Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zur Freilassung von Yu Dongyue und Xiao Yunliang  

erstellt am
16. 03. 06

Wien (bmaa) - Die EU begrüßt die Freilassung von Yu Dongyue und Xiao Yunliang. Yu Dongyue wurde am 21. Februar aus dem Gefängnis entlassen, nachdem seine 20-jährige Haftstrafe zuvor zweimal herabgesetzt worden war. Xiao Yunliang wurden die verbleibenden 24 Tage seiner vierjährigen Haftstrafe am 23. Februar erlassen. Beide Personen standen auf der von der EU erstellten Liste mit bedenklichen Einzelfällen von Gefangenen. Xiao Yunliang war zusammen mit Yao Fuxin verhaftet und verurteilt worden. Während sich Xiao inzwischen auf freiem Fuß befindet, ist Yao Fuxin immer noch in Haft. Die EU möchte erneut ihre Besorgnis über seinen Gesundheitszustand, seine Behandlung und die Art und Weise seiner Verurteilung zum Ausdruck bringen.

Die EU begrüßt zwar die Freilassung, erneuert jedoch ihre Forderung, Yu Dongyue und Xiao Yunliang ihre politischen Rechte in vollem Umfang zurückzugeben, damit sie wieder vollwertige Mitglieder der chinesischen Gesellschaft werden und an ihrer Weiterentwicklung mitwirken können.

Was den Fall Yu Dongyue betrifft, so hat die EU mit Besorgnis Berichte zur Kenntnis genommen, nach denen Yu im Gefängnis angeblich gefoltert wurde und einen Zusammenbruch erlitten hat. Sie fordert die chinesischen Behörden nachdrücklich auf, die Praktiken in ihren Gefängnissen zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie internationalen Normen gerecht werden. Die EU hofft, dass die chinesischen Behörden in naher Zukunft noch weitere Gefangene, die auf der EU-Liste mit bedenklichen Einzelfällen von Gefangenen stehen, freilassen werden.

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assozi­ierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island und Liechtenstein sowie die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
     
zurück