Keine EU-Mittel für Standortverlagerungen  

erstellt am
15. 03. 06

Staßburg (europarl) - Das EU-Parlament verlangt, dass Standortverlagerungen, die nicht aus Gründen der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit gerechtfertigt sind oder die zu einem erheblichen Arbeitsplatzverlust führen können, von der EU nicht finanziell unterstützt werden. Im Falle der zweckwidrigen Verwendung sollen Fördermittel zurückgezahlt werden. Zudem sollen Unternehmen, die Standorte innerhalb der EU verlagern, für mindestens sieben Jahren weder EU-Strukturförderung noch staatliche Beihilfen erhalten.

Standortverlagerungen beträfen nicht mehr nur die arbeitsintensiven, so genannten herkömmlichen Industrien, sondern auch die kapitalintensiven Industrien sowie den Dienstleistungssektor.

Die Abgeordneten stellen fest, dass Unternehmen aus einer Vielzahl von Gründen Standortverlagerungen beschließen, "die in einigen Fällen überhaupt nichts mit ihrer Produktivität, Effizienz oder wirtschaftlichen Lebensfähigkeit zu tun haben". Verlagerungen führten jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit zu massiven Arbeitsplatzverlusten und wirtschaftlichen Problemen. Nötig seien Überwachungssysteme, mit denen die wirtschaftlichen und sozialen Kosten aller Standortverlagerungen quantifiziert werden können.

Wiederholt habe das Parlament darauf hingewiesen, dass EU-Beihilfen für Unternehmensverlagerungen keinerlei europäischen Mehrwert erbringen und dass deshalb auf sie verzichtet werden sollte. Bei "zweckwidriger Verwendung" sollte daher die Rückzahlung der gewährten Fördermittel verlangen werden. Unternehmen, die staatliche Beihilfen erhalten, oder Unternehmen, die Arbeitskräfte an ihrem ursprünglichen Standort entlassen haben und die Standorte innerhalb der EU verlagern, sollen keine öffentlichen Beihilfen für die neuen Standorte erhalten. Auch sollen sie für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren von der EU-Strukturförderung ausgeschlossen werden. Die Kommission wird zudem ersucht, Bestimmungen über die Rückerstattung der Beihilfen zu formulieren, die Unternehmen gewährt wurden, die die an diese Beihilfen geknüpften Bedingungen nicht einhalten und Standortverlagerungen innerhalb der EU und besonders nach außerhalb vornehmen.

Um auf das Problem der Standortverlagerungen angemessen reagieren zu können, verlangen die Abgeordneten eine globale europäische Strategie der Prävention, Überwachung und Beobachtung der Standortverlagerungen innerhalb, aber auch außerhalb der Union. Diese müsse koordiniert mit allen Mitgliedstaaten auf Unionsebene umgesetzt werden. Sie regen an, die europäische Beobachtungsstelle in Dublin mit der Untersuchung, Evaluierung und Beobachtung des Phänomens der Standortverlagerungen zu betrauen.

Schließlich soll ein "europäischer Verhaltenskodex" erarbeitet werden, dessen Ziel es ist, Standortverlagerungen in eine andere Region bzw. ein anderes Land der EU, die nur zu dem Zweck des Erhalts einer EU-Finanzhilfe vorgenommen werden, zu verhindern.
     
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