjahres vor der Quotenzuteilung (z.B.: für Zuteilung 2006/07 ist es der 31.3.2006). Der Stichtag ist
damit nahe beim Antragstermin. So kann einerseits die aktuelle Quotenausstattung berücksichtigt werden und
andererseits die Situation des Vermarktungsverhaltens besser berücksichtigt werden (z.B.: Leasingquote beim
tatsächlichen Nutzer der Quote). Antragsberechtigt sind nur jene Quoteninhaber, die in dem der Zuteilung vorangegangenen
Quotenjahr Milch vermarktet bzw. geliefert haben. Verkäufer einer Referenzmenge sind im Quotenjahr der Wirksamkeit
des Verkaufs von der Zuteilung ausgeschlossen. Erfolgt der Verkauf erst nach dem Datenabzug für die Zuteilung
verfällt die zugeteilte Menge. |