Wichtiger Verhandlungserfolg für österreichischen Ratsvorsitz
Brüssel (bmaa) - Beim gestrigen Treffen der europäischen AgarministerInnen konnte unter
österreichischer Verhandlungsführung ein weiteres wichtiges Ergebnis erzielt werden: Die rechtlichen
Rahmenbedingungen zum Schutz agrarischer Erzeugnisse und Lebensmittel mit Herkunftsangaben wurden überarbeitet
und neu gestaltet. Dies war notwendig geworden, da das bisherige System nicht WTO-konform war. Künftig können
auch Nicht-EU-Länder bei der EU-Kommission schutzwürdige Produkte anmelden. Dies teilt das Lebensministerium
mit.
Mit der neuen Verordnung werden außerdem die Aufgaben der Mitgliedstaaten klargestellt, die Verfahrensabläufe
vereinfacht und die Kontrollen der Einhaltung der Bestimmungen klar bestimmt. Geschützte Produkte werden in
Zukunft für den Konsumenten stets zu erkennen sein, da deren Auszeichnung mit dem bestehenden EU-Logo oder
durch die Angaben „geschützte geographische Angaben“ und „geschützte Ursprungsbezeichnungen“ ab 1. Mai
2009 verpflichtend sein wird. Analog wurden auch die Bestimmungen der neuen Verordnung betreffend „garantiert traditionelle
Spezialitäten“ festgelegt. Mit beiden Verordnungsvorschlägen wird eine solide Grundlage für die
künftige Entwicklung der EU-Qualitätspolitik geschaffen, die die Weiterentwicklung und Förderung
der Qualitätspolitik nachhaltig positiv beeinflussen wird.
Seit 1992 können bestimmte Qualitätserzeugnisse aus Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion aufgrund
einer EU-Verordnung nach einem vorgegebenen strengen Prüfverfahren mit dem Terminus „geschützte geographische
Angaben (g.g.A.)“ wie etwa Steirisches Kürbiskernöl oder Marchfelder Spargel und „geschützte Ursprungsbezeichnungen
(g.U.)“ wie etwa Wachauer Marille oder Vorarlberger Bergkäse gekennzeichnet und geschützt werden. Diese
sind nun auch international anerkannt. Bisher wurden über 700 Bezeichnungen von regionalen Erzeugnissen und
von Spezialitäten im Rahmen von EU-Qualitätsregelungen eingetragen, davon 12 aus Österreich. Die
Vorschriften zur Erlangung eines derartigen Schutzes für Produkte aus Ländern außerhalb der EU
standen aber nicht völlig im Einklang mit den Bestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO) und mussten daher
aufgrund des Ergebnisses eines WTO-Streitbeilegungsverfahren bis 4. April 2006 WTO-konform formuliert werden. |