Wien (bmaa) - Die EU begrüßt die Freilassung von Yu Dongyue und Xiao Yunliang. Yu Dongyue wurde
am 21. Februar aus dem Gefängnis entlassen, nachdem seine 20-jährige Haftstrafe zuvor zweimal herabgesetzt
worden war. Xiao Yunliang wurden die verbleibenden 24 Tage seiner vierjährigen Haftstrafe am 23. Februar
erlassen. Beide Personen standen auf der von der EU erstellten Liste mit bedenklichen Einzelfällen von Gefangenen.
Xiao Yunliang war zusammen mit Yao Fuxin verhaftet und verurteilt worden. Während sich Xiao inzwischen auf
freiem Fuß befindet, ist Yao Fuxin immer noch in Haft. Die EU möchte erneut ihre Besorgnis über
seinen Gesundheitszustand, seine Behandlung und die Art und Weise seiner Verurteilung zum Ausdruck bringen.
Die EU begrüßt zwar die Freilassung, erneuert jedoch ihre Forderung, Yu Dongyue und Xiao Yunliang ihre
politischen Rechte in vollem Umfang zurückzugeben, damit sie wieder vollwertige Mitglieder der chinesischen
Gesellschaft werden und an ihrer Weiterentwicklung mitwirken können.
Was den Fall Yu Dongyue betrifft, so hat die EU mit Besorgnis Berichte zur Kenntnis genommen, nach denen Yu im
Gefängnis angeblich gefoltert wurde und einen Zusammenbruch erlitten hat. Sie fordert die chinesischen Behörden
nachdrücklich auf, die Praktiken in ihren Gefängnissen zu überprüfen und sicherzustellen, dass
sie internationalen Normen gerecht werden. Die EU hofft, dass die chinesischen Behörden in naher Zukunft noch
weitere Gefangene, die auf der EU-Liste mit bedenklichen Einzelfällen von Gefangenen stehen, freilassen werden.
Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien* und die
ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses
und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien und Montenegro und die dem
Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island und Liechtenstein sowie die Republik
Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess
teil. |