… wird den zuständigen Organen der jeweiligen Parteien vorgelegt
Wien (ba-ca) - Eine Aktionärsvereinbarung über die zukünftige Rolle der Bank
Austria Creditanstalt (BA-CA) in der UniCredit Group steht kurz bevor: Die Vereinbarung basiert auf dem Ergebnis
von Verhandlungen zwischen UniCredito Italiano S.p.A. (UniCredit), Bayerische HypoVereinsbank A.G. (HVB), BA-CA,
der Privatstiftung zur Verwaltung von Anteilsrechten (AVZ-Stiftung) und dem Betriebsratsfonds der BA-CA. Die Vereinbarung,
die den zuständigen Organen der jeweiligen Parteien vorgelegt wird, besagt, dass dieBA-CA die Sub-Holding
der UniCredit Group für das Osteuropageschäft wird. Sie ist für einen Markt mit mehr als 300 Millionen
Einwohnern in 24 Ländern verantwortlich. Bislang waren es 100 Millionen Einwohner in 12 Ländern.
"Die neue UniCredit Group ist die erste echte europäische Bank. Die BA-CA übernimmt nun als Sub-Holding
für die CEE-Region eine wichtige Rolle in unserer europäischen Gruppe. Wir sind klarer Marktführer
in dieser Wachstumsregion. Und es ist unser Ziel, dass die BA-CA ihre Position auf diesen Märkten ebenso wie
in Österreich ausbaut und die Wachstumschancen, die sich ihr bieten, konsequent nutzt", so Alessandro
Profumo, CEO der UniCredit Group.
Erich Hampel, Vorstandsvorsitzender der BA-CA: "Die BA-CA wird deutlich gestärkt: Wir sind für eine
der wichtigsten Wachstumsregionen der Welt verantwortlich. Das bietet uns enorme Chancen. Zudem steigt unsere Eigenkapitalausstattung
beträchtlich und unser Ergebnispotenzial erhöht sich beträchtlich. Das heisst: Wir haben das Markpotenzial
zu wachsen und die wirtschaftliche Kraft dazu. Ich betrachte dies als Garantieschein auf Wachstum."
Die Einigung sieht vor, dass die sogenannte "Grundsatzvereinbarung", die auch den "Bank der Regionen
Vertrag" einschliesst, ersetzt wird. Diese Verträge sind im Jahr 2000 abgeschlossen worden und regeln
die Aufgaben der BA-CA in der HVB Group. Nach dem Deal zwischen der HVB Group und der UniCredit Group im Jahr 2005
werden die Aktionäre nun die zukünftige Rolle der BA-CA in der UniCredit Group in einer neuen Vereinbarung
definieren. Die Vertragsdauer beträgt 10 Jahre. Die Einigung bedarf nun noch der Zustimmung der Gremien von
UniCredit, HypoVereinsbank, BA-CA, AVZ-Stiftung und des BA-CA Betriebsratsfonds.
Die Einigung sieht folgendes vor:
· Die BA-CA erhält die Funktion der Sub-Holding für das Osteuropageschäft der UniCredit
Group. Sie managt, innerhalb der Richtlinien der UniCredit Group, das Bankennetzwerk der Gruppe in dieser Region.
Ausgenommen ist das Geschäft in Polen, das direkt von der UniCredit gemanagt wird. Die Verantwortung für
die Türkei wird noch geprüft.
· Die BA-CA übernimmt die Banken-Töchter und Filialen der UniCredit und der HypoVereinsbank in
dieser Region.
· Die UniCredit Group erarbeitet derzeit die zukünftige Struktur ihrer weltweiten Investment-Banking-Aktivitäten.
Es ist daran gedacht, die Aktivitäten der Gruppe zu bündeln und damit die Schlagkraft am Markt weiter
zu stärken. Für den Fall, dass das Investment-Banking-Geschäft der BA-CA in eine neu geschaffene
Investmentbanking-Einheit der Gruppe integriert wird, wird die BA-CA am Gewinn dieser Einheit beteiligt werden.
· Die Asset Management-Aktivitäten der UniCredit Group werden unter einem Dach gebündelt. Die
BA-CA wird daher ihre beiden Gesellschaften Capital Invest und Asset Management (AMG) in die entsprechende Konzernheit
transferieren.
· Die UniCredit Group setzt auf klare, transparente Strukturen mit einer klaren Zuordnung der Managementverantwortung.
Die Aktionäre haben vereinbart, dass es möglich ist, das Österreich-Geschäft nach Ablauf des
fünften Geschäftsjahres nach Abschluss der Vereinbarung unter Wahrung der Bedingungen der transferierten
Mitarbeiter in eine eigene Österreich-Bank - einer hundertprozentigen Tochter der BA-CA - zu übertragen..
Es ist das Ziel der Gruppe, ihre Marktposition in Österreich weiter zu festigen. Österreich zählt
zu den Kernmärkten der UniCredit Group.
· Um den Status der BA-CA als österreichische Bank zu gewährleisten, bleiben die in der Satzung
der BA-CA festgelegten Mitgestaltungsrechte des Betriebsratsfonds und der AVZ-Stiftung - das ist die Stiftung aus
der die BA-CA hervorgegangen ist - so lange erhalten, wie die besondere Verantwortung und die Haftung der AVZ-Stiftung
und der Gemeinde Wien für die BA-CA besteht.
· Die neue Eigentümerstruktur der BA-CA wird sich im Aufsichtsrat widerspiegeln. Es ist sichergestellt,
dass die AVZ-Stiftung innerhalb der zehnjährigen Vertragsdauer das Vorschlagsrecht für zwei Aufsichtsratsmitglieder
hat. Danach kann sie für die Dauer der Haftung ein Aufsichtratsmitglied nominieren. Die Wahl des Aufsichtsrates
wird auf der Tagesordnung in der nächsten Hauptversammlung stehen, die für Mai 2006 geplant ist. |