Tiroler Landesregierung lehnt den Entwurf zur KFG-Novelle ab  

erstellt am
22. 03. 06

LH van Staa "Finanzflüsse zwischen Bund und Ländern können nicht einfach geändert werden!"
Innsbruck (lk) - Die Tiroler Landesregierung hat im Rahmen ihrer am Dienstag (21.03.) stattgefundenen Sitzung über die derzeit in Begutachtung befindliche Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) diskutiert.

„Im vorliegenden Entwurf der Bundesregierung ist vorgesehen, dass ab 1. Oktober 70 Prozent der Strafgeldeinnahmen auf Kontrollstellen an den Bund gehen und nur 30 Prozent bei den Ländern bleiben sollen. Zu diesem Thema hat die Landeshauptleutekonferenz im Mai vergangenen Jahres bereits einen Beschluss gefasst. Darin haben wir uns jedoch dafür ausgesprochen, dass diese Regelung nur für jene Kontrollstellen gilt, die neu errichtet werden“, erklärt heute Tirols Landeshauptmann Herwig van Staa im Anschluss an die Regierungssitzung. Die Strafgeldeinnahmen werden derzeit für die Finanzierung der Sozialhilfe verwendet.

Der Landeshauptmann verweist auch darauf, dass die bereits bestehende Kontrollstelle am Brenner, auch nach einem Umbau nicht als neue Kontrollstelle gelten kann. „Wir werden deshalb in unserer Stellungnahme zu dieser Novelle fordern, dass es keine Rückwirkung geben darf, sondern dass diese Regelung erst ab Kundmachung des Gesetzes gilt“, so LH van Staa. „Es ist auch nicht, wie im Beschluss der LH-Konferenz gefordert, das Einvernehmen mit dem Gemeindeverband hergestellt worden. Die Finanzflüsse zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und können nicht einfach auf diese Art und Weise geändert werden“, kritisiert LH van Staa. „Wir werden jedenfalls noch Verhandlungen aufnehmen, um eine gerechte Lösung herbeizuführen“. kündigt der Landeshauptmann an.
     
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