LH van Staa "Finanzflüsse zwischen Bund und Ländern können nicht einfach geändert
werden!"
Innsbruck (lk) - Die Tiroler Landesregierung hat im Rahmen ihrer am Dienstag (21.03.) stattgefundenen
Sitzung über die derzeit in Begutachtung befindliche Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) diskutiert.
„Im vorliegenden Entwurf der Bundesregierung ist vorgesehen, dass ab 1. Oktober 70 Prozent der Strafgeldeinnahmen
auf Kontrollstellen an den Bund gehen und nur 30 Prozent bei den Ländern bleiben sollen. Zu diesem Thema hat
die Landeshauptleutekonferenz im Mai vergangenen Jahres bereits einen Beschluss gefasst. Darin haben wir uns jedoch
dafür ausgesprochen, dass diese Regelung nur für jene Kontrollstellen gilt, die neu errichtet werden“,
erklärt heute Tirols Landeshauptmann Herwig van Staa im Anschluss an die Regierungssitzung. Die Strafgeldeinnahmen
werden derzeit für die Finanzierung der Sozialhilfe verwendet.
Der Landeshauptmann verweist auch darauf, dass die bereits bestehende Kontrollstelle am Brenner, auch nach einem
Umbau nicht als neue Kontrollstelle gelten kann. „Wir werden deshalb in unserer Stellungnahme zu dieser Novelle
fordern, dass es keine Rückwirkung geben darf, sondern dass diese Regelung erst ab Kundmachung des Gesetzes
gilt“, so LH van Staa. „Es ist auch nicht, wie im Beschluss der LH-Konferenz gefordert, das Einvernehmen mit dem
Gemeindeverband hergestellt worden. Die Finanzflüsse zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und können
nicht einfach auf diese Art und Weise geändert werden“, kritisiert LH van Staa. „Wir werden jedenfalls noch
Verhandlungen aufnehmen, um eine gerechte Lösung herbeizuführen“. kündigt der Landeshauptmann an. |