Pröll: Seit Jahrhunderten ein NÖ Landesheiligtum
St. Pölten (nlk) - Bei einem Rundgang durch die Basilika Maria Taferl überzeugte sich Landeshauptmann
Dr. Erwin Pröll am Donnerstag (09. 03.) von den Fortschritten der Renovierungsarbeiten. „Die Basilika
Maria Taferl ist seit Jahrhunderten ein Landesheiligtum für Niederösterreich. Diese Kraftquelle muss
auch für die nächsten Generationen erhalten bleiben“, beschrieb Pröll dabei die Bedeutung der Wallfahrtskirche.
Im Anschluss an den Rundgang fand die dritte Kuratoriumssitzung zur Innenrenovierung der Basilika statt.
Die erste Etappe der Renovierung begann vor zwei Jahren. In dieser Zeit waren die seitlichen Querarme der Basilika
renoviert worden. Im heurigen Jahr soll der Chorraum bzw. der Hochaltar, der gleichzeitig der Gedenkaltar der Kirche
ist, einer Restaurierung unterzogen werden. Dieser Schritt stellt eine besondere Herausforderung dar, da der gesamte
Altar abgetragen und im Atelier restauriert werden muss. Im Zuge dieser Etappe ist außerdem eine neue Altarraumgestaltung
mit neuem Volksaltar, Ambo und Sessio geplant. Dafür wurde bereits ein Künstlerwettbewerb ausgeschrieben.
2007 sollen der Kuppelraum und die Kanzel einer Renovierung unterzogen werden; weiters stehen die Restaurierung
des Langhauses, der Westempore mit der Orgel sowie der Schatzkammer auf dem Programm. 2010 – im Jahr der 350-Jahr-Feier
der Grundsteinlegung der Basilika – soll das Restaurierungsvorhaben „Wallfahrtsbasilika Maria Taferl“ abgeschlossen
sein. Die Gesamtkosten dieser Renovierungsarbeiten werden aus heutiger Sicht auf 3 Millionen Euro geschätzt.
Die Finanzierung der Restaurierung erfolgt durch das Land Niederösterreich, das Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur, der Diözese, der Pfarre und der Gemeinde.
Die Basilika Maria Taferl ist der zweitgrößte Marienwallfahrtsort in Österreich und das Marienheiligtum
in Niederösterreich. Bei Befundungen des Bundesdenkmalamtes im Jahr 2002 wurden Schäden an den Deckenfresken,
der Orgel, den Gemälden und Skulpturen, an den Vergoldungen, den elektrischen Anlagen, an Stein und Stuck,
den Wänden sowie an Metall- und Holzteilen festgestellt. Zudem gab es durch Verrußung entstandene Schäden.
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