Wien (bmi) - Die Polizei registrierte im Jahr 2005 weniger Fälle von Schlepperei. Es wurden jedoch
mehr Personen aufgegriffen, die sich illegal im Bundesgebiet aufhielten. Die intensive Kooperation des Innenministeriums
mit den Nachbarstaaten in der Bekämpfung der Schlepperei hat Erfolg gezeigt.
In der Slowakei und Ungarn hat die Polizei vergangenes Jahr viele Schlepper aufgegriffen, die nach Österreich
wollten. Das erklärt auch den Rückgang der Zahl der Fälle von Schlepperei in Österreich. Im
Jahr 2005 registrierte die Polizei 17.150 Fälle von Schlepperei, rechtswidrigem Grenzübertritt und unerlaubtem
Aufenthalt im Bundesgebiet; dies bedeutet einen Rückgang um 497 Fälle (-2,82 %) gegenüber 2004.
Weniger Schlepper schleppten mehr Personen ins Land. Der Aufgriff von 39.485 Personen an den österreichischen
Grenzen sowie im Bundesgebiet, bedeutet eine Zunahme um 843 (+ 2,18 %) gegenüber 2004.
Ein dramatischer Anstieg war bei den geschleppten Personen aus Serbien-Montenegro zu verzeichnen von 1.011 im Jahr
2004 auf 3.604 (+256 %) im Jahr 2005. Die Angehörigen dieser Nationalität suchten um Asyl an, um ihren
Aufenthalt zu legalisieren, bevor das neue Asylgesetz mit 1. Jänner 2006 in Kraft trat. Zu einem Rückgang
von 18,4 Prozent kam es bei den rechtswidrig eingereisten sowie aufhältigen Personen. Wie im Jahr 2004 handelt
es sich hierbei vorwiegend um Staatsangehörige aus Rumänien und Bulgarien, die in der EU einer illegalen
Beschäftigung nachgehen und die 90-tägige sichtvermerksfreie Zeit überschreiten.
"Wir wissen, dass der Migrationsdruck auf konstant hohem Niveau ist, deshalb intensiviert das Innenministerium
die internationale Zusammenarbeit", sagte Innenministerin Liese Prokop bei der Präsentation des Schlepperberichts
2005 am Mittwoch (15. 03.) im Innenministerium. Die Erfolge sind jetzt schon sichtbar. Der Rückgang der
Zahl der aufgegriffenen Personen im Jahr 2001, wo ein Höchstwert von 48.751 erreicht wurde, ist unter anderem
auf die verstärkte Überwachung der Grenzen, den Beitritt der neuen EU-Mitgliedsstaaten und die dadurch
verbesserte internationale Kooperation zurückzuführen.
"Mit dem Inkrafttreten des Fremdenrechtspaketes 2005 mit 1. Jänner 2006 haben wir jetzt ein wirkungsvolles
legistisches Mittel zur Bekämpfung der organisierten Schlepperkriminalität, der illegalen Migration sowie
des Asylmissbrauches", erläuterte die Innenministerin. "Asyl-shopping" innerhalb der EU kann
mit Hilfe der Trefferergebnisse im Fingerabdruckidentifizierungssystem (EURODAC) nachvollzogen werden. Somit kann
eindeutig belegt werden, wenn Asylwerber Anträge in mehreren EU-Staaten stellen.
Mit der am 1. Juli 2005 erfolgten Zusammenlegung von Gendarmerie und Polizei ist es zu einer Straffung der Organisationsstrukturen
gekommen, dadurch war es möglich in jedem Landespolizeikommando (LPK) einen "Einsatzstab Illegale Migration"
zu schaffen, um einzelne Bekämpfungsmaßnahmen auf Länderebene besser zu koordinieren.
"Wir werden die internationale Zusammenarbeit, speziell auch mit den neuen EU-Ländern Ungarn, Slowakei
und Tschechien, weiter intensivieren – dazu gehören gemeinsame Schwerpunktaktionen an den Grenzen zu den östlichen
Nachbarländern, sowie der Ausbau des gemeinsamen Streifendienstes", sagte Prokop. |