EU-Präsidentschaft setzt sich gegenüber Afghanistan für Abdul Rahman ein
Brüssel (bmaa) - Außenministerin Plassnik verfolgt mit großer Sorge und Aufmerksamkeit
das Gerichtsverfahren gegen Abdul Rahman in Kabul, dem wegen Religionswechsel die Todesstrafe droht: „Es kann nicht
angehen, dass jemand für ein grundlegendes Menschenrecht wie der Religionsfreiheit vor Gericht steht und mit
der Todesstrafe bedroht wird.“ Die EU Präsidentschaft beobachtet das Verfahren und wird im Lichte der Entwicklungen
weitere Schritte setzen. „Wir werden nichts unversucht lassen, um die Grundrechte von Abdul Rahman zu wahren und
sein Leben zu retten“, so Plassnik.
Die österreichische Präsidentschaft hat daher unmittelbar nach Bekanntwerden des Falles die EU-Vertreter
in Kabul beauftragt, Kontakt mit den afghanischen Behörden aufzunehmen und weitere Schritte der EU in die
Wege zu leiten. Die EU-Präsidentschaft ist in dieser Frage auch in enger Verbindung mit dem EU-Sonderbeauftragten
für Afghanistan, Botschafter Vendrell.
Darüber hinaus wurde am 22. März gegenüber dem afghanischen Botschafter in Wien die tiefe Besorgnis
Österreichs und der EU über diesen Fall zum Ausdruck gebracht. Dabei wurde auf die Verpflichtungen Afghanistans
unter internationalen Menschenrechtsverträgen und auch der afghanischen Verfassung verwiesen, die die Religionsfreiheit
garantieren. Österreich und die EU erwarten deshalb, dass die Richter in diesem Verfahren nicht nur lokales
Recht zur Anwendung bringen, sondern auch die internationalen Verpflichtungen Afghanistans achten, wie es die afghanische
Verfassung vorsieht. |