Innsbruck (lk) - „Die Regierungs-Linie zum Thema Inn-Hochwasserschutz ist eindeutig definiert: Es gibt bereits
Flächen, die absichtlich nicht gegen Überflutungen abgeschirmt werden, um Hochwasser-Spitzen zu brechen.
Dazu bekennt sich die Landesregierung. Dies darf jedoch nicht mit der großflächigen Anlegung von neuen
Auwäldern verwechselt werden", erklären heute die Landesräte Anna Hosp, Anton Steixner und
Hannes Bodner.
"Darüber hinaus könnten am Inn weitere Retentions-Räume (=Hochwasser-Rückhalteräume)
entstehen. Diese Absicht darf jedoch nicht mit der großflächigen Anlegung von neuen Auwäldern verwechselt
werden. Dafür sind die Flächen in der Inntalfurche zu begrenzt. Renaturierung soll und wird es geben
– jedoch in Ufernähe und in sinnvollen Ausmaßen“, sind sich die Regierungs-Mitglieder LR Anna Hosp,
LR Anton Steixner und LR Hannes Bodner einig.
Für neue Retensions-Räume könnten natürliche Sperren oder alte Verbauungen entfernt werden.
100.000e Kubikmeter Wasser könnten so im Katastrophen-Fall `zwischengelagert´ werden.
„Retensions-Räume“ bedeuten nicht „Renaturierung“
„Im Rahmen der dafür nötigen Arbeiten sollen auch ufernahe Renaturierungen umgesetzt werden. Die Schaffung
von Wasser-Rückhalteräumen darf aber nicht mit der Gesamt-Renaturierung dieser Flächen verwechselt
werden: Die generelle Umwandlung all dieser Bereiche in Au- und Urwälder ist nicht beabsichtigt und nicht
finanzierbar. Diese über Jahrhunderte gewachsenen Kulturlandschaften können im Notfall nach Rücksprache
mit den Grundbesitzern geflutet werden, sollen jedoch zukünftigen Generationen zur wirtschaftlichen Nutzung
erhalten bleiben“, sind sich die Landesräte Hosp, Steixner und Bodner einig. |