106 Millionen Euro zur Behebung der Hochwasserschäden Bulgariens, Rumäniens und Österreichs
im Jahr 2005
Brüssel (eu-int) - In dem am Freitag (10. 03.) angenommenen ersten “Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans“
(VEBH) zum Haushaltsplan 2006 schlägt die Europäische Kommission vor, 20,4 Mio. Euro für Bulgarien,
71,2 Mio. Euro für Rumänien und 14,8 Mio. Euro für Österreich bereitzustellen, um einen Teil
der öffentlichen Ausgaben für die wesentlichen Sofortmaßnahmen, die während der verheerenden
Überschwemmungen im Frühjahr und Sommer des letztes Jahres ergriffen werden mussten, zu erstatten. Seit
2002 sind mehr als 860 Mio. Euro aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union mobilisiert worden,
damit Finanzhilfen zur Behebung des bei Katastrophen größeren Ausmaßes in der Europäischen
Union und den Beitrittsländern entstandenen Schadens gewährt werden konnten.
Der VEBH Nr. 1 wird jetzt dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme übermittelt. Die Hochwasser,
die Gegenstand dieses Beschlusses sind, überfluteten im April/Mai und Juli/August 2005 weite Teile Bulgariens
und Rumäniens. Tote, Verletzte und Obdachlose, signifikante Zerstörungen von staatlichem und privatem
Eigentum und erhebliche Beeinträchtigungen im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen waren die Folgen
des Hochwassers, die so gravierend sind, dass diese Überschwemmungen als „Katastrophen größeren
Ausmaßes“ im Sinne der Solidaritätsfondsverordnung eingestuft werden.
Im August 2005 wurden auch zwei Bundesländer Österreichs (Vorarlberg und Tirol) vom Hochwasser heimgesucht.
Die überflutete Fläche war zwar dieses Mal kleiner, allerdings wurden die Infrastrukturen in einem sensiblen
alpinen Gebiet stark beschädigt, was negative Auswirkungen auf den gewerblichen Sektor, insbesondere auf den
Fremdenverkehr, hatte. Aufgrund des alpinen Charakters der Region erweist sich der Wiederaufbau als besonders schwierig.
Deshalb ist die Kommission der Auffassung, dass das Hochwasser als „außergewöhnliche“ regionale Katastrophe
im Sinne der Solidaritätsfondsverordnung eingestuft werden kann und somit ein Anspruch auf Finanzhilfe begründet
ist.
Solidaritätsfonds
Der Solidaritätsfonds wurde im Jahr 2002 infolge schwerer Überschwemmungen, die insbesondere Mitteleuropa
heimgesucht hatten, mit einer Verordnung des Rates errichtet. Seine Finanzierung erfolgt außerhalb des Gesamthaushaltsplans
der Europäischen Union. Aus dem Fonds kann jährlich ein Höchstbetrag von einer Milliarde Euro bereitgestellt
werden. Von einer Katastrophe „größeren“ Ausmaßes wird dann gesprochen, wenn das Schadensausmaß
einem Schwellenwert von mehr als 0,6 % des BIP oder einem Betrag von mehr als drei Milliarden Euro (zu Preisen
von 2002, wobei der niedrigere Wert maßgebend ist) entspricht. In diesen Fällen wird der Schadensanteil
unterhalb des Schwellenwertes mit einem Satz von 2,5 % des Gesamtschadens bezuschusst, wohingegen der über
den Schwellenwert hinausgehende Schadensanteil mit einem Satz von bis zu 6 % bezuschusst wird.
Mit dem Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans (VEBH) liegt ein formaler Vorschlag der Kommission zur Änderung
des EU-Gesamthaushaltsplans des laufenden Haushaltsjahres vor. Für die Annahme des VEBH gilt dasselbe Verfahren
wie für die Annahme des EU-Gesamthaushaltsplans: nach zwei Lesungen sowohl im Rat als auch im Europäischen
Parlament tritt er in Kraft. |