Wien (pk) - ÖVP und Freiheitliche haben einen gemeinsamen Antrag auf Änderung des Privatfernsehgesetzes
eingebracht. Konkret soll jener Paragraph des Gesetzes geändert werden, der die Nutzung analoger Übertragungskapazitäten
des ORF durch Privatsender regelt. Um etwaige Unklarheiten zu beseitigen, wird klar festgelegt, welche Kosten ein
Privatsender dem ORF für die - temporäre - Frequenznutzung zu ersetzen hat. Die Gesetzesänderung
soll, geht es nach dem VP-F-Antrag, rückwirkend mit 1. August 2001 in Kraft treten.
Anlass für die gesetzliche Klarstellung ist eine beim Verfassungsgerichtshof anhängige Beschwerde, die
den VfGH veranlasst hat, ein Gesetzesprüfungsverfahren einzuleiten. Insbesondere sind von der betroffenen
Gesetzespassage jene Frequenzen umfasst, die der ORF zur Ausstrahlung seiner Regionalprogramme ("Bundesland
heute") benötigt, auf denen in einem Sendegebiet ansonsten aber überlappend ORF 2 zu sehen ist. |