Wien (pk) - SP-Abgeordneter Johann Maier machte am Montag (06. 03.) in einem Entschließungsantrag
seiner Fraktion im Parlament darauf aufmerksam, dass bei der Beschlussfassung der Bundesverfassung im Oktober 1920
Vermögensfragen zwischen Bund und Ländern ausgeklammert wurden und bis heute ungelöst geblieben
sind. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes im Juni 2002 besagt, dass der Bund den Ländern für
jenes Vermögen aus der Zeit der Monarchie, das er seit 1920 treuhänderisch verwaltet, verantwortlich
ist und es nicht ohne weiteres verkaufen darf. Der Verkauf von Liegenschaften der Bundesforste und der Bundesimmobiliengesellschaft
ruft nun die Länder auf den Plan. Salzburg etwa fordert seine Anteile an 23 Objekten in der Stadt Salzburg
– von der Festung Hohensalzburg bis zur Universitätsdirektion – und an jenen 22 % der Bundesforste, die in
seinem Gebiet liegen. Aktuell umstritten ist der Verkauf einer 800 Hektar-Fläche im Tennengebirge und von
24 Hektar am Pass Lueg. Diese "Privatisierungen" stoßen bei Bürgern und Gemeinden auf Widerstand,
unter anderem wegen der Beeinträchtigung bedeutender Grundwasserreserven im Salzburger Zentralraum. In Übereinstimmung
mit einem diesbezüglichen Beschluss des Salzburger Landtags fordert Abgeordneter Maier den Finanzminister
auf, mit den Bundesländern auf Basis der genannten VfGH-Entscheidung zügig zu verhandeln, dem Nationalrat
noch vor dem Sommer zu berichten und sicherzustellen, dass bis zum Abschluss dieser Verhandlungen weder die Bundesforste
noch die Bundesimmobiliengesellschaft Liegenschaften aus der strittigen Vermögensmasse verkaufen. |