Brüssel (eu-int) - Der Rat hat am Montag (27. 03.) eine politische Einigung über einen Vorschlag
der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2003 über einen europäischen Führerschein erzielt.
Durch gemeinsame europäische Bestimmungen werden die Freizügigkeit von Fahrern aus der EU erleichtert,
Betrug bei der Verwendung von Führerscheinen als Ausweis- papier verhindert und die Sicherheit im Straßenverkehr,
vor allem in Bezug auf Motorräder, erhöht. Ein einziges Führerscheinmodell im Kreditkartenformat
wird die über 110 verschiedenen Modelle, die derzeit in Umlauf sind, ersetzen.
Vizepräsident Barrot begrüsste die Einigung mit den Worten: “Der europäische Führerschein ist
von erheblicher Bedeutung für die Sicherheit im Straßenverkehr und die Betrugsbekämpfung. Das Reisen
in Europa ohne bürokratische Schwierigkeiten wird erleichtert. Alle Fahrer besitzen eindeutige, moderne Führerscheine,
die in allen Mitgliedstaaten akzeptiert werden – es freut mich, dass der Rat diese Einigung erzielen konnte“.
Der neue Führerschein wird die Sicherheit im Straßenverkehr durch eine bessere Begriffsbestimmung des
Anwendungsbereichs und der verschiedenen Führerscheinklassen erhöhen. Aus ihm geht klar hervor, wer zum
Führen welchen Fahrzeugs berechtigt ist. Außerdem werden ein Führerschein für Mopeds und der
Grundsatz des schrittweisen Zugangs zu größeren und leistungsstärkeren Krafträdern eingeführt.
Der unbeschränkte Zugang zu dieser Führerscheinklasse ist erst mit 24 Jahren nach Ablegen einer theoretischen
und praktischen Prüfung möglich. Wer die leistungsstärksten Krafträder schon vor Erreichen
dieser Altersgrenze führen will, muss zuvor zwei Jahre Fahrpraxis mit leichteren Krafträdern erworben
haben. Die neuen Bestimmungen enthalten auch Mindestanforderungen für Fahrprüfer.
Die neuen Rechtsvorschriften stellen ferner einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung des Betrugs in Zusammenhang
mit Führerscheinen sowie des sogenannten „Führerscheintourismus“[1] dar. Die Mitgliedstaaten werden die
Zusammenarbeit verstärken, um zu verhindern, dass Fahrer, denen vorübergehend der Führerschein entzogen
wurde, in einem anderen Mitgliedstaat einen neuen Führerschein erwerben. Auch ein EU-weites Netz für
den Datenaustausch über Führerscheine muss zu diesem Zweck aufgebaut werden. Ein einheitliches neues
Führerscheinmodell im Kreditkartenformat mit verstärkten Sicherheitsmerkmalen wird eingeführt, während
die derzeit im Umlauf befindlichen 110 unterschiedlichen Modelle schrittweise auslaufen.
Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten 26 Jahre Zeit, um die derzeitigen Führerscheine
zu ersetzen. Sonderbestimmungen wurden vereinbart um sicherzustellen, dass jede bestehende Erlaubnis zum Führen
eines bestimmten Fahrzeugs auch weiterhin gegenseitig anerkannt wird.
Die neue Richtlinie stellt den Mitgliedstaaten die Einführung eines Mikrochip auf dem neuen Führerscheinmodell
frei. Unabhängig von der gewählten Option müssen die Mitgliedstaaten die Datenschutzbestimmungen
der EU einhalten.
In Zukunft werden Führerscheine eine begrenzte Gültigkeitsdauer haben. Nach der neuen Regelung ist eine
Gültigkeitsdauer von 10 Jahren vorgesehen, die die Mitgliedstaaten auf 15 Jahre anheben können. Es steht
den Mitgliedstaaten frei, vor der Erneuerung des Führerscheins durch die Verwaltung eine ärztliche Untersuchung
durchführen zu lassen.
Auf die heutige politische Einigung folgt im Verlauf des Jahres die förmliche Annahme der Richtlinie durch
das Europäische Parlament in zweiter Lesung. Damit wird die Richtlinie Ende 2006 in Kraft treten und spätestens
Ende 2012 anwendbar sein. |