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EU-Wettbewerbsnetz richtet zentrale Website ein |
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Brüssel (eu-int) - Das Europäische Wettbewerbsnetz, in dem die Europäische Kommission und
die nationalen Wettbewerbsbehörden der EU – Staaten zusammengeschlossen sind, hat eine Website eingerichtet,
die Unternehmen, deren Berater und die Bürger über die Durchsetzung des Kartellrechts informiert und
ihnen den Zugang zu Jahresberichten sowie Hintergrunddokumenten des Netzes ermöglicht. Die ECN-Website bietet
u.a. einen zentralen Zugriff auf Pressemitteilungen sämtlicher nationaler Wettbewerbsbehörden sowie der
Kommission. Das Europäische Wettbewerbsnetz (ECN) bildet das Forum, in dem die Wettbewerbsbehörden der EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission bei der Anwendung der Wettbewerbsregeln auf wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Unternehmen sowie bei der missbräuchlichen Ausnutzung marktbeherrschender Stellungen im Rahmen der Verordnung 1/2003 (siehe IP/04/411 und IP/04/511) zusammenarbeiten. Nach dieser Verordnung sind die nationalen Wettbewerbsbehörden seit 1. Mai 2005 verpflichtet, bei der Anwendung des nationalen Wettbewerbsrechts auf Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen auch Artikel 81 EG-Vertrag anzuwenden und bei der Anwendung des einzelstaatlichen Wettbewerbsrechts auf nach Artikel 82 des Vertrags verbotene Missbräuche auch Artikel 82 EG-Vertrag anzuwenden. Außerdem sieht die Verordnung 1/2003 eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Wettbewerbsbehörden der Europäischen Union vor. Über das Wettbewerbsnetz tauschen sie Informationen über neue Kartellsachen und Entscheidungen aus, sie unterstützen sich gegenseitig bei Untersuchungen und erörtern Themen von gemeinsamem Interesse. Das Wettbewerbsnetz ermöglicht den Austausch bewährter Verfahren und gewährleistet eine kohärente Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts in Fällen mit grenzüberschreitender Dimension, wenn die Artikel 81 und 82 des EG-Vertrags zur Anwendung gelangen. Seit 1. Mai 2004 (Datum des Inkrafttretens der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates für eine überarbeitete Anwendung der EU-Kartellvorschriften) haben die Mitglieder des Wettbewerbsnetzes 529 kartellrechtliche Untersuchungen in Fällen eingeleitet, die zu einer Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten führten. Regelmäßig aktualisierte Daten sowie weitere Informationen sind nun auf der ECN-Website verfügbar. Außerdem können die neuesten Tätigkeitsberichte der einzelnen Behörden heruntergeladen und Pressemitteilungen eingesehen werden, so dass der Besucher zentralen Zugriff auf aktuelle Informationen hat. Ebenfalls verfügbar ist eine Liste häufig gestellter Fragen. Die Seite ist auf der Wettbewerbs-Website der Europäischen Kommission eingerichtet. http://europa.eu.int/comm/competition/antitrust/ecn/ecn_home.html |
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