Rechnungshofbericht über Gemeindeabteilung des Landes Oberösterreich – LR Ackerl und LR Stockinger: Ressortführung mit Fingerspitzengefühl und Gesamtsicht
Linz (lk) - In einer ersten Stellungnahme bezeichnen die für das Gemeinderessort des Landes
OÖ zuständigen Regierungsmitglieder Landesrat Josef Ackerl und Landesrat Dr. Josef Stockinger den am
Freitag (10. 03.) vom Landesrechnungshof vorgelegten Prüfbericht über die Initiativprüfung
der Gemeindeabteilung als "brauchbare Basis für die Weiterentwicklung des Gemeinderessorts". Der
Rechnungshofbericht zeigt aber gleichzeitig das Spannungsfeld zwischen politischer, wirtschaftlicher Eigenständigkeit
einer Gemeinde und der Notwendigkeit klarer Vorgaben und Rahmenbedingungen durch die Gemeindeaufsicht.
Mehrfach ist die Abwicklung geförderter Großprojekte in den Gemeinden im Rechnungshofbericht angesprochen.
Die Gemeinde-Landesräte Ackerl und Stockinger betonen dazu, dass es bei Bauprojekten eine frühere Einschaltung
der Förderabteilung geben soll und dass die Vorgaben im Bereich der Raumprogramme sowie Einschränkungen
bei Kostendämpfung den Gemeinden vor allem eine Hilfestellung in Richtung Kostenbewusstsein sind und nicht
eine Bevormundung.
LR Ackerl und LR Stockinger bedanken sich beim Landesrechnungshof für die Anerkennung der umfangreichen Reform
und Modernisierungsschritte, die in der Gemeindeabteilung in den vergangenen Jahren umgesetzt wurde. Eine Reihe
von Anliegen aus dem Prüfbericht kann bereits in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Etwa kürzere
Wege bei der Flüssigmachung von BZ-Mitteln, die Intensivierung der Kostendämpfung bei Bauvorhaben oder
zusätzliche Anreize für gemeindeübergreifende Projekte.
Vom Landesrechnungshof angesprochene Grundsatzfragen brauchen allerdings eine intensive Diskussionsphase. Vor allem
bestehen LR Ackerl und LR Stockinger darauf, dass eine mehrjährige Planung und eine gewisse Flexibilität
in der Projektumsetzung für das Gemeinderessort weiterhin möglich bleibt, weil die Gemeinden selbst,
aber auch die begleitende Landesförderung sich auf veränderte Rahmenbedingungen jederzeit einstellen
können muss. "Gerade die Bedarfszuweisungsmittel deuten ja schon mit ihrem Namen darauf hin, dass die
Prüfung des individuellen Bedarfs einer Gemeinde ein wiederkehrender Auftrag ist, der viel Fingerspitzengefühl
und eine Gesamtsicht der Dinge braucht und daher nicht in eine Rahmenkonzept gepresst werden kann", betonen
LR Ackerl und LR Stockinger übereinstimmend. |