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Schubhaftbetreuung in Innsbruck sehr gut angelaufen |
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Bereits 8 Klienten freiwillig zurückgekehrt Wien/Innsbruck (verein-menschenrechte) - Mit 1. Jänner 2006 wurde der Verein Menschenrechte Österreich mit der Schubhaftbetreuung im Polizeianhaltezentrum (PAZ) Innsbruck betraut. Bislang waren alle 80 Schubhäftlinge im PAZ Innsbruck in Betreuung durch den „Verein Menschenrechte Österreich“. Die wichtigsten Herkunftsstaaten dieser Klienten waren Serbien-Montenegro (11), Ukraine (8), Rumänien (7), Algerien und Moldawien (je 6). Die Schubhäftlinge werden in der Regel in den ersten zwei Tagen der Schubhaft von einer Betreuerin erstmals aufgesucht. Aufgrund des derzeit geringen Belages im PAZ Innsbruck (Sanierungsarbeiten) ist es den Betreuerinnen möglich, die Klienten zwei-, dreimal wöchentlich zu besuchen. Mag. Dijana Begic, Leiterin der Geschäftsstelle Innsbruck: „Wir wurden im PAZ Innsbruck von den Wachebeamten sehr freundlich aufgenommen, die Kooperation mit den Tiroler Behörden ist sehr gut. Wichtig ist mir aber vor allem, dass uns die Schubhäftlinge von Anfang an als Vertrauenspersonen angesehen haben. Unser Gesprächs- und Hilfsangebot wird sehr intensiv genutzt.“ Großen Stellenwert haben Informationen zum Asyl- und fremdenpolizeilichen Verfahren, zu den möglichen Perspektiven in Österreich. Zahlreiche Hilfestellungen erleichtern es den Klienten, die Zeit in Schubhaft besser zu bewältigen. Anerkannt wird seitens der Betreuung, dass die Schubhaft im PAZ Innsbruck mit durchschnittlich 15 Tagen sehr kurz ist. Nur zwei wegen Suchtmitteldelikten vorbestrafte Fremde, deren Identität nicht geklärt werden konnte, wurden länger als zwei Monate in Schubhaft angehalten. In mehreren Fällen konnten die Betreuerinnen entlassene Schubhäftlinge kurzfristig in einer Innsbrucker Notschlafstelle unterbringen, zuletzt drei Klienten aus Sri Lanka, die am 17.03.2006 aus dem PAZ Innsbruck entlassen wurden. Rückkehrberatung Sehr gut angenommen wurde das Angebot der Freiwilligen Rückkehr aus der Schubhaft: Mag. Begic: „Es gibt einen Teil der Schubhäftlinge, der nur möglichst rasch nach Hause will und unsere Unterstützung zur Freiwilligen Rückkehr mit beiden Händen aufgreift.“ Die Geschäftsstelle Innsbruck des „Verein Menschenrechte Österreich“ hat heuer bis 21. März 17 Rückkehrverfahren betrieben. Acht Klienten konnten bereits freiwillig zurückkehren: Die Zielländer der Rückkehr waren Albanien, Rumänien, Ukraine (je 2), Georgien und Serbien-Montenegro. Derzeit laufen Verfahren zur Freiwilligen Rückkehr nach Indien, Marokko und Serbien-Montenegro. Schubhäftling Bekim A. (28) wird am 24.03. als Selbstzahler von Innsbruck nach Pristina in den Kosovo freiwillig zurückkehren. Monitoring 21 Klienten konnten nach ihrer Abschiebung oder Freiwilligen Rückkehr im Rahmen eines telefonischen Monitorings erreicht und zum Verlauf der Abschiebung oder Rückkehr, der Einreise und den ersten Schritten der Re-Integration im Herkunftsland befragt werden. Zwanzig Klienten gaben an, dass abgesehen von einer teilweise anstrengenden Reise keine Schwierigkeiten aufgetreten sind und alles gut verlief. Die Familie eines Albaners berichtete von dessen Verhaftung am Flughafen Tirana. Weiterführende Recherchen des Vereins ergaben, dass er der Schlepperei verdächtigt worden sein dürfte und nach zwei Tagen wieder auf freien Fuß gesetzt wurde und zu seiner Familie heimkehren konnte. Sehr zufrieden mit den ersten drei Monaten zeigt sich auch Geschäftsführer Günter Ecker: „Unser 3-köpfiges Betreuerinnen-Team hat sich sehr gut eingearbeitet. Nach Wien und Oberösterreich können wir nunmehr auch in Tirol den Nachweis erbringen, dass mit dem Paketangebot Schubhaftbetreuung, Rückkehrberatung und Monitoring bessere Betreuungsergebnisse erzielt werden können.“ Die Rückkehrberatung des „Verein Menschenrechte Österreich“ wird vom Europäischen Flüchtlingsfonds und dem BM.I gefördert. Informationen: http://www.verein-menschenrechte.at |
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