Kommission kündigt Vorschlag zur Marktordnungs-Änderung an
Wien/Brüssel (aiz/bmlfuw) - "Wir lassen die Geflügelhalter in Europa nicht alleine.
Das Signal der Kommission und des heutigen Rats ist klar angesichts der Lage", sagte Landwirtschafts- minister
und EU-Ratsvorsitzender Josef Pröll am Montag (20. 03.) beim dritten EU- Agrarministerrat unter österreichischer
Präsidentschaft. In Zeiten der Vogelgrippe müsse und werde Geflügelzüchtern besser geholfen
werden. So sollen diese zukünftig nicht nur für die Keulung von infizierten Beständen, sondern auch
für andere wirtschaftliche Schäden einen Ausgleich bekommen können.
Hilfen zukünftig auch bei Verbrauchsrückgängen wegen Seuchen
EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel meinte, dass es bisher in der Gemeinsamen Marktordnung keine rechtliche
Basis gebe, um auf derartige Markteinbrüche zu reagieren und kündigte heute eine entsprechende Änderung
der Geflügel-Marktordnung an. Zurzeit sind Hilfen der EU nur möglich, wenn die Geflügelzüchter
von Seuchen direkt betroffen sind, wenn also ihr Bestand gekeult werden muss oder sie in einer Sperrzone liegen
und ihre Produkte nicht mehr verkaufen können. Zukünftig sollen auch finanzielle Zuwendungen ermöglicht
werden, wenn sich die Verbraucher aus Furcht vor der Seuche beim Einkauf zurückhalten. Europaweit geht man
inzwischen von einem Preisrückgang von 30% gegenüber dem Vorjahr aus, wobei Italien und Zypern besonders
getroffen sind.
Entscheidung im April angestrebt - Noch keine Zahlen vorliegend
Die Kommission soll für die erweiterten Hilfsmöglichkeiten für die Geflügelzüchter
demnächst einen Vorschlag vorlegen. Nach einer Stellungnahme des Europäischen Parlaments strebt die EU
eine Entscheidung im Agrarministerrat im April an. Dies wäre eine Rekordzeit. "In der Zwischenzeit haben
einige Mitgliedsstaaten Initiativen für staatliche Unterstützungen angemeldet oder ergriffen. Die Kommission
wird angesichts der Krise jeden Antrag so rasch wie möglich untersuchen - unter Berücksichtigung sowohl
des Bedarfs an schneller Hilfe als auch der Wichtigkeit, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden", sagte Fischer
Boel zu. Die nationalen Agrarminister zeigten sich damit weit gehend zufrieden, obwohl es ein erster Schritt ist
und von konkreten Hilfssummen noch nicht die Rede war.
Klares Signal zur Kofinanzierung
Genau wie bei den Veterinärhilfen sollen auch die Wirtschaftshilfen zu 50% aus dem EU-Haushalt bezahlt
werden und zur anderen Hälfte von den EU-Mitgliedstaaten. "Die Nationalstaaten haben das Ihrige zu den
Maßnahmen beizutragen", meinte Pröll. Die Kofinanzierung solle nun so rasch wie möglich auf
den Weg gebracht werden.
Kein einheitliches Programm für ganze EU
"Wir wollen nicht ein einheitliches Programm für die ganze EU", konkretisierte Fischer Boel. Dazu
sei die Marktlage in den verschiedenen Mitgliedstaaten zu unterschiedlich. Wenn es zum Beispiel um die Beseitigung
von Lagerbeständen ginge, stapelten sich in den Niederlanden, in Frankreich und in Deutschland jeweils mehr
als 50.000 t Fleisch, wohingegen andere Mitgliedstaaten keine Überschüsse hätten. Einig war man
sich, dass es neben dem Abbau von Lagerbeständen auch um die Verringerung der Produktion gehen müsse.
An Herauskauf-Aktionen für Bruteier wird gedacht, um möglichst am Beginn der Produktionskette anzusetzen.
Verordnungsvorschläge zum Schutz von Herkunftsbezeichnungen angenommen
Weiters wurden heute zwei Verordnungsvorschläge der EU-Kommission zum Schutz von geografischen Angaben
und Ursprungsbezeichnungen - mit der Gegenstimme der Niederlande - beziehungsweise zu den traditionellen Spezialitäten
bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln - einstimmig -angenommen. Die vorgenommenen Änderungen waren notwendig,
damit das System auch weiterhin als WTO-konform gilt. Ein von den USA und Australien angestrengtes WTO-Panel hatte
am 15.03.2005 bestätigt, dass das EU-Regelungssystem zum Schutz von geografischen Angaben für landwirtschaftliche
Erzeugnisse mit den Bestimmungen der Welthandelsorganisation im Einklang steht. Lediglich Details waren kritisiert
worden, die nun verbessert werden konnten. So dürfen in Zukunft auch Produzenten aus Nicht-EU-Staaten bei
der EU-Kommission schutzwürdige Produkte registrieren lassen. Die EU und insbesondere Österreich werten
es als großen Erfolg, dass Herkunftsangaben wie "Parma-Schinken" oder "Wachauer Marille"
somit erstmals auch international bei der WTO Anerkennung gefunden haben und auch weiterhin möglich sind.
In der EU gibt es derzeit über 700 Bezeichnungen dieser Art, Österreich besitzt zwölf. |