Wem gehört das Tennengebirge, wem die Festung Hohensalzburg?  

erstellt am
07. 03. 06

Wien (pk) - SP-Abgeordneter Johann Maier machte am Montag (06. 03.) in einem Entschließungsantrag seiner Fraktion im Parlament darauf aufmerksam, dass bei der Beschlussfassung der Bundesverfassung im Oktober 1920 Vermögensfragen zwischen Bund und Ländern ausgeklammert wurden und bis heute ungelöst geblieben sind. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes im Juni 2002 besagt, dass der Bund den Ländern für jenes Vermögen aus der Zeit der Monarchie, das er seit 1920 treuhänderisch verwaltet, verantwortlich ist und es nicht ohne weiteres verkaufen darf. Der Verkauf von Liegenschaften der Bundesforste und der Bundesimmobiliengesellschaft ruft nun die Länder auf den Plan. Salzburg etwa fordert seine Anteile an 23 Objekten in der Stadt Salzburg – von der Festung Hohensalzburg bis zur Universitätsdirektion – und an jenen 22 % der Bundesforste, die in seinem Gebiet liegen. Aktuell umstritten ist der Verkauf einer 800 Hektar-Fläche im Tennengebirge und von 24 Hektar am Pass Lueg. Diese "Privatisierungen" stoßen bei Bürgern und Gemeinden auf Widerstand, unter anderem wegen der Beeinträchtigung bedeutender Grundwasserreserven im Salzburger Zentralraum. In Übereinstimmung mit einem diesbezüglichen Beschluss des Salzburger Landtags fordert Abgeordneter Maier den Finanzminister auf, mit den Bundesländern auf Basis der genannten VfGH-Entscheidung zügig zu verhandeln, dem Nationalrat noch vor dem Sommer zu berichten und sicherzustellen, dass bis zum Abschluss dieser Verhandlungen weder die Bundesforste noch die Bundesimmobiliengesellschaft Liegenschaften aus der strittigen Vermögensmasse verkaufen.
     
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